Was gibt es Neues 2024? Die WGV bringt Sie auf den neuesten Stand

Immer wieder gibt es Gesetzesänderungen, neue Regelungen und Anpassungen bei bestehenden Prozessen, die unseren Alltag in Deutschland betreffen können. Dabei nicht den Überblick zu verlieren ist gar nicht so einfach! Deshalb haben wir für Sie eine Übersicht für das Jahr 2024 zusammengestellt, die wir regelmäßig aktualisieren. Damit wissen Sie jeden Monat, was es Neues gibt.

April

Neues im April 2024

Nachdem am 31. März die Zeit umgestellt wurde, starten wir zwar mit einer Stunde weniger in den April, dafür aber mit jeder Menge Neuerungen. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

  • Die vorübergehende Entlastung bei der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme wird ab April aufgehoben. Der Mehrwertsteuersatz steigt somit wieder von sieben auf 19 Prozent an.
  • Ab dem 1. April gilt eine neue Einkommensgrenze für das Elterngeld. Bisher lag diese bei 300.000 Euro, wurde nun allerdings auf 200.000 Euro Jahreseinkommen heruntergesetzt. Diese Grenze gilt auch für Alleinerziehende.
  • Die Teil-Legalisierung von Cannabis tritt zum 1. April in Kraft. Dadurch dürfen Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen. Zuhause aufbewahrt werden dürfen bis zu 50 Gramm. Außerdem sind pro Haushalt bis zu drei lebende Cannabispflanzen erlaubt.
  • Ab dem 1. April erhalten viele Studierende zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket. Das „bundesweit einheitliche Semesterticket im Rahmen des Deutschlandtickets“ beträgt monatlich umgerechnet 29,40 Euro und wird im Gesamtbeitrag von 176,40 Euro pro Semester abgerechnet. Hiervon profitieren alle Studierenden, deren Universität oder Hochschule eine entsprechende Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen geschlossen haben.
  • Ab April können Auszubildende, deren Betrieb weiter von zuhause entfernt ist, einen Mobilitätszuschuss beantragen, um regelmäßig ihre Familie zu besuchen. Im ersten Ausbildungsjahr deckt der Zuschuss zwei Familienheimfahrten pro Monat ab.
  • Ab dem 25. April werden Venedig-Besuche für Urlauber kostenpflichtig. Um die natürliche Umgebung der Stadt zu erhalten und dem Massentourismus entgegenzuwirken, wird für bestimmte Daten und Zeiträume, in denen mit einem starken Besucheraufkommen zu rechnen ist, eine Gebühr fällig.
  • Und auch bei uns gibt es eine Neuerung: die verbesserte WGV Privathaftpflichtversicherung. Informieren Sie sich jetzt und berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren Beitrag!

März

Neues im März 2024

Auch im März mangelt es wieder nicht an Neuerungen und Gesetzesänderungen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Sie auf dem Zettel haben sollten:

  • Das blaue Versicherungskennzeichen ist ab 1. März Pflicht. Das bedeutet, dass alle zulassungsfreien Roller, Mofas oder Mopeds neue Nummernschilder benötigen.
  • Im März wird das Online-Register für Organspenden Schritt für Schritt eingeführt. Ab dem 18. März wird es möglich sein, eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion auf http://www.organspende-register.de zu hinterlegen.
  • Ab März werden Veränderungen bei den Abzügen der Rente umgesetzt und deshalb gibt es für Millionen von Rentnerinnen und Rentnern ab März weniger Netto-Rente. Dies liegt an den erhöhten Krankenkassenzusatzbeiträgen, die teilweise seit dem 01.01.24 und ab dem 01.03.24 umgesetzt werden. Betroffene finden detaillierte Informationen auf Ihren Kontoauszug mit der Zahlung der Märzrente.

Februar

Neues im Februar 2024

Der kürzeste Monat des Jahres hat einiges zu bieten: Neben dem Valentinstag erreicht die fünfte Jahreszeit ihren bunten Höhepunkt. Was der Februar noch in petto hat, erfahren Sie bei uns.

  • Ab Februar entfallen Mehrfachzuzahlungen in der Apotheke. Wenn sie eine bestimmte Packungsgröße verordnet bekommen haben, diese jedoch nicht vorrätig ist, müssen Sie keine mehrfache Zuzahlung mehr leisten, wenn Sie alternativ mehrere kleinere Packungen erhalten.
  • Am 01. Februar wird eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von unverarbeitetem und vorverpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch eingeführt. Dadurch können Sie als Verbraucher genauer nachvollziehen, woher Ihr Fleisch stammt.
  • Es tritt ab Anfang des Monats eine wichtige Anpassung bei der Vergütung für neu installierte Solaranlagen in Kraft. Bisher konnte überschüssiger Strom gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist werden. Diese Möglichkeit besteht zwar weiterhin, allerdings wird die Vergütung bei neu installierten Anlagen alle sechs Monate um ein Prozent gesenkt.

Januar

Neues im Januar 2024

Alles neu im Jahr 2024? Wir verraten Ihnen welche Gesetzesänderungen und andere Neuerungen der Januar für Sie im Gepäck hat.

  • Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.
  • Bei Milch und milchhaltigen Getränken, die in Einweg-Plastikflaschen gekauft werden, wird ein Pfand von 25 Cent fällig.
  • Der CO2-Preis steigt deutlich an, von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Diese Preiserhöhung wird sich an den Tankstellen deutlich bemerkbar machen: Der Liter Benzin wird vermutlich rund 4,3 Cent, der Liter Diesel etwa 4,7 Cent teurer.
  • Das Heizungsgesetz tritt in Kraft, gilt jedoch zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erst einmal nichts, sie können weiterhin in Betrieb bleiben.
  • Wenn Sie zwischen 1965 und 1970 geboren sind und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, müssen Sie diesen bis zum 19. Januar 2024 gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen.
  • Ab Januar sind Ärzte dazu verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel als E-Rezepte auszustellen. Versicherte können die E-Rezepte in der Apotheke per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte einlösen.

2023

Neues aus 2023

Neues im Dezember 2023

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und mit dem Dezember stehen Weihnachten und Silvester vor der Tür. In diesem letzten Monat des Jahres steht bei den Meisten noch so einiges an und man gerät zwischen Weihnachtsbesorgungen und dem Jahreswechsel des Öfteren in Stress. Damit Sie trotzdem nicht den Überblick verlieren, welche relevanten Neuerungen im Dezember anstehen, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

  • Wer Weihnachtsgeschenke-/grüße per Post versenden möchte, sollte die Fristen für eine pünktliche Zustellung beachten. Wer innerhalb Deutschlands versendet, kann bis zum 21. Dezember Briefe und bis zum 20. Dezember Päckchen und Pakete aufgeben, damit diese rechtzeitig zum Weihnachtsfest eintreffen. Wer jemanden im Ausland beschenken möchte, sollte sich als Frist für eine pünktliche Ankunft bei Briefen den 13. Dezember und bei Päckchen und Paketen den 11. Dezember merken.
  • Wer plant, seinen Aufsitzrasenmäher nicht nur im eigenen Garten, sondern auch auf öffentlichen Straßen zu nutzen, wird bald eine Kfz-Versicherung dafür benötigen. Das gilt auch für Fahrzeuge, die eine Geschwindigkeit von 6 bis 20 km/h erreichen können, darunter Gabelstapler und kleine Traktoren, die im öffentlichen Raum genutzt werden. Die Bundesregierung muss bis zum 23. Dezember eine EU-Richtlinie in diesem Sinne umsetzen.
  • Im Dezember und Januar können sich viele Verbraucher über niedrigere Strom- und Gaspreise freuen. Dies gilt insbesondere für Kunden, die in Grundversorgungstarifen sind, welche für rund ein Viertel aller Haushalte relevant sind.
  • Bis spätestens 31. Dezember sollten viele Mieter ihre Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erhalten. Andernfalls könnten Ansprüche der Vermieter verfallen. Abhängig vom jeweiligen Vertrag können jedoch auch andere Abrechnungszeiträume gelten.
  • Auch bei der WGV gibt es im Dezember etwas Neues: Unseren ersten exklusiven Adventskalender , hinter dem sich täglich spannende Inhalte und Gewinne im Gesamtwert von über 1.000 Euro verbergen. Öffnen Sie also jetzt jeden Tag ein Türchen! Die WGV wünscht Ihnen eine frohe Weihnachtszeit!

Neues im November 2023

Ganz allmählich bewegen wir uns Richtung Winter und bei dem einen oder anderen steigt bereits die Vorfreude auf die Weihnachtszeit. Was der November alles an Neuerungen im Wintergepäck hat, haben wir für Sie zusammengefasst.

  • Seit einiger Zeit kann man seinen Personalausweis schon online einsetzen und jetzt wird der Prozess dafür vereinfacht. Ab diesem Monat kann der Ausweis mit Onlinefunktion an Dokumentenausgabeautomaten mittels eines individuellen Codes abgeholt werden, ein Termin bei der örtlichen Behörde ist nicht mehr nötig. Ebenfalls können elektronische Aufenthaltstitel, neu beantragte Reisepässe und Personalausweise an diesen Automaten abgeholt werden.
  • Auch ältere Handymodelle können jetzt Warnmeldungen über das Warnsystem Cell Broadcast (Broadcast-Kanal 919) empfangen. Diese Funktion muss jedoch selbst freigeschaltet werden.
  • Wer sein Auto noch nicht bei der WGV versichert hat, sollte den 30. November als Wechselstichtag auf dem Schirm haben. Alle, die bereits bei der WGV versichert sind, können sich zufrieden zurücklehnen, denn die WGV wurde von Focus Money zum besten Kfz-Versicherer gekürt.
  • Am 11. November 2023 um 11:11 Uhr beginnt wieder die Karnevalssaison. Außerdem öffnen Ende November die ersten Weihnachtsmärkte ihre Tore. Den Auftakt macht am 23. November 2023 der Weihnachtsmarkt in Bielefeld. In den darauffolgenden Tagen ziehen die meisten deutschen Städte nach.

Neues im Oktober 2023

Der Oktober bringt den von vielen herbeigesehnten Herbst inklusive goldener Blätter, herrlich dampfender Teetassen und kuscheligen Nachmittagen auf der Couch. Doch damit nicht genug, denn er bringt auch einen Schwung an Neuerungen, die wir für Sie zusammengefasst haben.

  • Ab Oktober werden die Gaspreise günstiger, da zwei Gasumlagen auf null Euro gesenkt werden. Für Sie als Verbraucher bedeutet dies, dass ein durchschnittlicher Einfamilienhaushalt mit einer Einsparung von circa 130 Euro pro Jahr rechnen kann. Single-Haushalte sparen rund 33 Euro und Paarhaushalte rund 78 Euro. Wichtig zu beachten ist, dass der neue, niedrigere Gaspreis nicht automatisch an die Verbraucher weitergegeben wird. Vor allem Neukunden könnten jedoch von der Änderung profitieren. Für Bestandskunden gilt: Vergleiche einholen und möglicherweise den Anbieter wechseln.
  • Für all jene, die ältere Handymodelle besitzen, kommt am 23. Oktober eine gravierende Änderung zu. Denn ab diesem Monat wird nämlich mindestens die Android-Version 5.0 benötigt, um auch weiterhin den Messenger-Dienst WhatsApp nutzen zu können. Meta, das Unternehmen hinter dem Anbieter WhatsApp, wird alle betroffenen Kunden informieren, falls der Dienst für sie eingestellt wird.
  • Für Studierende gibt es ab diesem Oktober leider keine erfreulichen Nachrichten. Wer sein Studium über einen Studienkredit finanziert, musste bereits im April schwer schlucken, als die Zinsen auf 7,55 Prozent angehoben wurden. Im Oktober müssen Studierende eine erneute Erhöhung der Zinsen auf mehr als acht Prozent in Kauf nehmen.

September 2023

Auch wenn sich die letzten Augusttage bereits sehr herbstlich angefühlt haben, geben wir die Hoffnung nicht auf, dass der September neben einer Vielzahl an Neuerungen auch noch ein paar Spätsommertage in petto hat. An Gesetzesänderungen und Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher mangelt es im September zumindest nicht. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

  • Ab dem 1. September ist die vereinfachte Online-Zulassung von Kfz-Fahrzeugen über das Portal des GDV möglich. Damit entfällt im Registrierungsprozess ab sofort die Authentifizierung über die Online-Ausweisfunktion. Dadurch entgehen Sie nicht nur langen Wartezeiten bei den örtlichen Zulassungsstellen, sondern müssen auch nicht mehr auf den Erhalt der endgültigen Fahrzeugdokumente und Plaketten warten. Sie dürfen bis zu zehn Tage lang ohne diese Unterlagen fahren, sofern der digitale Zulassungsbescheid als temporärer Nachweis gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug platziert ist. Die endgültigen Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakette erhalten Sie im Nachgang per Post.
  • Deutschlands größter Energieversorger E.ON senkt ab dem 1. September seine Preise für Strom und Gas. Nachdem viele zuletzt mit hohen Nachzahlungen konfrontiert waren, ist dies für viele Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Grund zum Aufatmen.
  • Ab September 2023 gibt es staatliche Zuschüsse für E-Mobile, in Form des Umweltbonus, nur noch für Privatpersonen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge verfällt dieser.
  • Das Onlineportal des Finanzamts ELSTER hat bekanntgegeben, dass ab dem 18. September nur noch jene Nachrichten dauerhaft gespeichert werden, die wirklich benötigt werden. Hierzu zählen beispielsweise Übertragungsprotokolle, digitale Bescheide und weitere Daten zu den Bescheiden. Alle weiteren Nachrichten werden nach einem Jahr automatisch gelöscht. Falls Nutzer Nachrichten benötigen, sollten diese laut ELSTER vor dem 18. September heruntergeladen werden.
  • Am 30. September läuft die Frist für die Steuererklärung 2022 ab. Da dieser jedoch auf einen Samstag fällt, muss das Dokument erst am 2. Oktober bei der Behörde eingehen.
  • Rentner, die Grundsicherung beziehen, können bis zum 30. September eine Einmalzahlung bis zu 5.000 Euro aus einem Härtefallfonds der Bundesregierung beantragen.

Neues im August 2023

Die trägen Tage des Hochsommers sind da, viele sind bereits in ihren Jahresurlaub aufgebrochen und ein entspanntes Sommergefühl hat sich ausgebreitet: Das typische Sommerloch. Allerdings nicht bei der WGV! Während Gesetzesänderungen und Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Sommerpause einlegen, gibt es bei der WGV viel Neues zu berichten.

  • WGV SmartStart ist online! In der SmartStart Welt der WGV finden junge Menschen, die sich bisher noch keine Gedanken zum Thema Versicherungen gemacht haben, eine übersichtliche Auswahl an Versicherungen, die man als junger Erwachsener in diesem neuen Lebensabschnitt an seiner Seite haben sollte.
  • In diesem Zuge hat die WGV ein innovatives Versicherungsprodukt speziell für alle 18 bis 29-Jährigen entwickelt: Die umfassende Rechtsschutzberatung ist eine günstige Absicherung für junge Erwachsene, die in ihr eigenes Leben gestartet sind. Egal ob es um Streitigkeiten mit dem Vermieter, Unklarheiten beim Gebrauchtwagenkauf oder um Verunsicherung über den ersten Arbeitsvertrag geht, der WGV Starter-Rechtsschutzsteht beratend zur Seite.
  • Und zu guter Letzt dürfen Sie sich auf ein weiteres spannendes neues Produkt freuen, das Jung und Alt gleichermaßen begeistert: Die WGV Cyberversicherung .
    In der digitalen Welt des Internets lauern nicht weniger Gefahren als im echten Leben, Betrugsmaschen beim Onlineshopping, Identitätsdiebstahl oder auch Cybermobbing sind beunruhigende Szenarien, von denen jeder betroffen sein kann. Mit der neuen Cyberversicherung der WGV sind Sie bei solchen und noch vielen weiteren Fällen zukünftig jedoch abgesichert.
  • Neues im Juli 2023

  • Seit diesem Juli dürfen sich Rentner über eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Zeiten der Inflation freuen, denn es tritt eine Erhöhung der Bezüge in Kraft. Im Westen steigen die Renten um 4,39 Prozent, im Osten um 5,86 Prozent.
  • Ab Juli gibt es mehrere Erleichterungen für Bürgergeldbezieher. Durch eine Erhöhung der Freibeträge für Erwerbstätige dürfen zukünftig bei einem Einkommen von 520 bis 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Für Schüler und Studierende gilt hingegen weiterhin die Minijobgrenze von 520 Euro.
  • Ab diesem Monat wird es leichter denn je ein Rezept in der Apotheke einzulösen. Das E-Rezept kann ab sofort von der Apotheke Ihrer Wahl über Ihre Versichertenkarte abgerufen werden. Dadurch wird der Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten massiv erleichtert und der Verwaltungsaufwand reduziert. Bis Ende Juli sollen voraussichtlich 80 Prozent aller Apotheken an das System angebunden sein.
  • Ab dem 1. Juli steigen die Preise bei der deutschen Post. DHL erhöht beispielsweise das Porto für ein 10-Kilo-Paket von 9,49 auf 10,49 Euro. Genauso werden weitere Produkte wie Nachnahme oder der Versand von Sperrgut zukünftig teurer.

Neues im Juni 2023

  • Ab dem 25. Juni müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Schadensanspruch nicht mehr im Alleingang vor Gericht durchsetzen. Durch die neue EU-Verbandsklage werden Verbraucherverbände nämlich dazu befähigt, diese Schadensersatzansprüche direkt stellvertretend vor Gericht einzuklagen.
  • Ab dem 7. Juni wird es für Bahnreisende schwerer Entschädigungsansprüche bei Verspätungen oder Zugausfällen durchzusetzen. Laut Artikel 19 der neuen Verordnung gibt es Szenarien, bei denen Entschädigungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können, wie beispielsweise bei extremer Witterung, Personen auf dem Gleis oder ähnlichem.
  • Happy Birthday! – Alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, können sich ab Juni online für den KulturPass registrieren. Durch das Angebot der Bundesregierung erhalten so alle Berechtigten ein Budget in Höhe von 200 Euro, mit dem sie Eintrittskarten, Bücher, CDs und vieles mehr erwerben können. Ziel des Angebots ist die Belebung der örtlichen Kultur sowie die Nachfragesteigerung auf Seiten der Anbietenden. Weitere Infos gibt es hier.
  • Aufgepasst: Für den 14. Juni haben die Apotheken einen bundesweiten Streiktag angekündigt. Auch wenn die Arzneimittelversorgung durch die weiterhin geöffneten Notfallapotheken aufrechterhalten bleibt, sollten Sie Ihre Besorgungen besser an einem anderen Tag erledigen.
  • Die Corona-Warn-App verabschiedet sich: Ab Juni wird sie vorerst nicht mehr im Play- und App Store zum Download verfügbar sein.

Neues im Mai 2023

  • Ab dem 1. Mai ist das Deutschland-Ticket auch bekannt als 49-Euro-Ticket gültig und kann genutzt werden. Der Verkauf läuft bereits seit April und ab dem Ersten dieses Monats können Sie damit auf Reisen gehen.
  • Außerdem steigt der Mindestlohn für Pflegekräfte im Mai in einer ersten Stufe an. Im September werden die Löhne in einer zweiten Stufe erneut erhöht.

Neues im April 2023

  • Ab dem 1. April ist es nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wenn man an Erkältungsbeschwerden leidet. Der Gang zum Arzt wird wieder Pflicht, so wie vor der Pandemie war.
  • Außerdem ändert sich an dem Ersten der Fragenkatalog für angehende Autofahrer in der Theorieprüfung für den Führerschein. Einige Fragen wurden gestrichen und 44 neue sind hinzugekommen. Dies gilt für alle Fahrzeugklassen.
  • Ab dem 3. April geht endlich der Nachfolger des 9 Euro Tickets im Verkauf an den Start. Das Deutschland-Ticket ist für 49 Euro im Abo erhältlich und monatlich kündbar. Sie können es online oder an den üblichen Verkaufsstellen erwerben.
  • Ab dem 7. April enden endgültig alle verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen.

Neues im März 2023

  • Ab dem 1. März greift die Energiepreisbremse ebenfalls rückwirkend für Januar und Februar, und Verbraucher von Gas, Strom und Fernwärme werden automatisch von Ihrem Energieversorger entlastet.
  • Außerdem endet ab dem Ersten die Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen, genau wie die Testpflicht für Krankenhausbesucher.
  • Die Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder sind ab März nicht mehr grün, sondern schwarz.
  • Einen Grund zur Freude gibt es im März zudem für alle Studenten und Fachschüler. Die 200 Euro Pauschale für Studierende kann ab dem 15. März über ein Onlineportal der Bundesregierung beantragt werden.
  • Zu guter Letzt sollte im März noch an die Zeitumstellung gedacht werden, denn in der Nacht vom 25. Auf den 26. März wird die Uhr umgestellt.

Neues im Februar 2023

  • Ab dem 1. Februar sind alle Autofahrer in Deutschland dazu verpflichtet, zwei Corona-Schutzmasken (also entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske) in ihrem Verbandskasten mitzuführen. Dafür entfällt ab diesem Monat die Maskenpflicht in ÖPNV in ganz Deutschland.
  • Ab Februar werden keine Energiesparlampen, die vor gut einem Jahrzehnt die Glühbirne in deutschen Haushalten ablöste, mehr hergestellt. Die Gefährdung für Gesundheit und Umwelt durch das darin verbaute Quecksilber gaben den Ausschlag für diesen Entschluss.

Neues im Januar 2023

  • Ab dem 1. Januar wird die Förderung von Elektrofahrzeugen reduziert. Es wird ab diesem Jahr keinen Umweltbonus mehr für Plug-In-Hybride geben und für E-Autos nur noch einen reduzierten.
  • Alle Jahrgänge von 1959 bis 1964 müssen sich bis 19. Januar von Ihren Papier-Führerscheinen trennen und diesen gegen einen den Führerschein im Ausweisformat umtauschen.
  • Aufpassen müssen alle, deren Fahrzeuge noch eine rosa TÜV-Plakette haben, Sie müssen dieses Jahr zur Hauptuntersuchung.
  • Mit dem Ersten dieses Monats endet die Ära des gelben Krankenscheines, da die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), die Zusendung Ihres Krankenscheins an Ihre Krankenkasse und den Arbeitgeber übernimmt.