2024
Neues im Dezember 2024
Schneller als uns vielleicht lieb wäre, ist das Jahr 2024 vorübergezogen und nähert sich allmählich seinem besinnlichen Finale. Während eine Mischung aus schönen Momenten und Vorweihnachtsstress im Dezember vorherrschen, gibt es natürlich auch einige spannende Neuerungen, die wir für Sie zusammengefasst haben:
- Ab dem 1. Dezember 2024 ist es verpflichtend, dass in der EU alle neu verkauften mobilen Geräte wie Smartphones und Tablets mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sind. Dadurch sollen unnötige Anschaffungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern vermieden werden und Elektroschrott reduziert werden.
- Ab Dezember werden die Preise für viele Tickets im Fernverkehr der Deutschen Bahn erhöht. Die BahnCard 100 soll im Preis um 6,6 Prozent steigen und die Flexpreise werden durchschnittlich um 5,9 Prozent angehoben. Zeitkarten werden laut der Deutschen Bahn ebenfalls um 5,9 Prozent teurer.
- In diesem Dezember werden auch die Weihnachtsbäume deutlich teurer. Je nach Qualität müssen Sie in diesem Jahr 22 bis 30 Euro für den laufenden Meter einplanen.
- Nachdem am 22. November dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt wurde, können Sie im Dezember mit mehr Netto-Gehalt rechnen. Außerdem wird der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 angehoben: Für Singles steigt er um 180 Euro, auf insgesamt 11.784 Euro für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung um 360 Euro auf 23.568 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro.
November 2024
Der November ist da – und vielleicht sind auch Sie schon langsam im Weihnachtsfieber. Während die Tage nun also immer kürzer und kälter werden, bringt der November auch spannende Neuerungen mit sich. Was für Sie wichtig sein könnte, finden Sie hier im Überblick:
- Ab November sind die rechtlichen Weichen dafür gestellt, dass sich Bürgerinnen und Bürger, die ein neues Ausweisdokument beantragen, dieses gegen eine Gebühr per Post nach Hause schicken lassen können. Bis zum Frühjahr 2025 soll die technische und organisatorische Umstellung vollständig umgesetzt werden.
- Zum 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister zu ändern. Ab sofort soll eine einfache Erklärung beim Standesamt, in der versichert werden muss, dass der gewählte Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität einem am besten entspricht, ausreichen, um diese Änderung vorzunehmen.
- Ab dem 20. November sind Drohnen mit Wärmebildkameras, die zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren auf Feldern eingesetzt werden, dauerhaft erlaubt.
- Ab November erhalten wirtschaftlich tätige Personen und Unternehmen neben der Steueridentifikationsnummer auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese Nummer soll langfristig als zentrales Identifikationsmerkmal dienen und andere Nummern ablösen, um die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen und steuerliche Prozesse zu automatisieren.
Oktober 2024
Der Herbst hält endgültig Einzug – und der Oktober folgt ihm mit einigen neuen Regelungen und spannenden Ereignissen. Was sich alles ändert, haben wir für Sie zusammengestellt.
- Die Sommerzeit endet, aber das Gute daran: Mit dem Beginn der Winterzeit wird uns wieder eine Stunde geschenkt. In der Nacht auf den 27. Oktober werden die Uhren nämlich von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt.
- Ab dem 1. Oktober sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Reifen erlaubt, die ein Alpine-Symbol haben. Das gilt für normale Winterreifen und Allwetterreifen. Bisher durften Autofahrer auch sogenannte M+S-Reifen nutzen, wenn diese vor 2018 hergestellt wurden. Das reicht nun nicht mehr aus. Wer ab sofort nicht mit den richtigen Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro.
- Ab dem Wintersemester 2024/25 gibt es mehr Bafög für Studierende. Der sogenannte Grundbedarfssatz steigt um fünf Prozent auf 475 Euro. Wer während des Studiums nicht mehr bei den Eltern wohnt, bekommt eine höhere Wohnkostenpauschale von 380 anstatt der bisher gezahlten 360 Euro. Der Höchstbetrag für die Förderung durch das Bafög steigt ebenfalls – von 934 Euro auf 992 Euro. Wer außerdem aus einem einkommensschwächeren Haushalt kommt, jünger als 25 ist und ein Studium beginnt, hat zusätzlich Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.
- Ab dem 1. Oktober gibt es für Fahrschüler neue Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung. Zweimal im Jahr werden die Fragenkataloge für verschiedene Führerscheinklassen überarbeitet. Dazu zählen reine Umformulierungen oder auch ganz neue Fragen.
September 2024
Was sich im September so alles ändert? – Wir verraten es Ihnen!
- Ab dem 1. September tritt die Abgasnorm Euro 6e für Pkw-Erstzulassungen in Kraft. Herabgesetzt wurden hierbei die Durchschnittswerte bei den sogenannten RDE-Tests.
- Zum 30. September läuft die Übergangsfrist für Autoreifen mit einer „M+S“-Kennzeichnung aus. Wer Reifen dieser Art weiterhin bei winterlichen Witterungsverhältnissen nutzt, riskiert ein Bußgeld.
- Am 1. September finden die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen statt, Brandenburg folgt am 22. September. Die Wahlen entscheiden über die politische Ausrichtung der kommenden fünf Jahre.
- Ab Ende September wird es noch einfacher, eine Organspende-Erklärung abzugeben. Spätestens ab dem 30. September soll das Organspende-Register auch bequem über die Apps der Krankenkassen zu erreichen sein. Die Bereitschaft kann jederzeit widerrufen werden.
- Am 12. September ist bundesweiter Warntag. Im Rahmen dieser Probewarnung werden um 11 Uhr Warnsysteme wie Sirenen, Lautsprecher, Warn-Apps und digitale Meldungen eingeschaltet. Deutschlandweit erhalten so auch alle Handynutzer eine Warnmeldung über ihr Handy. Die Hinweise werden zudem im Radio und im TV zu hören sein. Die offizielle Entwarnung erfolgt um 11:45 Uhr.
August 2024
Der August ist da – und mit ihm auch wieder neue Gesetze, Regelungen und spannende Ereignisse. Was sich im August für Sie ändert und worauf Sie sich freuen können, haben wir zusammengestellt.
- Zum 1. August steigt der Grundbedarf für alle BAföG-Berechtigten um 5 Prozent. Gleichzeitig steigt der Freibetrag für das Elterneinkommen um 5,25 Prozent. Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr zu Hause leben, erhöht sich auf 380 Euro. Studierende profitieren ab dem Wintersemester 2024/25 von diesen Anpassungen.
- Da die Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen alle sechs Monate um ein Prozent sinkt, erhalten Besitzer, deren Anlage ab dem 1. August in Betrieb genommen wird, weniger Geld als noch zuvor.
- Ab dem 1. August können Sie beim Standesamt eine Namens- und Geschlechtsänderung gemäß dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das in drei Monaten in Kraft tritt, beantragen. Die Änderung muss dem Standesamt stets drei Monate zuvor gemeldet werden.
- Ende August können Vermieter, Wohnungseigentümer sowie Kommunen und Unternehmen Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für den Austausch von Heizungen bei der Förderbank KfW beantragen.
- Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2023 selbst erstellt, muss diese bis zum 31. August bzw. bis zum 2. September beim Finanzamt einreichen.
- Ab August gelten klare Cannabis-Grenzwerte für Autofahrer. Wer ab sofort mehr als 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum hat, dem droht ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro. Für junge Fahrer in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren ist THC am Steuer weiterhin verboten.
Juli 2024
Der Juli bietet gute Chancen für sommerlich warme Temperaturen. Damit Sie dabei stets einen kühlen Kopf bewahren und auf dem neuesten Stand sind, haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
- Ab dem 1. Juli können sich 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner über eine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent freuen. Erstmalig profitieren hiervon der Osten und der Westen gleichermaßen. Zudem erhalten etwa drei Millionen Menschen einen deutlichen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente.
- Am 1. Juli wird die Altersgrenze für die kostenlose Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte von 69 auf 75 Jahre angehoben.
- Laut Gesetz darf ab dem 1. Juli Cannabis in speziellen Vereinen, sogenannten Cannabisclubs, gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden.
- Ab dem 1. Juli tritt eine Änderung in der Mautpflicht für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen in Kraft. Bisher griff diese ab 7,5 Tonnen. Die Neuregelung betrifft sowohl inländische als auch ausländische Fahrzeuge.
Juni 2024
Der Juni ist gestartet! Neuer Monat, neue Gesetze, neue Regelungen und jede Menge Ereignisse. Was sich im Juni für Sie ändert, haben wir für Sie zusammengefasst.
- Am 09. Juni stehen die Europawahlen und die Kommunalwahlen an. Berechtigt eine Stimme bei den Wahlen abzugeben, ist jeder EU-Bürger, der mindestens 16 Jahre alt ist und einen Wohnsitz in Deutschland hat. Unser Tipp: Wer noch unschlüssig ist, an wen er seine Stimme vergeben soll, dem empfehlen wir den
Wahl-O-Mat
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- Am 14. Juni startet die Fußball-EM 2024. Bis zum 14. Juli wird in insgesamt zehn deutschen Städten um die Nachfolge des Titelverteidigers Italien gekämpft. Insgesamt nehmen 24 Teams teil.
- Am 27. Juni tritt ein neues Gesetz in Kraft mit dem die deutsche Staatsangehörigkeit reformiert wird. Dabei wird eine doppelte Staatsbürgerschaft unkompliziert möglich gemacht, der Antrag auf Einbürgerung wird vereinfacht. Außerdem ist der Einbürgerungstest für Menschen, die als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind, nicht mehr verpflichtend.
- Bis zum 30. Juni müssen sich Mieter entschieden haben, wie sie zukünftig fernsehen möchten. Ab dem 01. Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nämlich nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Wer also weiterhin über Kabel fernsehen möchte, muss selbst aktiv werden oder auf Streaming-Dienste umsteigen.
Mai 2024
Der Mai bietet uns nicht nur einige Feiertage, sondern auch verschiedene Gesetzesänderungen und Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
- Ab dem 1. Mai steigt die Luftverkehrssteuer für Flugreisende um circa 20 Prozent. Das bedeutet, dass der Steuersatz pro Passagier und pro Reise bei innereuropäischen Flügen von 12,73 Euro auf 15,53 Euro steigt. Bei mittleren Distanzen, wie beispielsweise in den mittleren Osten steigt die Steuer von 32,25 Euro auf 38,72 Euro. Und bei Langstreckenflügen mit mehr als 6.000 Kilometern Entfernung steigt die Steuer von 58,06 Euro auf 70,83 Euro.
- Ab Mai müssen Pkw-Hersteller und Händler das neue CO2-Label für Pkw umsetzen. Dadurch stehen Ihnen als Käuferinnen und Käufern zukünftig bessere Informationen über den Verbrauch und die Emissionen aller Pkw-Modelle zur Verfügung. Die verschiedenen Modelle werden hierfür in sieben CO2-Klassen von A bis G eingeteilt.
- Ab Mai gibt es in den sozialen Medien eine Kennzeichnung für Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden. Diese Warnhinweise sollen zunächst bei den Meta-Plattformen Facebook und Instagram umgesetzt werden.
- Zum 2. Mai stellt die Deutsche Bahn ihre App DB Streckenagent ein. Mit dieser App konnten sich Fahrgäste bisher über Störungen und Verzögerungen auf ihren geplanten Routen informieren. Sie wird in der DB Navigator App integriert sein.
April 2024
Nachdem am 31. März die Zeit umgestellt wurde, starten wir zwar mit einer Stunde weniger in den April, dafür aber mit jeder Menge Neuerungen. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
- Die vorübergehende Entlastung bei der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme wird ab April aufgehoben. Der Mehrwertsteuersatz steigt somit wieder von sieben auf 19 Prozent an.
- Ab dem 1. April gilt eine neue Einkommensgrenze für das Elterngeld. Bisher lag diese bei 300.000 Euro, wurde nun allerdings auf 200.000 Euro Jahreseinkommen heruntergesetzt. Diese Grenze gilt auch für Alleinerziehende.
- Die Teil-Legalisierung von Cannabis tritt zum 1. April in Kraft. Dadurch dürfen Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen. Zuhause aufbewahrt werden dürfen bis zu 50 Gramm. Außerdem ist im eigenen Haushalt der Eigenanbau von maximal drei Cannabispflanzen pro volljähriger Person erlaubt, sofern diese nicht für Minderjährige zugänglich sind.
- Ab dem 1. April erhalten viele Studierende zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket. Das „bundesweit einheitliche Semesterticket im Rahmen des Deutschlandtickets“ beträgt monatlich umgerechnet 29,40 Euro und wird im Gesamtbeitrag von 176,40 Euro pro Semester abgerechnet. Hiervon profitieren alle Studierenden, deren Universität oder Hochschule eine entsprechende Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen geschlossen haben.
- Ab April können Auszubildende, deren Betrieb weiter von zuhause entfernt ist, einen Mobilitätszuschuss beantragen, um regelmäßig ihre Familie zu besuchen. Im ersten Ausbildungsjahr deckt der Zuschuss zwei Familienheimfahrten pro Monat ab.
- Ab dem 25. April werden Venedig-Besuche für Urlauber kostenpflichtig. Um die natürliche Umgebung der Stadt zu erhalten und dem Massentourismus entgegenzuwirken, wird für bestimmte Daten und Zeiträume, in denen mit einem starken Besucheraufkommen zu rechnen ist, eine Gebühr fällig.
- Und auch bei uns gibt es eine Neuerung: die verbesserte WGV Privathaftpflichtversicherung.
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März 2024
Auch im März mangelt es wieder nicht an Neuerungen und Gesetzesänderungen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Sie auf dem Zettel haben sollten:
- Das blaue Versicherungskennzeichen ist ab 1. März Pflicht. Das bedeutet, dass alle zulassungsfreien Roller, Mofas oder Mopeds neue Nummernschilder benötigen.
- Im März wird das Online-Register für Organspenden Schritt für Schritt eingeführt. Ab dem 18. März wird es möglich sein, eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion auf
http://www.organspende-register.de
zu hinterlegen.
- Ab März werden Veränderungen bei den Abzügen der Rente umgesetzt und deshalb gibt es für Millionen von Rentnerinnen und Rentnern ab März weniger Netto-Rente. Dies liegt an den erhöhten Krankenkassenzusatzbeiträgen, die teilweise seit dem 01.01.24 und ab dem 01.03.24 umgesetzt werden. Betroffene finden detaillierte Informationen auf Ihren Kontoauszug mit der Zahlung der Märzrente.
Februar 2024
Der kürzeste Monat des Jahres hat einiges zu bieten: Neben dem Valentinstag erreicht die fünfte Jahreszeit ihren bunten Höhepunkt. Was der Februar noch in petto hat, erfahren Sie bei uns.
- Ab Februar entfallen Mehrfachzuzahlungen in der Apotheke. Wenn sie eine bestimmte Packungsgröße verordnet bekommen haben, diese jedoch nicht vorrätig ist, müssen Sie keine mehrfache Zuzahlung mehr leisten, wenn Sie alternativ mehrere kleinere Packungen erhalten.
- Am 01. Februar wird eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von unverarbeitetem und vorverpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch eingeführt. Dadurch können Sie als Verbraucher genauer nachvollziehen, woher Ihr Fleisch stammt.
- Es tritt ab Anfang des Monats eine wichtige Anpassung bei der Vergütung für neu installierte Solaranlagen in Kraft. Bisher konnte überschüssiger Strom gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist werden. Diese Möglichkeit besteht zwar weiterhin, allerdings wird die Vergütung bei neu installierten Anlagen alle sechs Monate um ein Prozent gesenkt.
Januar 2024
Alles neu im Jahr 2024? Wir verraten Ihnen welche Gesetzesänderungen und andere Neuerungen der Januar für Sie im Gepäck hat.
- Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.
- Bei Milch und milchhaltigen Getränken, die in Einweg-Plastikflaschen gekauft werden, wird ein Pfand von 25 Cent fällig.
- Der CO2-Preis steigt deutlich an, von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Diese Preiserhöhung wird sich an den Tankstellen deutlich bemerkbar machen: Der Liter Benzin wird vermutlich rund 4,3 Cent, der Liter Diesel etwa 4,7 Cent teurer.
- Das Heizungsgesetz tritt in Kraft, gilt jedoch zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erst einmal nichts, sie können weiterhin in Betrieb bleiben.
- Wenn Sie zwischen 1965 und 1970 geboren sind und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, müssen Sie diesen bis zum 19. Januar 2024 gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen.
- Ab Januar sind Ärzte dazu verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel als E-Rezepte auszustellen. Versicherte können die E-Rezepte in der Apotheke per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte einlösen.