Was gibt es Neues 2023? Die WGV bringt Sie auf den neuesten Stand

Immer wieder gibt es Gesetzesänderungen, neue Regelungen und Anpassungen bei bestehenden Prozessen, die unseren Alltag in Deutschland betreffen können. Dabei nicht den Überblick zu verlieren ist gar nicht so einfach! Deshalb haben wir für Sie eine Übersicht für das Jahr 2023 zusammengestellt, die wir regelmäßig aktualisieren. Damit wissen Sie jeden Monat, was es Neues gibt.

Januar

Neues im Januar 2023

  • Ab dem 1. Januar wird die Förderung von Elektrofahrzeugen reduziert. Es wird ab diesem Jahr keinen Umweltbonus mehr für Plug-In-Hybride geben und für E-Autos nur noch einen reduzierten.
  • Alle Jahrgänge von 1959 bis 1964 müssen sich bis 19. Januar von Ihren Papier-Führerscheinen trennen und diesen gegen einen den Führerschein im Ausweisformat umtauschen.
  • Aufpassen müssen alle, deren Fahrzeuge noch eine rosa TÜV-Plakette haben, Sie müssen dieses Jahr zur Hauptuntersuchung.
  • Mit dem Ersten dieses Monats endet die Ära des gelben Krankenscheines, da die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), die Zusendung Ihres Krankenscheins an Ihre Krankenkasse und den Arbeitgeber übernimmt.

Februar

Neues im Februar 2023

  • Ab dem 1. Februar sind alle Autofahrer in Deutschland dazu verpflichtet, zwei Corona-Schutzmasken (also entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske) in ihrem Verbandskasten mitzuführen. Dafür entfällt ab diesem Monat die Maskenpflicht in ÖPNV in ganz Deutschland.
  • Ab Februar werden keine Energiesparlampen, die vor gut einem Jahrzehnt die Glühbirne in deutschen Haushalten ablöste, mehr hergestellt. Die Gefährdung für Gesundheit und Umwelt durch das darin verbaute Quecksilber gaben den Ausschlag für diesen Entschluss.

März

Neues im März 2023

  • Ab dem 1. März greift die Energiepreisbremse ebenfalls rückwirkend für Januar und Februar, und Verbraucher von Gas, Strom und Fernwärme werden automatisch von Ihrem Energieversorger entlastet.
  • Außerdem endet ab dem Ersten die Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen, genau wie die Testpflicht für Krankenhausbesucher.
  • Die Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder sind ab März nicht mehr grün, sondern schwarz.
  • Einen Grund zur Freude gibt es im März zudem für alle Studenten und Fachschüler. Die 200 Euro Pauschale für Studierende kann ab dem 15. März über ein Onlineportal der Bundesregierung beantragt werden.
  • Zu guter Letzt sollte im März noch an die Zeitumstellung gedacht werden, denn in der Nacht vom 25. Auf den 26. März wird die Uhr umgestellt.

April

Neues im April 2023

  • Ab dem 1. April ist es nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wenn man an Erkältungsbeschwerden leidet. Der Gang zum Arzt wird wieder Pflicht, so wie vor der Pandemie war.
  • Außerdem ändert sich an dem Ersten der Fragenkatalog für angehende Autofahrer in der Theorieprüfung für den Führerschein. Einige Fragen wurden gestrichen und 44 neue sind hinzugekommen. Dies gilt für alle Fahrzeugklassen.
  • Ab dem 3. April geht endlich der Nachfolger des 9 Euro Tickets im Verkauf an den Start. Das Deutschland-Ticket ist für 49 Euro im Abo erhältlich und monatlich kündbar. Sie können es online oder an den üblichen Verkaufsstellen erwerben.
  • Ab dem 7. April enden endgültig alle verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen.

Mai

Neues im Mai 2023

  • Ab dem 1. Mai ist das Deutschland-Ticket auch bekannt als 49-Euro-Ticket gültig und kann genutzt werden. Der Verkauf läuft bereits seit April und ab dem Ersten dieses Monats können Sie damit auf Reisen gehen.
  • Außerdem steigt der Mindestlohn für Pflegekräfte im Mai in einer ersten Stufe an. Im September werden die Löhne in einer zweiten Stufe erneut erhöht.

Juni

Neues im Juni 2023

  • Ab dem 25. Juni müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Schadensanspruch nicht mehr im Alleingang vor Gericht durchsetzen. Durch die neue EU-Verbandsklage werden Verbraucherverbände nämlich dazu befähigt, diese Schadensersatzansprüche direkt stellvertretend vor Gericht einzuklagen.
  • Ab dem 7. Juni wird es für Bahnreisende schwerer Entschädigungsansprüche bei Verspätungen oder Zugausfällen durchzusetzen. Laut Artikel 19 der neuen Verordnung gibt es Szenarien, bei denen Entschädigungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können, wie beispielsweise bei extremer Witterung, Personen auf dem Gleis oder ähnlichem.
  • Happy Birthday! – Alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, können sich ab Juni online für den KulturPass registrieren. Durch das Angebot der Bundesregierung erhalten so alle Berechtigten ein Budget in Höhe von 200 Euro, mit dem sie Eintrittskarten, Bücher, CDs und vieles mehr erwerben können. Ziel des Angebots ist die Belebung der örtlichen Kultur sowie die Nachfragesteigerung auf Seiten der Anbietenden. Weitere Infos gibt es hier.
  • Aufgepasst: Für den 14. Juni haben die Apotheken einen bundesweiten Streiktag angekündigt. Auch wenn die Arzneimittelversorgung durch die weiterhin geöffneten Notfallapotheken aufrechterhalten bleibt, sollten Sie Ihre Besorgungen besser an einem anderen Tag erledigen.
  • Die Corona-Warn-App verabschiedet sich: Ab Juni wird sie vorerst nicht mehr im Play- und App Store zum Download verfügbar sein.