Wechsel Kfz-Versicherung: Der umfassende Ratgeber

Wer die Kfz-Versicherung regelmäßig prüft und bei Bedarf wechselt, senkt oft die Prämie und verbessert die Leistung. Die gute Nachricht: Der Wechsel ist einfacher als gedacht. Fristen sind klar, die Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten und Kennzeichen müssen nicht getauscht werden. Dieser Ratgeber führt Schritt für Schritt durch Fristen, Rechte, Abläufe und zeigt, wann sich der Wechsel wirklich lohnt.

Blaues Spielzeugauto steht auf einer Laptop-Tastatur, im Hintergrund tippt eine Person

In aller Kürze

  • Kündigungsfrist: In der Regel bis 30. November kündbar. Fällt der Termin auf ein Wochenende/Feiertag, gilt der nächste Werktag.
  • Schadenfreiheitsklasse (SF): Wird beim Wechsel übernommen. Rabattprozente unterscheiden sich je Anbieter.
  • Kennzeichen & eVB: Kein neues Kennzeichen beim reinen Versichererwechsel, die Bestätigung läuft elektronisch.
  • Lohnt sich der Wechsel? Häufig ja. Dreistellige Ersparnisse sind realistisch, wenn Leistungen und Bedingungen passen. Übrigens: Die WGV Kfz-Versicherung bietet faire Preise, starke Leistungen und digitale Services. Ideal für alle, die unkompliziert wechseln möchten! Zur Kfz-Versicherung

Icon Stoppuhr

Wechsel Kfz-Versicherung – die wichtigsten Fristen

Die meisten Kfz-Verträge laufen bis 31.12.und gekündigt wird spätestens zum 30.11. (Zugang beim Versicherer). Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Werktag möglich.

In der Regel muss in Textform (Brief, E-Mail oder Kundenportal) gekündigt werden. Es empfiehlt sich, den Nachweis (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Sendeprotokoll) aufzubewahren und die Bestätigung zu prüfen.

Fristen beim Wechsel der Kfz-Versicherung

  • Ordentliche Kündigung: 30.11. (bzw. nächster Werktag)
  • Fristbeginn: 1 Monat vor Vertragsende
  • Maßgeblich: Eingang beim Versicherer, nicht Versanddatum
Ein freundlicher Mann zeigt auf etwas links von ihm.

Schadenfreiheitsklasse (SF) beim Wechsel

Die Schadenfreiheitsklasse ist der wichtigste Preisfaktor – und bleibt beim Wechsel grundsätzlich erhalten. Der neue Versicherer fragt sie digital bei der Vorversicherung an.

Wesentliches auf einen Blick

Haftpflicht und Vollkasko haben eigene SF-Stufen, die Teilkasko nicht.

Die Rabatte je SF-Klasse variieren bei verschiedenen Versicherern: der Prozentsatz kann also anders ausfallen.

Für die Übernahme ist meist der Name und dieVersicherungsscheinnummer der Vorversicherung ausreichend. Bei Sonderfällen (Zweitwagen, Sondereinstufung) müssen gegebenenfalls Nachweise eingereicht werden.

Reaktivierung: Auch nach längerer Pause ist eine Übernahme oft möglich (je nach Anbieter und Dauer der Unterbrechung).

Gut zu wissen: In vielen Tarifen gibt es Rückstufungstabellen oder optionalen Rabattschutz. Beim Wechsel sollte gut geprüft werden, wie sich ein künftiger Schaden konkret auf die SF auswirkt.

Was passiert beim Wechsel der Versicherung mit dem Kennzeichen und der evB?

Beim reinen Versichererwechsel bleibt das aktuelle Kennzeichen bestehen. Ein Austausch ist nicht notwendig.

Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) wird bei der Zulassung, einem Umzug oder Halterwechsel benötigt, nicht beim bloßen Anbieterwechsel zum Jahresende. Dies läuft digital zwischen Versicherern und Zulassungsstellen ab – die frühere „Doppelkarte“ gibt es nicht mehr.

Vater arbeitet am Laptop, während er sein Kind auf dem Schoß hält

Von Vollkasko auf Teilkasko wechseln

Mit zunehmendem Fahrzeugalter stellt sich die Frage: Vollkasko beibehalten – oder reicht eine Teilkasko aus?

Teilkasko deckt in der Regel folgendes ab: Diebstahl, Glasbruch, Sturm/Hagel/Blitz/Überschwemmung, Wild- und Tierunfälle, Brand/Explosion.

Vollkasko zusätzlich: Vandalismus und eigene Unfallschäden.

Ein Wechsel auf Teilkasko ist sinnvoll, wenn…

  • das Fahrzeug älter ist und der Wiederbeschaffungswert deutlich gesunken ist
  • kein Leasing/Finanzierung mehr besteht
  • der Eigenanteil (Selbstbeteiligung) Kosten/Nutzen verbessert

WGV-Tipp: In den Tarifvarianten der WGV Kfz-Versicherung lassen sich Selbstbeteiligungen und Bausteine gezielt anpassen – für einen fairen Mix aus Preis & Leistung.

Sonderkündigung: Unterjährig wechseln

Auch unterjährig ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich. Mit Sonderkündigungsrecht beispielsweise in den folgenden Fällen:

Beitragserhöhung (ohne Mehrleistung) – § 40 VVG
Steigt der Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, besteht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ein Kündigungsrecht – wirksam zum Zeitpunkt der Erhöhung.

Nach Schadenfall – § 92 VVG
Nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen können Versicherer und Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats kündigen.

Fahrzeug-/Halterwechsel
Wird ein anderes Fahrzeug zugelassen oder der Halter wechselt, entsteht ein neues Versicherungsverhältnis; der bisherige Vertrag endet oder wird angepasst.

Praxis-Tipp: Bei Sonderkündigungen immer den Grund nennen und die Frist sauber dokumentieren.

Schritt für Schritt: Wie wechsel ich meine Kfz-Versicherung?

1

Ist-Situation prüfen

Police, Beitrag, SF-Stufe, Selbstbeteiligung, Bausteine (z. B. Fahrerschutz, Werkstattbindung), Zahlweise kritisch prüfen.

2

Fristen sichern

Ordentliche Kündigung bis 30.11. und Sonderkündigung 1 Monat ab Ereignis (z. B. Beitragserhöhung).

3

Bedarf definieren

Den eigenen Bedarf herausfinden: Haftpflicht (hohe Deckung sinnvoll), Teil- oder Vollkasko, sinnvolle Bausteine (z. B. Auslandsschaden, Schutzbrief).

4

Angebote vergleichen

Vergleichsportale und Direktversicherer prüfen. Nicht nur den Preis, auch Bedingungen vergleichen (z. B. grobe Fahrlässigkeit, Neuwertentschädigung, Rückstufung). Die WGV Kfz-Versicherung und ihre Leistungen lassen sich ganz einfach online vergleichen.

5

Altvertrag kündigen

Frist, Form, Zugangsnachweis und gegebenenfalls Sonderkündigungsgrund nennen.

6

Wechsel dokumentieren

Police, SF-Übernahme und Abbuchung kontrollieren. Eventuell eine Grüne Karte fürs Ausland anfordern.

Häufige Fehler beim Wechsel der Kfz-Versicherung

  • Nur auf den Preis schauen: Rückstufung, Leistungsdetails und Selbstbeteiligung gleichwertig prüfen.
  • Frist verpasst: 30.11. (oder nächster Werktag) rechtzeitig einplanen. Eingangsnachweis sichern!
  • Unklare SF-Daten: Vorversicherer und SF sauber angeben, sonst drohen Nachberechnungen.
  • Falsche Angaben: Fahrerkreis, Kilometerleistung, nächtiger Abstellort – realistisch angeben.

Weitere Fragen

Wann ist der optimale Wechselzeitpunkt für die Kfz-Versicherung?

Meist zum Jahresende. Die Kündigung muss bis 30.11. (oder nächster Werktag) zugegangen sein.

Geht der Wechsel auch unterjährig?

Ja. Mit Sonderkündigung – etwa bei Beitragserhöhung (ohne Mehrleistung) oder nach Schadenfall (jeweils 1 Monat Frist). Auch bei Fahrzeug-/Halterwechsel.

Bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten?

Ja. Die schadenfreien Jahre werden übernommen. Rabattsätze pro SF unterscheiden sich je Anbieter.

Braucht es ein neues Kennzeichen beim Wechsel der Kfz-Versicherung?

Nein. Beim reinen Wechsel bleibt das Kennzeichen bestehen. Die Bestätigung erfolgt elektronisch.

Wie wechselt man von Vollkasko auf Teilkasko?

Entweder zum Jahresende oder per Vertragsumstellung. Sinnvoll vor allem bei älteren Fahrzeugen mit geringerem Restwert.

Wer kündigt beim Wechsel – ich oder der neue Anbieter?

Rechtlich maßgeblich ist die Kündigung durch den Versicherungsnehmer. Viele Anbieter helfen mit Kündigungsservices. Die Verantwortung für Fristen bleibt jedoch beim Kunden.

Lohnt sich der Wechsel wirklich?

Oft ja. Abhängig von SF, Fahrprofil, Region und Tarifmerkmalen sind dreistellige Ersparnisse möglich. Die Leistungen sollten aber immer im Vordergrund stehen!

Jetzt informieren!

Kfz-Versicherung
  • Bester Schutz bei flexiblen Leistungen
  • Bis zu 50 % sparen bei Wechsel
  • Viel Erfahrung bei günstigsten Preisen
ab 16,12 €* inkl. Vollkasko * Weiterführende Informationen ansehen
Ein Auto kracht durch eine Hauswand, ein freundlicher Mann bietet Hilfe an.
Quellenübersicht

Unsere Kunden interessierten sich auch für:

Nach oben
Großansicht