Damit Sie sich nicht die Zähne ausbeißen müssen – Tipps rund ums Thema Zahnvorsorge

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Ein strahlend weißes Lächeln öffnet einem so manche Tür! Doch diese 32 teils kleineren, teils größeren Zähne können einen schnell sehr viel Geld kosten und uns so zum Zähneknirschen bringen. Was Sie selbst tun können, um Ihre Zähne bestmöglich zu pflegen, und warum Sie mit einer Zahnzusatzversicherung viel Geld sparen können, erfahren Sie hier.

Schon in jungen Jahren lernen wir: zweimal am Tag gründlich die Zähne putzen, im Anschluss gerne auch mal zur Zahnseide greifen und mit einer antibakteriellen Zahnspülung nachgurgeln. Doch schon hier stellen sich die ersten Fragen: Welche Zahnbürste ist die richtige? Welche Zahnpasta ist schädlich? Muss ich mich an eine bestimmte Putztechnik halten? Kann ich meine Zähne mit einer zu ausgiebigen Pflege sogar schädigen? Diese Fragen beantworten wir Ihnen genau jetzt.

Zahnprophylaxe für Anfänger und Fortgeschrittene

Zunächst einmal hatten unsere Eltern recht: Man sollte seine Beißer mindestens zweimal am Tag gründlich reinigen. Sie können hierfür sowohl eine manuelle als auch eine elektrische Zahnbürste verwenden. Wer bereit ist, etwas mehr in seine tägliche Zahnhygiene zu investieren, gönnt sich am besten eine elektrische Zahnbürste. Diese erreicht zumeist bessere Putzergebnisse als eine herkömmliche Zahnbürste, da sie durch die Rotation und Vibration bestimmte Bewegungen während des Putzvorgangs unterstützt und sogar erleichtert.

Die eigene Handbewegung wird hierbei zweitrangig, aber natürlich nicht unwichtig. Als grobe Richtlinie dient die sogenannte KAI-Technik, nach der Sie zunächst die Kauflächen, anschließend die Außenseiten und zuletzt die Innenseiten Ihrer Zähne in fegenden Bewegungen weg vom Zahnfleisch hin zum Zahn – also von Rot nach Weiß – putzen. Achten Sie zudem stets darauf, dass Sie nicht zu viel Druck über Ihre Zahnbürste ausüben, da dies das Zahnfleisch und die Zahnhälse schädigen kann und auch zum schnelleren Verschleiß Ihrer Zahnbürste führt. Wie lange dieser ganze Putzvorgang idealerweise dauert, ist zwar nicht klar definiert, liegt aber zumeist zwischen zwei bis fünf Minuten.

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Neben der für Sie passenden Zahnbürste – die Sie übrigens alle drei Monate austauschen sollten – ist auch die Zahnpasta entscheidend. Wählen Sie eine Zahnpasta mit Fluorid, um Ihre Zähne vor Karies zu schützen. Verzichten sollten Sie hingegen auf grobe Putzkörper, die Ihnen nicht zu weißeren Zähnen, sondern oft lediglich zu einem geschädigten Zahnschmelz verhelfen.

Da aber auch das gründlichste Zähneputzen nur rund 70 Prozent der Beläge entfernen kann und manche Reste zwischen den Zähnen unerreicht bleiben, sollten Sie täglich Ihre Zahnzwischenräume mithilfe von Zahnseide oder einer Interdentalbürste reinigen. Achten Sie auch hier darauf, das Zahnfleisch nicht zu verletzen. Abschließend können Sie Ihre tägliche Zahnreinigung noch mit einer antibakteriellen Mundspülung abrunden.

Schon gewusst?

Kauen Sie fünf bis zehn Minuten nach dem Essen zuckerfreien Kaugummi, regt dies die Speichelproduktion an. Der Speichel sorgt wiederum dafür, dass Sie jene Mineralien, die während des Essens aus dem Zahnschmelz herausgelöst werden, wieder schneller aufnehmen.

Unbeliebt, aber manchmal unumgänglich – der Besuch beim Zahnarzt

Auch wenn Sie Ihre Zähne vorbildlich nach unserer Anleitung pflegen, ist der zweimal jährliche Besuch beim Zahnarzt ein Muss. Untersucht werden bei diesen Terminen der allgemeine Zustand Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleischs – die Kosten übernimmt hierbei Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Durch die Untersuchungen ist eine Früherkennung von Zahnerkrankungen wie Karies oder Parodontitis möglich. Darüber hinaus werden häufig auch Fluoridierungsmaßnahmen zur Vorbeugung von Karies durchgeführt.

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Neben den Kontrolluntersuchungen ist eine professionelle Zahnreinigung ratsam, um verschiedene Beläge, Zahnverfärbungen und Zahnstein zu entfernen. Dies schützt Ihre Zähne zusätzlich vor Karies, Parodontitis und Zahnfleischentzündungen. Die empfohlene Häufigkeit liegt hier bei zwei bis dreimal pro Jahr. Häufig werden professionelle Zahnreinigungen aber gar nicht oder nicht vollständig von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sie gelten als Privatleistungen.

Schon gewusst?

Mit unserer WGV Zahnzusatzversicherung erhalten Sie auch für kostspielige Zahnreinigungen bis 100 Euro je Kalenderjahr erstattet.

Ob groß, ob klein – sauber müssen die Zähne sein!

Auch wenn elektrische Zahnbürsten bessere Putzergebnisse erzielen, sollten Kinder das Zähneputzen immer zuerst mit einer manuellen Zahnbürste lernen. Die Putzregeln sind auch bei den Kleinen nicht anders als bei den Erwachsenen. Es sollte lediglich darauf geachtet werden, dass die Zahnbürste über einen möglichst kleinen Kopf verfügt, um so auch alle Regionen im Mund erreichen zu können. Die professionelle Zahnprophylaxe startet für Kinder mit der gesetzlichen Vorsorge im sechsten Lebensmonat. Bis zum sechsten Lebensjahr hat jedes Kind einen Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Ab dem sechsten Lebensjahr sollten dann auch Kinder stets zweimal jährlich zur Zahnkontrolle. Auch durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt ist zudem eine Fissurenversiegelung der zwei bleibenden Backzähne, die sich vor den Weisheitszähnen befinden. Damit die Kosten dafür übernommen werden, muss die Behandlung im Alter zwischen sechs und 18 Jahren stattfinden.

Unser Tipp für Groß und Klein:

Führen Sie ein Zahnarztbonusheft! Bereits ab dem 12. Lebensjahr können hier alle absolvierten Kontrolluntersuchungen vermerkt werden. Was Ihnen das nützt? Schlicht und einfach gesagt: ein hohes Sparpotenzial, denn: Nehmen Sie stets alle Kontrolluntersuchungen wahr und lassen Sie dies in Ihrem Bonusheft vermerken, erhöht sich der Festzuschuss im Falle eines benötigten Zahnersatzes deutlich. Können Sie ein über mindestens zehn Jahre hinweg lückenlos gefülltes Bonusheft vorweisen, erhalten Sie einen Zuschuss von 75 Prozent.

Zur Kasse bitte – welche Kosten Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt

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Pauschal lässt sich sagen: Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für jene Behandlungen auf, die als medizinisch notwendig erachtet werden. Hierzu zählen neben der jährlichen Zahnsteinentfernung und der alle zwei Jahre anfallenden Parodontitis-Früherkennung auch umfangreichere und kostenintensivere Behandlungen, die anteilig übernommen werden.

Schon gewusst?

Mit dem OPTIMAL-Tarif der WGV Zahnzusatzversicherung bekommen Sie, auch bei der Wahl eines Implantats, insgesamt 80 % der Kosten erstattet.

Hier geht’s zur Zahnzusatzversicherung der WGV: