
Hundebesitzer
Ihr Tier ist mehr als ein Begleiter – es ist ein Teil Ihrer Familie. Doch wie bei jedem Familienmitglied können auch bei Hunden, Katzen und Pferden unerwartete Ereignisse eintreten, die kostspielige Folgen haben. Doch mit unserer Tier-OP- und Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung sind Sie und Ihr Liebling immer bestmöglich abgesichert.
Ihre Hündin Luna und Sie gehen im Park spazieren. Die junge Hündin läuft angeleint neben Ihnen, als sie plötzlich eine Katze entdeckt und reflexartig nach vorne springt. Sie halten die Leine fest, doch verlieren kurzzeitig die Kontrolle – genau jetzt kommt ein Jogger vorbei. Luna prallt gegen ihn und der Mann verletzt sich durch einen Sturz am Arm.
Während der Mann am Boden liegt, winselt Luna plötzlich vor Schmerzen.
Der Jogger sucht das nächste Krankenhaus auf und Sie fahren mit Luna sofort in die Tierklinik. Die Diagnose: Kreuzbandriss im Hinterlauf – eine Operation ist unumgänglich! Zum Glück verläuft der Eingriff reibungslos und Luna kann schon bald wieder nach Hause. Nur ihre Halskrause, die sie vom Kratzen abhalten soll, gefällt ihr gar nicht.
Nach und nach trudeln die Rechnungen für den Unfall ein: Allein die Kosten für Lunas OP und Nachsorge belaufen sich auf rund 3.500 €. Auch der verletzte Jogger macht Ansprüche geltend: Er fordert Schmerzensgeld, und sein Arbeitgeber verlangt den Ersatz des Verdienstausfalls für die ersten sechs Wochen – insgesamt 8.500 €.
Gut, dass Luna und Sie bei der WGV versichert sind. Denn unsere Tier-OP- und Hundehaftpflicht kommen für den finanziellen Schaden auf:
Ein Moment der Unachtsamkeit hätte eine finanzielle Belastung von 12.000 € bedeutet. Man kann nicht alles vorhersehen – aber man kann sich absichern.
Absicherung gegen hohe Operationskosten
Kostenübernahme von Operationen aufgrund von Krankheit oder Unfall
Unbegrenztes Jahreslimit
Erstattung der Kosten bis zum 4-fachen GOT-Satz (Gebührenordnung für Tierärzte)
Absicherung gegen Risiken der privaten Tierhaltung
Schäden durch das Tier beispielsweise an Personen, anderen Tieren oder gemieteten Wohnungen
Weltweit gültig, auch im Urlaub
Beitragsnachlass ab dem zweiten Hund
Als Baustein zur Tier-OP-Versicherung und zur Hundehalterhaftpflicht empfehlen wir Ihnen den WGV Tierschutzbrief. Bereits für 25 € im Jahr!
Ihre Katze Mimi ist ein richtiger Freigeist. Sie liebt es, durch die Nachbarschaft zu streifen und neue Ecken zu erkunden. Eines Tages sitzt sie, wie so oft, auf dem Fenstersims Ihrer Wohnung im dritten Stock. Plötzlich entdeckt sie eine Taube auf dem Dach gegenüber – und ihr Jagdinstinkt setzt ein. Ohne nachzudenken, springt sie los, verfehlt jedoch den sicheren Landeplatz und stürzt in die Tiefe. Dabei reißt sie auch die Markise des Nachbarn mit herunter!
Mimi miaut vor Schmerzen und kann ihr rechtes Hinterbein nicht mehr belasten. Sofort bringen Sie sie in die Tierklinik. Die Diagnose: Bruch des Oberschenkelknochens. Eine komplizierte Operation ist erforderlich, um Mimi wieder auf die Beine zu bringen. Nach dem Eingriff bleibt sie noch ein paar Tage zur Beobachtung, bevor sie mit einer Schiene nach Hause darf. Dort gefällt ihr vor allem eines überhaupt nicht: die strenge Ruhephase.
Wenige Wochen später treffen auch schon die Rechnungen ein, und schnell wird klar, dass die Kosten erheblich sind: Die notwendige Operation, Nachsorge und Medikamente summieren sich auf 3.500 €. Doch das ist leider nicht alles – auch Ihr Nachbar hat Ihnen einen Brief geschrieben. Die Markise, die Mimi unglücklich im Sturz mitriss, hat einen Wert von 1.200 €. Ein wirklich teures Abenteuer!
Unsere Tier-OP und Privathaftpflichtversicherung kommen für den finanziellen Schaden auf:
Mimis sprunghafter Jagdinstinkt hätte eine finanzielle Belastung von über 4.700 € bedeutet. Gut, dass Sie bei der WGV versichert sind.
Absicherung gegen hohe Operationskosten
Kostenübernahme von Operationen aufgrund von Krankheit oder Unfall
Unbegrenztes Jahreslimit
Erstattung der Kosten bis zum 4-fachen GOT-Satz (Gebührenordnung für Tierärzte)
Absicherung gegen Risiken als Privatperson
Weltweiter Schutz, rund um die Uhr
Versicherungsschutz bei Schäden durch Katzen, Wellensittiche oder Meerschweinchen
Übernahme von berechtigten und Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Versicherung von gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen
Für die Haltung von zum Beispiel Katzen, Wellensittichen oder Meerschweinchen benötigen Sie keine Tierhalterhaftplicht. Es genügt bereits unsere private Haftpflichtversicherung.
Als Baustein zur Tier-OP-Versicherung empfehlen wir Ihnen den WGV Tierschutzbrief. Bereits für 25 € im Jahr!
Ihr Pferd Samson steht friedlich auf der Weide, als es plötzlich durch ein lautes Geräusch erschrickt. Panisch setzt er zum Sprung an, durchbricht den Zaun und galoppiert davon. Direkt hinter der Weide verläuft eine Landstraße – Samson überquert sie, ohne zu merken, dass ein Auto herannaht.
Der Zaun hat dem kräftigen Sprung nicht standgehalten – ein Zaunpfahl ist gebrochen, der Draht hängt lose herunter. Die Reparatur ist aufwendig, da ein neuer Pfahl gesetzt und die gesamte Einzäunung stabilisiert werden muss. Die Kosten belaufen sich auf 1.500 €.
Der Autofahrer versucht, Samson auszuweichen, verliert dabei aber die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kommt von der Straße ab und prallt gegen einen Baum. Glücklicherweise bleibt er unverletzt, doch sein Auto ist beschädigt und muss abgeschleppt werden – die Reparaturkosten betragen 9.000 €.
Unsere Pferdehaftpflichtversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf und übernimmt die vollen 10.500 €. Gut, dass Sie bei der WGV versichert sind.
Absicherung gegen Risiken der privaten Tierhaltung
Schäden durch das Tier beispielsweise an Personen, anderen Tieren oder gemieteten Pferdeboxen
Weltweit gültig, auch im Urlaub
Beitragsnachlass ab dem zweiten Pferd
Tiere bringen Freude und Abwechslung ins Leben – doch manchmal können unerwartete Zwischenfälle hohe Kosten verursachen. Ob eine notwendige Operation nach einem Unfall, Schäden durch Hunde oder Pferde oder ein Missgeschick Ihrer Katze: Mit der richtigen Absicherung, von der Tier-OP-Versicherung für Hunde und Katzen bis zur Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht, sind Sie finanziell auf der sicheren Seite. Für Katzen greift bei Haftungsfragen zudem die Privathaftpflichtversicherung, sodass Sie rundum geschützt sind.
Genau die Leistungen, die Sie brauchen – ohne überflüssigen Schnickschnack.
Außergewöhnlich niedrige Preise – dank Effizienz und niedriger Verwaltungskosten.
Wir unterstützen Sie schnell und unbürokratisch – telefonisch, online oder persönlich.
Welpen und Fohlen sind bis zum Alter von zwölf Monaten mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt im gleichen Umfang wie beim Muttertier. Voraussetzung ist, dass sich die Jungtiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Bitte teilen Sie uns schriftlich das Sterbedatum des Hundes/ Pferdes mit oder per E-Mail an hus-vertrag@wgv.de . Wir werden dann Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung beenden.
Die Widerristhöhe wird vom Boden entlang der Vorderpfote bis zur höchsten Erhebung des Schulterblattes (Halsbeginn) des Hundes gemessen. Maßgeblich ist die Höhe beim ausgewachsenen Hund.
Im Falle eines Unfalls durch das Pferd ist die gesetzliche Haftpflicht im Rahmen der Reithaftpflichtversicherung mitversichert, sofern sich eine Person am Unterhalt des Pferdes beteiligt (Reitbeteiligung), ohne dass dies gewerbsmäßig erfolgt und sofern es sich um Schadenersatzansprüche Dritter handelt und keine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist. Gesetzliche Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten gegen Sie als Versicherungsnehmer sind eingeschlossen, sofern es sich nicht um Angehörige handelt, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. Bei einer unentgeltlichen Überlassung des Pferdes oder einer Reitbeteiligung gegen Aufwandsersatz (also ohne Gewinnerzielungsabsicht) ist die Haftungsfrage im Einzelfall zu klären. Bei einer Überlassung eines Pferdes an Dritte sowie bei einer Reitbeteiligung empfehlen wir einen schriftlichen Haftungsausschluss zu vereinbaren, in der der Reiter auf eigene Ansprüche gegen den Pferdehalter für den Fall verzichtet, dass er anlässlich der Überlassung/Nutzung des Pferdes einen Schaden erleidet. Dem Fremdreiter empfehlen wir den Abschluss unserer privaten Unfallversicherung und erstellen bei Interesse gerne eine entsprechende Tarifauskunft.
Hierbei handelt es sich um sogenannte Listenhunde. Diese sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich eingestuft. Bei folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden bieten wir grundsätzlich keine Tierhalterhaftpflichtversicherung an:
American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
Versichert werden können Hunde und Katzen mit einem eindeutigen Mikrochip oder einer Tätowierung zur Identifikation
Die Versicherung greift nach einem Monat, für bestimmte Erkrankungen nach sechs Monaten. Bei Unfällen oder nahtloser Vorversicherung mit vergleichbaren Versicherungsschutz entfällt die Wartezeit.
Ja, das Tier muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 9 Jahre alt sein. Während des laufenden Vertrags bleibt der Schutz unabhängig vom Alter bestehen.
Versichert sind medizinisch notwendige Operationen unter Narkose, Sedierung oder Lokalanästhesie aufgrund von Krankheit oder Unfall. Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen sind über den optionalen Zahn-Baustein ebenfalls abgedeckt.
Neben den OP-Kosten werden auch die Unterbringungskosten bis maximal 28 Tage in der Klinik übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind. Die Wahl der Klinik und des Tierarztes ist frei.