Die WGV Tier-OP-Versicherung

Tier-OP-Versicherung

  • Kostenübernahme von Operationen aufgrund von Krankheit oder Unfall
  • Unbegrenztes Jahreslimit
  • Erstattung der Kosten bis zum 4-fachen GOT-Satz (Gebührenordnung für Tierärzte)
  • Freie Tierarztwahl

Ihre Tier-OP-Versicherung

ab 17,50 €* pro Monat

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Die WGV Tier-OP-Versicherung

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Tier-OP-Versicherung

  • Kostenübernahme von Operationen aufgrund von Krankheit oder Unfall
  • Unbegrenztes Jahreslimit
  • Erstattung der Kosten bis zum 4-fachen GOT-Satz (Gebührenordnung für Tierärzte)
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Eine Tier-OP-Versicherung ist sinnvoll für Hunde und Katzen

„Wir müssen Ihr Tier operieren.“ Diese Nachricht ist ein Schock für jeden Tierbesitzer. Neben der Sorge um das geliebte Familienmitglied ist man auf die hohen Kosten oft nicht vorbereitet. Im Fall der Fälle möchte niemand in die Situation kommen, zu entscheiden, ob der Eingriff durchgeführt werden kann oder nicht.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für Ihre Tier-OP-Versicherung bei der WGV

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Kostenübernahme auch für den stationären Aufenthalt nach einer Operation bis zu 28 Tage.

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Zusätzlicher Schutz mit dem optionalen Zahn-Baustein sowie dem Tierschutzbrief.

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Kosten für Diagnostik und operationsvorbereitende Untersuchungen.

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Alternative Behandlungen (beispielsweise Akupunktur) im Rahmen der Nachbehandlung.

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Keine Wartezeit bei Operationen, die aufgrund eines Unfalls durchgeführt werden müssen.

Hier leistet die Tier-OP-Versicherung

Abgesichert

Abgesichert

Abgesichert

Abgesichert

Weitere Kostenbeispiele

Operationen bei Hunden oder Katzen kosten schnell bis zu mehreren tausend Euro.

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Zahnextraktion: 400 € pro Zahn

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Bandscheibenvorfall: 5.000 €

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Harnsteinentfernung: 600 €

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Kreuzbandriss: 2.400 €

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Magendrehung: 1.500 €

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Gebärmutterentzündung: 1.200 €

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Tumorresektion: 200 - 500 €

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Zahnextraktion: 400 € pro Zahn

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Bandscheibenvorfall: 5.000 €

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Harnsteinentfernung: 600 €

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Kreuzbandriss: 2.400 €

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Magendrehung: 1.500 €

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Gebärmutterentzündung: 1.200 €

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Tumorresektion: 200 - 500 €

Sinnvolle Ergänzungen

Tierschutzbrief

Mit unserem Tierschutzbrief erhalten Sie zusätzliche Assistanceleistungen, um die Versorgung Ihres Tieres selbst im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls weiterhin bestmöglich gewährleisten zu können.

Zum Tierschutzbrief

Zahn-Baustein

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz mit dem Zahn-Baustein, um die Kosten von Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen abzudecken.

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

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Das ist abgesichert

Unbegrenztes Jahreslimit

Erstattung bis zum 4-fachen GOT-Satz (Gebührenordnung für Tierärzte)

Aufnahmealter zwischen 2 Monate und 9 Jahre

Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen inkl. Diagnostik

Kosten für Medikamente, Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel im Zusammenhang mit der OP oder Nachbehandlung

Kosten für die stationäre Unterbringung nach einer Operation bis 28 Tage

Nachbehandlungskosten z.B. für Physiotherapie, Akupunktur oder Homöopathie bis 28 Tage

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Das sagen unsere Kunden

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Tipp für Hundehalter

Mit der WGV Tierhalterhaftpflicht bieten wir Hundehaltern eine leistungsstarke und zuverlässige Absicherung!

Zur Tierhalterhaftpflicht

Die häufigsten Fragen zur Tier-OP-Versicherung

Welche Tiere kann ich versichern?

Versichert werden können Hunde und Katzen mit einem eindeutigen Mikrochip oder einer Tätowierung zur Identifikation

Gibt es eine Wartezeit, bevor die Versicherung greift?

Die Versicherung greift nach einem Monat, für bestimmte Erkrankungen nach sechs Monaten. Bei Unfällen oder nahtloser Vorversicherung mit vergleichbaren Versicherungsschutz entfällt die Wartezeit.

Gibt es eine Altersgrenze für mein Tier bei Abschluss oder im laufenden Vertrag?

Ja, das Tier muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 9 Jahre alt sein. Während des laufenden Vertrags bleibt der Schutz unabhängig vom Alter bestehen.

Welche Operationen sind mitversichert?

Versichert sind medizinisch notwendige Operationen unter Narkose, Sedierung oder Lokalanästhesie aufgrund von Krankheit oder Unfall. Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen sind über den optionalen Zahn-Baustein ebenfalls abgedeckt.

Werden nur die OP-Kosten übernommen oder auch die Unterbringung in der Klinik?

Neben den OP-Kosten werden auch die Unterbringungskosten bis maximal 28 Tage in der Klinik übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind. Die Wahl der Klinik und des Tierarztes ist frei.

Alle Informationen zum Download

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