Die Fahrradversicherung der WGV.

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Schon für günstige 4,38 €* pro Monat! Beitrag berechnen

Die Fahrradversicherung der WGV.

Sind Sie regelmäßig mit Ihrem E-Bike, Pedelec oder Carbon-Rennrad unterwegs? Dann empfehlen wir Ihnen unsere neue Fahrradversicherung. Mit dieser sind Sie gegen alle Gefahren – ob Fahrraddiebstahl oder Beschädigung, zum Beispiel durch einen Sturz – bestens geschützt. Und gegen Vandalismus sind Sie natürlich auch abgesichert.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt ganz von Ihrem gewählten Tarif und vom Wert Ihres Fahrrads ab. Wir versichern Ihr maximal vier Jahre altes Fahrrad z.B. im BASIS-Tarif schon ab günstigen 4,38 €* pro Monat.

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
Weitere Informationen zum ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis der WGV

Einführung

Warum die Fahrradversicherung der WGV so sinnvoll ist.

Nehmen wir mal an, Sie fahren mit Ihrem E-Bike zum Einkaufen. Als Sie mit vollen Tüten die Heimreise antreten wollen, ist Ihr Fahrrad Dieben zum Opfer gefallen. Oder Sie sind mit Ihrem Mountainbike unterwegs, stürzen über eine gemeine Baumwurzel und der Rahmen Ihres Fahrrads verzieht sich. Ist Ihr Fahrrad verbogen oder gestohlen, hat die Fahrradversicherung der WGV ihren großen Auftritt. Und das schon ab 4,38 €* pro Monat! Klingt gut, oder? Und Ihr Versicherungsschutz gilt nicht nur rund um die Uhr, sondern auch rund um den Globus. Nur für den Fall, dass Sie mit Ihrem Drahtesel mal die Welt erkunden wollen.
Unter unseren FAQ's finden Sie übrigens weitere Informationen zu unserer Fahrradversicherung.

Beispiele

4 Fälle, bei denen die WGV Fahrradversicherung Sie vor hohen Kosten schützt:

1.

Nehmen wir mal an, Sie fahren mit Ihrem E-Bike zum Einkaufen. Als Sie mit vollen Tüten die Heimreise antreten wollen, ist Ihr Fahrrad Dieben zum Opfer gefallen.

2.

Bei einem Radrennen stoßen Sie mit dem Nebenfahrer zusammen. Sie stürzen und Ihr Fahrrad liegt mit einem Achter auf dem Boden.

3.

Sie sind mit Ihrem Mountainbike unterwegs, stürzen über eine gemeine Baumwurzel und der Rahmen Ihres Fahrrads verzieht sich.

4.

Der Akku Ihres E-Bikes erleidet einen Kurzschluss in der Elektronik und funktioniert nicht mehr.

Vorteile

Überzeugende Gründe für die WGV Fahrradversicherung:

Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr.
Die Allgefahren-Versicherung, wie z.B. Unfall-, Fall- oder Sturzschäden, ist im BASIS- und OPTIMAL-Tarif versichert.
Im OPTIMAL-Tarif ist die Mobilitätsgarantie (z.B. Pannenhilfe und Bergungskosten) enthalten.
Im OPTIMAL-Tarif erstatten wir den Neuwert Ihres Fahrrades und Akkus.

Profitieren Sie von über 100 Jahren WGV Versicherungserfahrung.

Leistungen & Tarife

Alles, was Sie über die Fahrradversicherung der WGV wissen müssen.

Vergleichen Sie ganz direkt, welche Leistungen wir Ihnen jeweils im BASIS- und OPTIMAL-Tarif bieten. So können Sie entscheiden, welche Lösung Ihre individuellen Bedürfnisse am besten abdeckt.

Leistungen BASIS-Tarif OPTIMAL-Tarif
Entschädigung zum Neuwert bis 4 Jahre 100 %
bis 6 Jahre 75 %
über 6 Jahre 50 %
V
Weltweite Geltung, zeitlich unbegrenzt bis 12 Monate V
Keine Selbstbeteiligung 50 € V
Allgefahren-Versicherung V V
Mobilitätsgarantie - V
Leistung bei grober Fahrlässigkeit - V
Versicherungsschutz bei Sportveranstaltungen einschließlich Training V V
Lose verbundene und zum regelmäßigen Gebrauch dienende Teile
(z. B. Fahrradanhänger, Tacho, Schloss)
300 € je Teil,
max. 1.000 €
V
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Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert. Mit einem Strich versehene Leistungen sind im Tarif nicht versichert.

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Hier finden Sie die weiteren Leistungen zur Allgefahren-Versicherung und Mobilitätsgarantie unserer Fahrradversicherung.

Fahrradversicherung vs. Fahrraddiebstahlversicherung.

Um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, welcher Schutz für Ihr Fahrrad der Beste ist, haben wir die wesentlichen Leistungen der Fahrradversicherung im OPTIMAL-Tarif und der Fahrraddiebstahlversicherung zusammengefasst.

Leistungen Fahrraddiebstahlversicherung in der Hausratversicherung Fahrradversicherung (OPTIMAL-Tarif)
Unfall-, Fall- und Sturzschäden - V
Feuchtigkeits- und Elektronikschäden am Akku, Motor und Steuerungsgeräten - V
Vandalismus - V
Bedienungsfehler - V
Schäden beim Transport - V
Material-, Produktions-, Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist - V
Versicherungsschutz bei Sportveranstaltungen einschl. Training - V
Weltweiter Geltungsbereich V V
Einfacher Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern V V
(auch Teilediebstahl)
Einbruchdiebstahl, Raub V V
Altersunabhängiger Einschluss V Bei Abschluss darf das Fahrrad max. 4 Jahre alt sein
Mobilitätsgarantie in Form einer Kostenübernahme - V
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Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert. Mit einem Strich versehene Leistungen sind im Tarif nicht versichert.

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Beitragsrechner
Details

Weitere Leistungen der WGV Fahrradversicherung.

  • Allgefahren-Versicherung.

    Im BASIS- und OPTIMAL-Tarif sind innerhalb der Allgefahren-Versicherung folgende Leistungen mitversichert:

    BASIS-Tarif OPTIMAL-Tarif
    Abhandenkommen V V
    Diebstahl (auch Teilediebstahl) V V
    Einbruchdiebstahl oder Raub V V
    Beschädigung oder Zerstörung V V
    Unfall-, Fall- oder Sturzschäden V V
    Vandalismus V V
    Bedienungsfehler V V
    Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf
    der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
    V V
    Feuchtigkeits- oder Elektronikschäden am Akku oder Motor V V
    Transportschäden V V
    Brand, Blitz und Explosion V V
    Elementargefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung) V V
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    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert. Mit einem Strich versehene Leistungen sind im Tarif nicht versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Mobilitätsgarantie.

    BASIS-Tarif OPTIMAL-Tarif
    Pannenhilfe bis maximal 150 € - V
    Abschleppkosten bis maximal 100 € - V
    Bergungskosten inklusive Gepäck bis maximal 2.000 € - V
    Verschrottungskosten - V
    Leistungen ab 10 km Entfernung vom ständigen Wohnort bis
    maximal 500 €
    - Kosten für Weiter- oder Rückfahrt
    - Ersatzfahrrad für maximal 7 Tage
    - Übernachtung für höchstens 5 Nächte
    - V

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert. Mit einem Strich versehene Leistungen sind im Tarif nicht versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Fahrradversicherung.

Sie wollen noch mehr zur Fahrradversicherung wissen? Wir haben ein paar oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

  • Ist das Fahrrad nicht schon über die Hausratversicherung geschützt?

    Gerade bei neuen teuren Fahrrädern überwiegen ganz klar die Vorteile einer speziellen Allgefahren- Fahrradversicherung. Einige Vorteile im Überblick:

    • Übernahme von Reparaturkosten wie bei einer Kfz-Kasko
    • Sturz- und Unfallschäden von Fahrrädern sind mit abgesichert
    • Vandalismusschäden sind mit abgesichert
    • Diebstahl von Fahrradteilen ist mitversichert (z.B. Akku)
    • Versicherungsschutz bei Sportveranstaltungen (inklusive Training)

  • Ist der Neu- oder der Zeitwert meines Fahrrads versichert?

    Im OPTIMAL-Tarif erstatten wir den Neuwert Ihres Fahrrades und Akkus. Das heißt die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile. Wenn Sie den BASIS-Tarif abgeschlossen haben und ein Schaden an Ihrem Fahrrad oder Akku eintritt, erstatten wir bis einschließlich 4 Jahre den Neuwert. Bis einschließlich 6 Jahre erstatten wir 75 Prozent des Neuwerts und über 6 Jahre 50 Prozent des Neuwerts.

  • Wie alt darf das Fahrrad sein?

    Fahrräder dürfen bei Abschluss des Vertrages im BASIS- und OPTIMAL-Tarif nicht älter als 4 Jahre sein (laut Rechnung).

  • Spielt das Fahrradschloss für die Versicherung eine Rolle?

    Das Fahrrad muss in verkehrsüblicher Weise mit einem Sicherheitsschloss abgeschlossen werden. Verkehrsüblich bedeutet in diesem Fall "auf übliche Art und Weise". Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein.

  • Kann ich mit dem versicherten Fahrrad meines Opas fahren?

    Bei der Fahrradversicherung handelt sich um eine Sachversicherung. Gegenstand der Versicherung ist das versicherte Fahrrad unabhängig vom Nutzer (sofern keine gewerbliche Nutzung vorliegt). Somit kann der Enkel das versicherte Fahrrad seines Opas nutzen.

  • Gilt die Versicherung auch im Urlaub?

    Grundsätzlich ist das Fahrrad bei uns weltweit zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Ort versichert. Bei Auslandsaufenthalten gilt der Versicherungsschutz im BASIS-Tarif bis zu einer Dauer von zwölf Monaten. Im OPTIMAL-Tarif ist der Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten unbegrenzt gültig.

  • Ab wann besteht Versicherungsschutz?

    Wenn im Antrag alle notwendigen Angaben gemacht wurden, besteht Versicherungsschutz ab dem nächsten Tag.

  • Wie wähle ich bei der Fahrradversicherung die richtige Versicherungssumme?

    Die Versicherungssumme sollte dem Kaufpreis entsprechen. Haben Sie also ein Fahrrad für 1.699 € gekauft, sollten Sie 1.700 € als Versicherungssumme festlegen. Was keinen Sinn macht, ist eine "Überversicherung". Also ein Fahrrad, für das Sie 1.699 € gezahlt haben, mit einer Versicherungssumme von 2.000 € zu versichern. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie den OPTIMAL-Tarif abgeschlossen haben, erhalten Sie im Schadenfall von uns als Ersatz den Neuwert für ein Fahrrad gleicher Art und Güte.

  • Welche Dokumente benötige ich als Nachweis für die Fahrradversicherung?

    Nach einem Fahrraddiebstahl ist ein Beleg notwendig, der bestätigt, dass Sie das gestohlene Fahrrad besessen haben. Bei einem Neukauf sollten Sie daher die Quittung aufbewahren. Liegt kein Kaufbeleg oder Fahrradpass vor, besteht nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn ein anderweitiger Nachweis vorgelegt werden kann. Hilfreiche Unterlagen sind zum Beispiel Fotos von Ihrem Fahrrad. Bei gebrauchten Fahrrädern empfiehlt es sich, einen Kaufvertrag aufzusetzen und einen Fahrradpass bei der Polizei ausstellen zu lassen. Die Registrierung bei der Polizei gibt Ihnen zudem die Sicherheit, dass es sich bei dem Rad um kein gestohlenes handelt. Des Weiteren kann das Fahrrad bei einer Sicherstellung durch die Polizei (z.B. nach einem Fahrraddiebstahl) Ihnen bzw. der WGV zugeordnet werden.

  • Zahlt die Versicherung auch, wenn ich eine Panne habe oder Abschleppkosten anfallen?

    Im OPTIMAL-Tarif ist die Kostenübernahme (Mobilitätsgarantie) enthalten. Wenn Sie den BASIS-Tarif abgeschlossen haben, ist keine Mobilitätsgarantie enthalten.

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*Fahrradversicherung für 4,38 € pro Monat, Mindestbeitrag bei monatlicher Zahlweise, BASIS-Tarif, inkl. gesetzlicher Versicherungssteuer, Stand: 10.03.2022.

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