Quad oder landwirtschaftliche Zugmaschine?
Bis maximal 15 kW werden die Sonderfahrzeuge als Quad zugelassen. Bringt Ihr Quad mehr als 15 kW Leistung, erfolgt die Einstufung und Zulassung als LOF (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine).
Als landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger gelten unter anderem: Zugmaschinen, Raupenschlepper, Anhänger, Traktoren oder Ackerschlepper. Diese Sonderfahrzeuge werden meist in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt und als solche zugelassen.
Auch Quads beziehungsweise ATVs, die über 15 kW Leistung haben oder in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden, stufen wir als Zugmaschinen ein. Mähdrescher oder andere Schwergewichte gelten hingegen als selbstfahrende Arbeitsmaschinen und werden gegebenenfalls anders eingestuft und versichert.
Quad-Versicherung bis 15 kW:
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Übrigens: Für Ihr Quad erfolgt die Einstufung zu Beginn immer in die Schadenfreiheitsklasse 0. Mit jedem schadensfreien Jahr steigt das Fahrzeug in der Schadenfreiheitsklasse, während Ihr Beitrag sinkt. Eine hohe Schadenfreiheitsklasse kann auch auf ein anderes Quad übertragen werden.
Landwirtschaftliche Zugmaschine / Quad über 15 kW:
Schwarzes Kennzeichen:
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Grünes Kennzeichen:
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Schwarzes oder Grünes Kennzeichen?
Einige Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft wie beispielsweise Traktoren oder forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte können ein grünes Kfz-Kennzeichen führen – und sind damit von der Kfz-Steuer befreit. Die Versicherungspflicht entfällt jedoch nicht. Außerdem müssen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung bei der Zulassung vorweisen. Alle anderen Fahrzeuge, die die entsprechenden Kriterien nicht erfüllen, erhalten ein schwarzes Kfz-Kennzeichen und sind nicht von der Kfz-Steuer befreit.