Die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz)

Für Fahrzeugzulassung, Abmeldung oder Ummeldung bieten einige Zulassungsstellen Termine nach vorheriger Anmeldung an. Ob und für welche Anliegen Ihre Zulassungsstelle Termine vergibt, erfragen Sie dort direkt. Eine sichere Alternative ist die Onlinezulassung, die viele Stellen anbieten. Informieren Sie sich dafür direkt bei Ihrer Zulassungsstelle.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kfz-Onlinezulassung.

Vater arbeitet am Laptop, während er sein Kind auf dem Schoß hat
Vater arbeitet am Laptop, während er sein Kind auf dem Schoß hat

Die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz)

Für Fahrzeugzulassung, Abmeldung oder Ummeldung bieten einige Zulassungsstellen Termine nach vorheriger Anmeldung an. Ob und für welche Anliegen Ihre Zulassungsstelle Termine vergibt, erfragen Sie dort direkt. Eine sichere Alternative ist die Onlinezulassung, die viele Stellen anbieten. Informieren Sie sich dafür direkt bei Ihrer Zulassungsstelle.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kfz-Onlinezulassung.

In aller Kürze

  • Voraussetzungen: Für die Online-Zulassung wird ein elektronischer Personalausweis mit Online-Funktion, ein NFC-fähiges Gerät und eine Versicherungsbestätigungsnummer benötigt.
  • Sicherheitsstandards: Die i-Kfz-Zulassung nutzt die eID-Funktion, um Identität und Datenübertragung sicher und verschlüsselt zu gewährleisten.
  • Online-Zahlung: Gebühren für die Kfz-Zulassung können direkt online per EC- oder Kreditkarte beglichen werden.

Voraussetzungen für das An- und Abmelden über i-Kfz

  • Zulassung des Fahrzeugs nach dem 01.01.2015, da der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief einen verdeckten Sicherheitscode haben müssen
  • ein neuer elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion
  • ein funktionstüchtiges Ausweis-Lesegerät oder Smartphone mit Ausweis-App und NFC-Schnittstelle
  • eine EC-Karte oder Kreditkarte für die Online-Bezahlung
  • eine Versicherungsbestätigungsnummer Ihrer Kfz-Versicherung, die mit dem gleichen Namen und derselben Adresse versehen ist wie auf Ihrem Personalausweis.
    Hinweis: Die Adresse darf nicht durch einen Punkt abgekürzt werden, sondern muss genau übereinstimmen.

Ihr elektronischer Personalausweis

Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie mit Erreichen des 16. Lebensjahres kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde einschalten lassen. Danach erhalten Sie einen PIN-Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion. Des Weiteren enthält der PIN-Brief eine fünfstellige Aktivierungs-PIN, ein Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion und für das Vor-Ort-Auslesen sowie Ihre Entsperrnummer (PUK). Bewahren Sie Ihren PIN-Brief sicher auf, da diese Daten nur Ihnen bekannt sein dürfen.

Mithilfe der sogenannten eID-Funktion (eID = electronic Identity) können Sie sich von nun an mit Ihrem elektronischen Personalausweis im Internet und an Bürgerterminals sicher und eindeutig identifizieren. Nach der Eingabe Ihrer persönlichen Geheimnummer (PIN) können Ihre Ausweisdaten – geschützt über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – elektronisch übermittelt werden.

Wie funktioniert die Online-Ausweisfunktion?

1

Nachdem Sie den gewünschten Online-Dienst aufgerufen haben, starten Sie den Identifizierungsprozess.

2

Sie können nun einsehen, welche Person Ihre Daten erhält und welche Daten diese Person abfragen möchte. Ihr Gegenüber muss für diesen Vorgang ein gültiges staatliches Zertifikat besitzen, das Sie sich anzeigen lassen können.

3

Verbinden Sie Ihren Personalausweis mit dem Kartenleser oder Ihrem Smartphone/Tablet.

4

Mit der Eingabe Ihrer persönlichen Geheimnummer (PIN) stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Ausweisdaten zu.

5

Nach erfolgreicher Prüfung werden Ihre Daten sicher übermittelt.

Häufige Fragen, die derzeit bei uns diesbezüglich eingehen:

Wie lange ist meine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für die Zulassung meines Fahrzeuges gültig?

Ihre von uns ausgestellte Versicherungsbestätigungsnummer ist drei Monate ab Erstellungsdatum gültig. Daher können Sie diese auch zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb dieser Frist für die Zulassung Ihres Fahrzeuges verwenden. Sollte Ihre Versicherungsbestätigungsnummer abgelaufen sein, melden Sie sich bei uns online oder telefonisch und wir erstellen Ihnen gerne wieder eine neue Nummer. Selbstverständlich zahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag erst ab dem Datum der Kfz-Zulassung.

Was passiert, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden oder anmelden können?

Bei fehlender Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs ist die Versicherung gesetzlich dazu verpflichtet, den Versicherungsschutz weiter zu übernehmen. Der Versicherungsvertrag kann in diesem Fall nicht beendet werden. Solange die Behörde den Vorgang nicht bearbeitet, können wir Ihnen hier leider keine andere Lösung anbieten.

Muss ich meine Versicherungsbeiträge weiterhin bezahlen und gibt es die Möglichkeit einer Prämienerstattung?

Ja, Ihr Versicherungsbeitrag muss zur vereinbarten Fälligkeit bezahlt werden, selbst wenn keine Nutzung des Fahrzeuges erfolgt. Bis zur Abmeldung gewähren wir weiterhin Versicherungsschutz, daher ist keine Erstattung möglich.

Endet die Versicherung bei Verkauf meines Fahrzeuges?

Nein, Ihr Versicherungsvertrag geht bei Verkauf auf den Erwerber über. Erst wenn dieser das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmeldet und wir die Mitteilung durch die Zulassungsstelle über die Abmeldung erhalten, beenden wir Ihren Vertrag. Bitte reichen Sie uns unbedingt Ihren Kaufvertrag ein, denn in solchen Fällen kann der Versicherer oder der Erwerber die Kündigung des Vertrages aussprechen.

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