Die günstige Sterbegeldversicherung der WGV

Sterbegeldversicherung

Der Verlust einer geliebten Person fällt immer schwer. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung kommt auch eine hohe finanzielle Last und die Auseinandersetzung mit Formalitäten auf die Hinterbliebenen hinzu. Unsere Sterbegeldversicherung bietet einen zuverlässigen Schutz vor hohen Kosten nach dem Todesfall zu einem günstigen monatlichen Beitrag - übrigens garantiert ohne Erhöhung.

Entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen frühzeitig

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Die günstige Sterbegeldversicherung der WGV

Entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen frühzeitig

Sterbegeldversicherung

Der Verlust einer geliebten Person fällt immer schwer. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung kommt auch eine hohe finanzielle Last und die Auseinandersetzung mit Formalitäten auf die Hinterbliebenen hinzu. Unsere Sterbegeldversicherung bietet einen zuverlässigen Schutz vor hohen Kosten nach dem Todesfall zu einem günstigen monatlichen Beitrag - übrigens garantiert ohne Erhöhung.

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Warum eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist

Bereits 2004 hat der Staat das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Seitdem müssen die Hinterbliebenen bei einem Todesfall die hohen Kosten für eine Beerdigung alleine stemmen. Das kann schnell zur finanziellen Belastung werden, wenn die Verstorbenen dies nicht in ihrer Hinterbliebenenvorsorge berücksichtigt haben. Mit unserer Sterbegeldversicherung können Sie sich und Ihre Familie davor schützen. Nach einer Aufbauzeit von nur zwei Jahren wird die vereinbarte Versicherungssumme sofort nach Ableben ausbezahlt. Bei Tod innerhalb der ersten zwei Jahre zahlen wir immer die volle Versicherungssumme aus. Bei Tod durch Unfall in diesem Zeitraum zahlen wir sogar die volle Versicherungssumme aus.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für eine Sterbegeldversicherung bei der WGV

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Wir stellen keine intimen Fragen zur Gesundheit des zu Versichernden.

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Angehörige erhalten schnellstmöglich die vereinbarte Versicherungssumme.

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Bei Tod innerhalb der ersten zwei Jahre zahlen wir immer die volle Versicherungssumme aus.

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Die Aufbauzeit bis zum vollen Versicherungsschutz beträgt nur zwei Jahre.

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Zusätzlich werden Überschussanteile aus der Versicherung ausbezahlt.

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Bei Tod durch Unfall innerhalb der ersten zwei Jahre zahlen wir immer die volle Versicherungssumme aus.

Das sagen unsere Kunden

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Hohe Bestattungskosten

Bei einem Trauerfall stapeln sich schnell viele und hohe Rechnungen für die Bestattung – unter anderem für den Sarg, das Grab und die Pflege des Grabes. Im Durchschnitt können so zwischen etwa 2.500 € bis weit über 10.000 € für eine Bestattung anfallen, die schon kurz nach dem Todesfall gestemmt werden müssen. Natürlich können die Kosten dabei stark variieren – vor allem nach oben hin.

Wie sind die Bestattungskosten aufgeschlüsselt?

Kurz nach Todesfall: ca. 100 €

  • Ausstellung der Todesbescheinigung
  • Evtl. Versorgungskosten im Krankenhaus

Kosten für Bestattungsvorbereitung: ca. 500 €

  • Überführung und hygienische Grundversorgung
  • Bereitstellung der Ruheräume
  • Erledigung der Formalitäten

Austattungskosten: ca. 1.000 €

  • Urne bzw. Sarg
  • Trauerkarten, Blumenschmuck, Traueranzeige
  • Ggf. Kremation, Reederei

Beisetzungskosten: ca. 900 €

  • Beisetzungszeremonie
  • Persönlicher Abschied
  • Trauerredner und Musiker

Kosten für Ruhestätte und Friedhof: ca. 3.500 €

  • Friedhof-Gebühren und Nutzungsrecht
  • Grab anlegen
  • Grabpflege
  • Grabstein

Kleine Beiträge, große Erleichterung

Ihr Beitrag für das Sterbegeld berechnet sich nach dem vereinbarten Auszahlungsbetrag, den Sie selbst entscheiden und Ihrem maßgeblichen Alter aus Beginnjahr der Versicherung minus Geburtsjahr.

Jürgen B., 72 Jahre alt

Auszahlung von 2.500 € im Todesfall

Nur 25,94 €* im Monat

Simone K., 59 Jahre alt

Auszahlung von 5.000 € im Todesfall

Nur 24,01 €* im Monat

Sarah L., 65 Jahre alt

Auszahlung von 7.500 € im Todesfall

Nur 49,25 €* im Monat

Die häufigsten Fragen zur Sterbegeldversicherung

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn.

Jedoch besteht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen.

Wer erhält die Versicherungsleistung (Bezugsberechtigung)?

Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, welche die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).

Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen.

Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten geändert werden.

Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?

Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.

Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist.

Alle Informationen zum Download

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* Stand: Dezember 2023
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