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Wir beantworten Ihre Fragen zur Jahresrechnung.
Folgende Faktoren können Ihren Versicherungsbeitrag verringern:
Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Typklasse des Fahrzeugtyps und nach der Regionalklasse des jeweiligen Zulassungsbezirks.
Die individuellen Schadensverläufe der einzelnen Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke ändern sich ständig. Daher werden die Schadensverläufe der Fahrzeugtypen und der Zulassungsbezirke jährlich von einem unabhängigen Treuhänder für alle Versicherungsgesellschaften statistisch ausgewertet und neu festgelegt.
Veränderungen in den Schadensverläufen bewirken Änderungen der Typ- und Regionalklassen zur Folge und bedingen damit auch die entsprechende Beitragshöhe.
Da Sie ein weiteres Jahr unfallfrei gefahren sind, wurde Ihr Vertrag um eine Schadenfreiheitsklasse (SFR) weitergestuft, während der Beitragssatz unverändert blieb. Dies entspricht den Vertragsbestimmungen (AKB). Dort ist geregelt, welcher Beitragssatz den einzelnen Schadenfreiheitsklassen zugeordnet ist. Hieraus ergibt sich, dass der Beitragssatz oft über mehrere (unfallfreie) Jahre unverändert bleibt.
Ihre Daten für die Erstellung Ihrer Jahresrechnungen werden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen nochmals eine korrekte Jahresrechnung. Wir bitten Sie diese abzuwarten.
Die für die Jahresrechnung benötigten Daten werden frühzeitig an unser Druckhaus weitergegeben. Erfolgt nach Abgabe der Daten eine Vertragsänderung, kann der Rechnungsversand nicht mehr gestoppt werden. Sie erhalten in den nächsten Tagen einen geänderten Versicherungsschein. Wir bitten Sie diesen abzuwarten.
Sie erhalten Ihre Beitragsrechnung rechtzeitig im November, vor Beginn des neuen Versicherungsjahres.
Der Beitrag ist zum 01.01. fällig. Um Sie rechtzeitig zu informieren, haben wir Ihre Rechnung bereits frühzeitig versandt. Mit dem Bezahlen der Rechnung können Sie sich aber bis zum Jahresende Zeit lassen. Bei allen Abbuchern ziehen wir den Beitrag automatisch Anfang Januar ein.
Unsere Rechnungen sind so gestaltet, dass Sie bei Bedarf auch als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verwendet werden können.
Mit fundierten Marktkenntnissen, innovativen Technologien und einer großen Leidenschaft fürs Geschäft arbeitet die WGV an bedarfsgerechten Versicherungslösungen zu stets günstigen Preisen. Die WGV Produkte überzeugen in zahlreichen Vergleichstests auch aufgrund ihres ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Dabei geht es der WGV nicht um einen schnellen Umsatz, sondern darum Ihnen ein langanhaltendes Gefühl des „Gut-versichert-Seins“ zu bieten. Faktoren, die wir nicht beeinflussen können, sind beispielsweise die hohe Inflation sowie die stark gestiegenen Ersatzteilkosten. Diese wirken sich deutlich auf die zu leistenden Schadenszahlungen aus, so dass wir diesbezüglich Anpassungen vornehmen müssen.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich den „Baupreisindex für Wohngebäude“ und den „Tariflohnindex für das Baugewerbe“, aus denen sich der Anpassungsfaktor ergibt. Dieser Anpassungsfaktor ist Grundlage für die Berechnung von Wohngebäudetarifen. Zum 01.01.2024 hat sich der Faktor aufgrund stark gestiegener Baupreise und Lohnkosten erhöht, wodurch auch der Neuwert Ihres Wohngebäudes steigt. Diese Veränderung muss sich auch in Ihrem Wohngebäudetarif widerspiegeln, um Ihre Versicherungsschutzleistungen im Schadensfall weiterhin umfassend hoch anbieten zu können.
Hierfür können Sie uns online eine Einzugsermächtigung erteilen .
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Die zentrale Rufnummer für alle Anliegen: 0711 1695-1500
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