Die Entscheidung ist gefallen, Sie wollen den Führerschein mit 17 absolvieren. Doch wer eignet sich nun als passende Begleitperson? Hierbei gilt es zu beachten, dass die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein muss, seit über fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben darf.
Das Praktische dabei: Die Anzahl der Begleitpersonen ist generell unbegrenzt. So können neben den Eltern auch andere Familienmitglieder oder ältere Freunde in die Prüfungsbescheinigung nach bestandener Prüfung eingetragen werden. Apropos Prüfungsbescheinigung: Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie zunächst keine reguläre Führerscheinkarte, sondern eine Prüfungsbescheinigung, die nur im Inland gültig ist. Auf dieser Bescheinigung ist kein Lichtbild des Fahrers abgedruckt, was bedeutet, dass Sie stets einen Ausweis mit sich führen müssen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres muss diese Bescheinigung innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden.