Holzfigur eines Hauses mit einem schützenden Regenschirm darüber

Elementarschaden-Pflichtversicherung: Was sich für Haus- und Wohnungseigentümer ändern könnte

Extremwetterereignisse rücken zunehmend in den Fokus. Starkregen, Hochwasser, Sturm und andere Naturgefahren können Gebäude heute vielerorts deutlich stärker belasten als früher. Laut einer Erhebung des Umweltbundesamts waren seit 2014 nahezu 80 Prozent der deutschen Kommunen von extremen Wetterereignissen betroffen. Die Folgen sind nicht nur für Kommunen und Infrastruktur spürbar, sondern auch für Haus- und Wohnungseigentümer.

Wird die Elementarschadenversicherung bald zur Pflicht? Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung und was würde eine Einführung für Haus- und Wohnungseigentümer bedeuten? Der folgende Überblick erklärt den aktuellen Stand, ordnet die wichtigsten Begriffe ein und zeigt, warum eine Prüfung des eigenen Versicherungsschutzes schon heute sinnvoll ist.

Aktueller Stand

Die Diskussion um eine mögliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung läuft in Deutschland bereits seit Jahren. Es ist kein neues Vorhaben, sondern ein immer wieder aufkommender Streitpunkt, der nach Bundesratsinitiativen, Bundestagsdebatten und mehreren politischen Anläufen erneut deutlich an Relevanz gewonnen hat.

Zuletzt ist das Thema durch den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wieder konkret auf die Tagesordnung gekommen. Gleichzeitig ist noch nichts Verbindliches in Kraft getreten. Derzeit gibt es also keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Klar ist aber: Die Bundesregierung hat angekündigt, den Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung deutlich auszuweiten.

Wann eine mögliche Neuregelung kommt, wie sie konkret ausgestaltet wird und ob es eine Opt-out-Möglichkeit geben wird, bleibt abzuwarten.

Chronologie

  • März 2023: NRW und BW brachten eine Bundesratsinitiative ein, um eine bundesweite Elementarschaden-Pflichtversicherung auf den Weg zu bringen. Thüringen trat der Initiative im Verfahren bei.

  • März 2023: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erstmals offiziell auf, einen Vorschlag zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen.

  • 2023/2024: Auf Bundesebene blieb es bei der Debatte; eine Einigung zeichnete sich laut Berichten lange nicht ab. Eine gesetzliche Regelung wurde in dieser Zeit nicht beschlossen.

  • Juni 2024: Der Bundesrat erneuerte seinen Druck und verabschiedete eine weitere Entschließung, in der die Bundesregierung erneut zu einem Vorschlag aufgefordert wurde.

  • 2024: Parallel dazu scheiterte ein Vorstoß der Unionsfraktion im Bundestag, der eine Versicherungslösung mit verpflichtendem Elementarschutz anstoßen sollte.

  • Frühjahr 2025: Das Thema wurde in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgenommen. Vorgesehen ist, dass Wohngebäudeversicherungen im Neugeschäft nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden sollen. Für bestehende Wohngebäudeversicherungen ist laut Koalitionsvertrag eine Erweiterung zu einem Stichtag vorgesehen; zugleich wird eine Opt-out-Lösung geprüft. Der Koalitionsvertrag wurde am 5. Mai 2025 unterzeichnet.

Was ist eine Elementarschadenversicherung?

Eine Elementarschadenversicherung ist eine Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung. Sie schützt das Gebäude vor bestimmten Schäden durch Naturereignisse, die in der klassischen Wohngebäudeversicherung häufig nicht automatisch enthalten sind.

Versichert sind je nach Tarif Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen oder Schneedruck. Damit schließt der Baustein eine wichtige Lücke: Denn Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung üblicherweise abgesichert, Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser aber häufig nur mit zusätzlichem Elementarschutz.

Starker Regen prasselt auf das Dach eines Hauses mit Regenrinne, umgeben von Bäumen

Welche Schäden durch Naturgefahren sind mit der klassischen Wohngebäudeversicherung nicht automatisch abgesichert?

Die Wohngebäudeversicherung sichert unter anderem Schäden durch Brand, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel ab. Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch sind dagegen in der Regel nicht automatisch enthalten.

Wer sich gegen diese Risiken absichern möchte, kann den Versicherungsschutz ganz einfach über die Wohngebäudeversicherung und den Baustein Weitere Elementargefahren erweitern. Gerade bei Starkregen ist das wichtig, weil Schäden nicht nur in unmittelbarer Nähe zu Flüssen oder Bächen entstehen können. Starkregen kann nahezu überall auftreten und innerhalb kurzer Zeit Keller, Tiefgaragen oder Erdgeschosse überfluten.

Risiko-Check

Um das individuelle Risiko in Ihrer Region besser einschätzen zu können, bietet der Hochwasser-Check des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) eine hilfreiche Orientierung. Der Hochwasser-Check arbeitet standortbezogen: Für die Risikoeinschätzung wird ein gewählter Standort beziehungsweise Adresspunkt einschließlich der unmittelbaren Umgebung berücksichtigt.

Auch wenn der Hochwasser-Check eine hilfreiche Orientierung bietet, ersetzt er nicht den Blick auf das eigene Grundstück. Denn Starkregen kann sehr lokal auftreten – auch dort, wo kein Fluss oder Bach in unmittelbarer Nähe liegt. Gefälle, versiegelte Flächen, Lichtschächte, Kellerzugänge, Rückstausicherung und die Lage des Gebäudes spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

Ein lächelnder Mann hält eine übergroße Schneekugel mit einem Haus darin in der Hand.
** Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung des Hochwasser-Checks Ihre Daten direkt bei dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. gespeichert werden.

Ihre Fragen - unsere Antworten

Wer wäre von einer Elementarschaden-Pflichtversicherung betroffen?

Die bisherigen politischen Vorschläge beziehen sich vor allem auf Eigentümer. Wie eine konkrete Regelung aussehen würde, steht noch nicht fest. Nach dem Koalitionsvertrag geht es insbesondere um die Wohngebäudeversicherung im Neu- und Bestandsgeschäft.

Was passiert, wenn eine Elementarschaden-Pflichtversicherung eingeführt wird?

Das lässt sich derzeit noch nicht sicher sagen. Es werden verschiedene Modelle diskutiert, beispielsweise eine automatische Einbeziehung des Elementarschutzes in die Wohngebäudeversicherung. Die konkreten Vorgaben würden erst mit einem Gesetz feststehen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass neue Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden sollen. Für bestehende Verträge ist eine Erweiterung zu einem Stichtag vorgesehen; ob Eigentümer den Schutz aktiv abwählen können, soll geprüft werden.

Warum wird über eine Elementarschaden-Pflichtversicherung diskutiert?

Hintergrund sind steigende Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen oder Hochwasser. Gleichzeitig verfügen viele Gebäude in Deutschland bislang nicht über einen Elementarschutz. Eine Pflichtversicherung soll dazu beitragen, die finanzielle Absicherung zu verbessern und staatliche Hilfszahlungen nach Katastrophenereignissen zu reduzieren.

Ist eine Elementarschadenversicherung schon heute sinnvoll?

Für viele Eigentümer kann sie sinnvoll sein, auch ohne gesetzliche Pflicht. Naturgefahren betreffen nicht nur Gebäude in klassischen Hochwassergebieten. Besonders Starkregen kann sehr lokal auftreten und auch Häuser beschädigen, die nicht in der Nähe eines Gewässers liegen. Deshalb lohnt es sich, den bestehenden Wohngebäudeschutz zu prüfen und den Baustein „Weitere Elementargefahren“ bei Bedarf zu ergänzen.

Sind Wohnungseigentümer auch betroffen?

Wohnungseigentümer sollten prüfen, welche Absicherung über die Wohngebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht. In der Regel wird das Gebäude gemeinschaftlich versichert. Entscheidend ist, ob Elementarschäden im Vertrag enthalten sind und welche Selbstbeteiligungen oder Ausschlüsse gelten.

Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit unserem WGV-Experten für Rechtschutzversicherungen erstellt und am 28.05.2026 zuletzt geprüft.

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In Zusammenarbeit mit unserem Experten für Rechtsschutzversicherungen

Torsten Widmann verantwortet als Abteilungsdirektor die Produktentwicklung Privatkunden bei der WGV. Sein Schwerpunkt liegt unter anderem auf Rechtsschutzversicherungen sowie auf der fachlichen Weiterentwicklung leistungsstarker Versicherungslösungen. Durch seine juristische Ausbildung und seine langjährige Erfahrung in der Versicherungswirtschaft verbindet er rechtliches Fachwissen mit einem klaren Blick für die Bedürfnisse von Privatkundinnen und Privatkunden.

Torsten Widmann hat Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen studiert und sein Studium mit dem 2. juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Bei der WGV verfügt er über mehr als 25 Jahre Erfahrung in unterschiedlichen fachlichen Funktionen.

Rolle im Content-Team: Torsten Widmann prüft Inhalte zu Rechtsschutzversicherungen sowie zu rechtlichen Themen im Versicherungskontext fachlich.

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Hinweis: Keine individuelle Versicherungsberatung.
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