Als Cyberkriminalität werden alle Straftaten bezeichnet, bei denen einzelne Täter oder auch organisierte Banden modernste Informationstechnik einsetzen, um beispielsweise sensible Daten von Privatpersonen und Unternehmen abzugreifen, weiterzuverkaufen oder von den Betroffenen Lösegeld zu erpressen.
Ebenfalls zu Erpressungszwecken wird häufig auch der komplette Geschäftsbetrieb eines Unternehmens mithilfe von Schadsoftware stillgelegt. Einer dieser Fälle, der sicher noch vielen von uns im Gedächtnis geblieben ist, ist der Hackerangriff auf das Uniklinikum Düsseldorf im Jahr 2020. Der mit der Ransomware „DoppelPaymer“ ausgeführte Hackerangriff, der eigentlich der Universität Düsseldorf gegolten hatte, sorgte dafür, dass zeitweise keine Operationen durchgeführt werden konnten, die Notaufnahme geschlossen werden musste und weder Krankenwagen noch Hubschrauber die Klinik anfahren konnten. Zudem waren alle Telefone, E-Mail-Dienste und Patientendaten zeitweise unerreichbar, wodurch der Regelbetrieb der Uniklinik fast vollkommen zum Erliegen kam. In Folge dieser Cyberattacke verstarb eine Patientin, da ihre Behandlung aufgrund einer Umleitung des betroffenen Rettungswagens erst mit einer einstündigen Verspätung durchgeführt werden konnte. Erst nachdem die Polizei den Hackern ihren „Fehler“ aufzeigte, übermittelten sie einen digitalen Schlüssel, mit dem der Angriff beendet wurde.