Start in die Moped-Saison: So sind Sie richtig versichert!

Endlich wieder Moped fahren! Am 1. März ist offizieller Saisonstart und mit ihm kommt ein neues Versicherungskennzeichen in der Farbe grün. Damit Sie unkompliziert und sicher mit Ihrem Mofa, Moped, Mokick oder Roller in der neuen Saison unterwegs sein können, haben wir alle wichtigen Infos übersichtlich zusammengestellt.

Gelbes Moped vor einer sonnigen Straße
Gelbes Moped vor einer sonnigen Straße

Start in die Moped-Saison: So sind Sie richtig versichert!

Endlich wieder Moped fahren! Am 1. März ist offizieller Saisonstart und mit ihm kommt ein neues Versicherungskennzeichen in der Farbe grün. Damit Sie unkompliziert und sicher mit Ihrem Mofa, Moped, Mokick oder Roller in der neuen Saison unterwegs sein können, haben wir alle wichtigen Infos übersichtlich zusammengestellt.

In aller Kürze

  • Versicherungspflicht für Mopeds & Co.: Ab dem 1. März 2025 beginnt die neue Mopedsaison, für die ein grünes Versicherungskennzeichen erforderlich ist.
  • Wichtige Verkehrsregeln & Vorschriften: Dazu gehören die Helmpflicht (ab 20 km/h), die Einhaltung der Promillegrenze (0,5 ‰, 0,0 ‰ für Fahranfänger) sowie das Verbot des Parkens auf Gehwegen und des Durchschlängelns im Stau.
  • Absicherung mit der WGV Moped-Versicherung: Beim Online-Abschluss unserer WGV Mopedversicherung schicken wir Ihnen das Kennzeichen kostenfrei zu

Die Mopedsaison 2025/26 ist grün

Mit jeder neuen Saison ändert sich die Farbe des Kennzeichens, sodass man direkt erkennen kann, ob ein Versicherungsschutz für das aktuelle Jahr besteht. In der Saison 2025/2026, die am 1. März beginnt, haben die Kennzeichen die Farbe Grün. Alle, die mit Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller, S-Pedelecs bis 45 km/h und Elektrokleinfahrzeuge bis 20 km/h unterwegs sind, dürfen nur mit entsprechendem Versicherungskennzeichen unterwegs sein, da eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Unser Tipp

Beim Online-Abschluss unserer WGV Mopedversicherung schicken wir Ihnen das Kennzeichen kostenfrei zu. Sie sind spät dran? Kein Problem! Sie können sich Ihr neues Kennzeichen in einem unserer WGV Servicezentren oder von Ihrem Vermittler vor Ort ausstellen lassen!

Zur WGV Mopedversicherung

Kennzeichenpflicht?!

Für diese Fahrzeuge gilt eine gesetzliche Kennzeichenpflicht:

  • Mofas bis 25 km/h
  • Mopeds bis 60 km/h
  • Roller/Mokicks bis 60 km/h
  • Segways bis 20 km/h
  • S-Pedelecs, bis 45 km/h
  • E-Scooter bis 20km/h

Roller, Moped, Mofa

Die Vielfalt ist groß. Daher geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über die gängigsten Zweiräder, die man auf unseren Straßen antrifft.

Mofa

Die Bezeichnung „Mofa“ setzt sich aus den Wörtern „Motor“ und „Fahrrad“ zusammen. Statt eines Führerscheins reicht hierfür eine sogenannte Mofa-Prüfbescheinigung aus. Mofas erreichen eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h. Bei sogenannten Leichtmofas, die maximal 20 km/h fahren, besteht keine Helmpflicht. Das Mindestalter für das Fahren eines Mofas beträgt 15 Jahre.

Moped

Das Wort „Moped“ stammt aus dem Schwedischen und setzt sich aus „motor“ (Motor) und „pedaler“ (Pedale) zusammen. Um ein Moped fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich, der ab 15 Jahren erworben werden kann. Mopeds sind so konzipiert, dass sie eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Roller

Roller beziehungsweise Motorroller haben weder Pedale noch Fußraster, ihre Bauweise zeichnet sich durch einen Durchstieg aus, auf dem während der Fahrt die Füße abgestellt werden können. Klassische Motorroller für den Stadtverkehr verfügen über maximal 50 cm³ Hubraum und 4 kW (5,4 PS). Ihre Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h. Sie sind besonders bei Jugendlichen beliebt, da sie mit dem Führerschein AM gefahren werden dürfen, den man je nach Bundesland bereits ab 15 Jahren erwerben kann.

Elektrokleinstfahrzeuge

Bei sogenannten Elektrofahrzeugen spricht man von kleineren Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb, wie beispielsweise elektrischen Tretrollern und Segways. Diese Fahrzeuge sind batteriebetrieben und somit emissionsfrei. Die Besonderheit liegt zudem in ihren meist kleinen Ausmaßen und ihrem geringen Gewicht, wodurch sie falt- und tragbar gestaltet sein können.

Mokick

Ein Mokick ähnelt dem Moped, verfügt aber zusätzlich über einen Kickstarter zum Starten des Motors. Wie Mopeds sind Mokicks auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h begrenzt und erfordern einen Führerschein der Klasse AM.

S-Pedelec

S-Pedelecs (Schnell-Pedelecs) sind elektrisch unterstützte Fahrräder, die mit Treten Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen können und ohne Treten bis zu 20 km/h. Anders als herkömmliche Pedelecs gelten sie als Kleinkrafträder und unterliegen daher der Helm- und Versicherungspflicht. Zum Fahren ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.

Vorschriften im Straßenverkehr

Um sicher und gesetzeskonform mit dem Roller unterwegs zu sein, müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten. Diese dienen nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Helmpflicht und Schutzkleidung

In Deutschland besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht, wenn die Höchstgeschwindigkeit bei über 20km/h liegt. Dieser muss den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und fest sitzen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 43,50 € geahndet.
Zusätzlich wird empfohlen, Schutzkleidung wie eine Jacke mit Protektoren, Handschuhe und stabile, knöchelhohe Schuhe zu tragen. Dies bietet nicht nur besseren Schutz bei Unfällen, sondern auch bei schlechten Witterungsbedingungen. Sie sollten zudem nicht mit offenen oder losen Schuhen, etwa Flip-Flops oder Sandalen, fahren, da dies beispielsweise Ihr Kontrollverhalten beim Anhalten des Rollers beeinträchtigen kann.

Verkehrsregeln

Rollerfahrer müssen sich an die gleichen Verkehrsregeln wie Autofahrer halten. Dazu gehören Vorfahrtsregeln, Tempolimits sowie das richtige Verhalten an Ampeln und im Kreisverkehr.

Alkoholgrenze

Die Promillegrenze für Rollerfahrer entspricht ebenfalls der für Autofahrer: Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren unterliegen der Null-Promille-Regel.

Durchschlängeln im Stau

Das Vorbeifahren zwischen wartenden Autos an einer Ampel oder im Stau ist verboten.

Parken

Auch wenn Roller wenig Platz benötigen, ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt. Nutzen Sie ausgewiesene Parkflächen, um Bußgelder zu vermeiden.

Erlaubte Fahrwege

Roller dürfen nur auf Straßen fahren. Das Nutzen von Gehwegen, Radwegen oder Fußgängerzonen ist untersagt, es sei denn, entsprechende Schilder erlauben dies.

Sicher unterwegs mit der WGV Moped-Versicherung

Mit unserer Mofa-/Mopedversicherung sind Sie garantiert gut versichert im Straßenverkehr unterwegs. Darüber hinaus bietet sie Ihnen weitere attraktive Extras wie beispielsweise eine bessere Einstufung für Ihr Auto oder auch günstigere Beiträge für Fahrer ab 23 Jahren.

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung sind Sie im Schadensfall gegenüber Dritten abgesichert – und das zu fairen Konditionen. So fahren Sie sorgenfrei und vermeiden finanzielle Risiken.

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