Fünf W-Fragen
Wo ist der Unfall passiert?
Wer ruft an?
Was ist passiert?
Wie viele Personen sind betroffen?
Warten auf Rückfragen
Bei Unfällen müssen Sie schnell reagieren. Erfahren Sie jetzt, was Sie am Unfallort beachten sollten und wie Sie bei der Schadenmeldung richtig vorgehen.
Der wichtigste Rat vorneweg lautet: Ruhe bewahren und diese fünf Schritte beachten:
1. Unfallstelle sichern
2. Erste Hilfe leisten & Polizei/Notruf benachrichtigen
3. Eigenständige Beweissicherung
4. Unfallbericht & Personalienaustausch
5. Schadenfeststellung
Achtung: Bewegen Sie sich stets außerhalb der Fahrbahn und warten Sie an einer sicheren Stelle, z.B. hinter die Leitplanke. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle.
Verhalten gegenüber der Polizei:
Vorsicht! – Hegen Sie stets ein gewisses Misstrauen, wenn Werkstätten, die gegnerische Haftpflichtversicherung oder Autovermietungen die Abwicklung Ihres Schadens noch am Unfallort übernehmen möchten. Unterzeichnen Sie nicht voreilig Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen Sie für die Kosten, die die Unfallhelfer scheinbar zu Ihrem Vorteil verursachen, im Nachhinein selbst aufkommen.
Die Aufzeichnung Ihrer Schäden sollte Folgendes enthalten:
Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch verkehrstüchtig und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station der Versicherung des Unfallverursachers in Ihrer Nähe, können Sie den Schadenumfang dort feststellen lassen. Sie können den Wagen auch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen bzw. abschleppen lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, selbst oder über die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen zu beauftragen. Bei eigener Beauftragung können für Sie Kosten entstehen, wenn Sie für den Unfall mitverantwortlich sind.
Unfallmeldung bei den Versicherungen
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich, spätestens innerhalb von einer Woche, telefonisch oder schriftlich der gegnerischen und Ihrer eigenen Versicherung. Eine schnelle und unkomplizierte Schadenmeldung ist bei uns wie folgt möglich:
Tipp: Ist der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht bekannt, können Sie diesen bei der GDV Dienstleistungs-GmbH abfragen. Den Zentralruf der Autoversicherer erreichen Sie kostenfrei unter 0800-250 260 0. Online erfolgt die Anfrage über www.zentralruf.de/anfrage . Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300.
Reparaturkostenübernahmeerklärung
Verlangen Sie von der Versicherung des Unfallverursachers eine Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung. Liegt diese der Werkstatt vor, wendet sie sich direkt an die gegnerische Versicherung.
Rechtsanwalt beauftragen
Kam es bei dem Unfall zu Verletzungen oder Todesfällen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des schuldigen Fahrers.
Ansprüche gegenüber Dritten
Für mögliche Unfallfolgen haftet nicht allein die Haftpflichtversicherung. Je nach Lage des Falles müssen Sie diese Versicherungen informieren: