Jetzt informieren!
Kfz-Versicherung- Bester Schutz bei flexiblen Leistungen
- Bis zu 50 % sparen bei Wechsel
- Viel Erfahrung bei günstigsten Preisen
Bei Unfällen müssen Sie schnell reagieren. Erfahren Sie jetzt, was Sie am Unfallort beachten sollten und wie Sie bei der Schadenmeldung richtig vorgehen.
Der wichtigste Rat vorneweg lautet: Bleiben Sie ruhig.
Ein Unfall passiert schneller, als man denkt – und oft sind Verunsicherung und Adrenalin die ersten Begleiter. Damit Sie in diesem Moment einen kühlen Kopf bewahren, führt Sie dieser Ratgeber Schritt für Schritt durch alles Wichtige: von der Absicherung der Unfallstelle über die Datenerfassung bis zur schnellen Schadenmeldung.
Achtung: Bewegen Sie sich stets außerhalb der Fahrbahn und warten Sie an einer sicheren Stelle, z.B. hinter die Leitplanke. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle.
Im Gespräch mit dem Rettungsdienst/der Polizei sollten Sie die fünf W-Fragen beantworten:
Verhalten gegenüber der Polizei:
Hegen Sie stets ein gewisses Misstrauen, wenn Werkstätten, die gegnerische Haftpflichtversicherung oder Autovermietungen die Abwicklung Ihres Schadens noch am Unfallort übernehmen möchten. Unterzeichnen Sie nicht voreilig Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen Sie für die Kosten, die die Unfallhelfer scheinbar zu Ihrem Vorteil verursachen, im Nachhinein selbst aufkommen.
Die Aufzeichnung Ihrer Schäden sollte Folgendes enthalten:
Füllen Sie, wenn möglich mit allen Beteiligten, den Europäischen Unfallbericht aus. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
Tauschen Sie mit allen Beteiligten, auch Zeugen, Na?men, Adressen und Daten der jeweiligen Kfz-Versicherungen aus
Notieren Sie die beteiligten Kennzeichen (Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte.)
Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch verkehrstüchtig und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station der Versicherung des Unfallverursachers in Ihrer Nähe, können Sie den Schadenumfang dort feststellen lassen. Sie können den Wagen auch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen bzw. abschleppen lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, selbst oder über die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen zu beauftragen. Bei eigener Beauftragung können für Sie Kosten entstehen, wenn Sie für den Unfall mitverantwortlich sind.
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich, spätestens innerhalb von einer Woche, telefonisch oder schriftlich der gegnerischen und Ihrer eigenen Versicherung. Eine schnelle und unkomplizierte Schadenmeldung ist bei uns wie folgt möglich:
Ist der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht bekannt, können Sie diesen bei der GDV Dienstleistungs-GmbH abfragen. Den Zentralruf der Autoversicherer erreichen Sie kostenfrei unter 0800 250 260 0 . Online erfolgt die Anfrage über www.zentralruf.de/anfrage . Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300 .
Sofern der Unfallverursacher im Ausland versichert ist, melden Sie den Schaden an:
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin
Telefon (030) 166353 800
Meldung Schadenfall: claims@gruene-karte.de
Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, nicht haftpflichtversichert ist oder den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat, wenden Sie sich an:
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin
Telefon (030) 2020 5858 / Telefax (030) 2020 5722
voh@verkehrsopferhilfe.de
Verlangen Sie von der Versicherung des Unfallverursachers eine Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung. Liegt diese der Werkstatt vor, wendet sie sich direkt an die gegnerische Versicherung.
Kam es bei dem Unfall zu Verletzungen oder Todesfällen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des schuldigen Fahrers.
Für mögliche Unfallfolgen haftet nicht allein die Haftpflichtversicherung. Je nach Lage des Falles müssen Sie diese Versicherungen informieren: