Damit Sie sich nicht die Zähne ausbeißen müssen – Tipps rund ums Thema Zahnvorsorge

Ein strahlend weißes Lächeln öffnet einem so manche Tür! Doch diese 32 teils kleineren, teils größeren Zähne können einen schnell sehr viel Geld kosten und uns so zum Zähneknirschen bringen.

Was Sie selbst tun können, um Ihre Zähne bestmöglich zu pflegen, und warum Sie mit einer Zahnzusatzversicherung viel Geld sparen können, erfahren Sie hier.

Eine junge Frau mit roten Haaren hält eine Zahnbürste und zwinkert, während sie die Zunge zeigt.
Eine junge Frau mit roten Haaren hält eine Zahnbürste und zwinkert, während sie die Zunge zeigt.

Damit Sie sich nicht die Zähne ausbeißen müssen – Tipps rund ums Thema Zahnvorsorge

Ein strahlend weißes Lächeln öffnet einem so manche Tür! Doch diese 32 teils kleineren, teils größeren Zähne können einen schnell sehr viel Geld kosten und uns so zum Zähneknirschen bringen.

Was Sie selbst tun können, um Ihre Zähne bestmöglich zu pflegen, und warum Sie mit einer Zahnzusatzversicherung viel Geld sparen können, erfahren Sie hier.

In aller Kürze

  • Regelmäßige Zahnarztbesuche: Mindestens einmal im Jahr sind sie wichtig, um Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
  • Professionelle Zahnreinigung: Diese entfernt Plaque und Zahnstein, die mit normalem Zähneputzen nicht erreicht werden, und beugt Karies und Parodontitis vor.
  • Richtige Zahnpflege: Zweimal tägliches Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta und die Nutzung von Zahnseide schützen Zähne und Zahnfleisch.

Schon in jungen Jahren lernen wir: zweimal am Tag gründlich die Zähne putzen, im Anschluss gerne auch mal zur Zahnseide greifen und mit einer antibakteriellen Zahnspülung nachgurgeln.

Doch schon hier stellen sich die ersten Fragen: Welche Zahnbürste ist die richtige? Welche Zahnpasta ist schädlich? Muss ich mich an eine bestimmte Putztechnik halten? Kann ich meine Zähne mit einer zu ausgiebigen Pflege sogar schädigen?
Diese Fragen beantworten wir Ihnen genau jetzt.

Zahnprophylaxe für Anfänger und Fortgeschrittene

Zunächst einmal hatten unsere Eltern recht: Man sollte seine Beißer mindestens zweimal am Tag gründlich reinigen. Sie können hierfür sowohl eine manuelle als auch eine elektrische Zahnbürste verwenden. Wer bereit ist, etwas mehr in seine tägliche Zahnhygiene zu investieren, gönnt sich am besten eine elektrische Zahnbürste. Diese erreicht zumeist bessere Putzergebnisse als eine herkömmliche Zahnbürste, da sie durch die Rotation und Vibration bestimmte Bewegungen während des Putzvorgangs unterstützt und sogar erleichtert.

Die eigene Handbewegung wird hierbei zweitrangig, aber natürlich nicht unwichtig. Als grobe Richtlinie dient die sogenannte KAI-Technik, nach der Sie zunächst die Kauflächen, anschließend die Außenseiten und zuletzt die Innenseiten Ihrer Zähne in fegenden Bewegungen weg vom Zahnfleisch hin zum Zahn – also von Rot nach Weiß – putzen. Achten Sie zudem stets darauf, dass Sie nicht zu viel Druck über Ihre Zahnbürste ausüben, da dies das Zahnfleisch und die Zahnhälse schädigen kann und auch zum schnelleren Verschleiß Ihrer Zahnbürste führt. Wie lange dieser ganze Putzvorgang idealerweise dauert, ist zwar nicht klar definiert, liegt aber zumeist zwischen zwei bis fünf Minuten.

Neben der für Sie passenden Zahnbürste – die Sie übrigens alle drei Monate austauschen sollten – ist auch die Zahnpasta entscheidend. Wählen Sie eine Zahnpasta mit Fluorid, um Ihre Zähne vor Karies zu schützen. Verzichten sollten Sie hingegen auf grobe Putzkörper, die Ihnen nicht zu weißeren Zähnen, sondern oft lediglich zu einem geschädigten Zahnschmelz verhelfen.

Da aber auch das gründlichste Zähneputzen nur rund 70 Prozent der Beläge entfernen kann und manche Reste zwischen den Zähnen unerreicht bleiben, sollten Sie täglich Ihre Zahnzwischenräume mithilfe von Zahnseide oder einer Interdentalbürste reinigen. Achten Sie auch hier darauf, das Zahnfleisch nicht zu verletzen. Abschließend können Sie Ihre tägliche Zahnreinigung noch mit einer antibakteriellen Mundspülung abrunden.

Schon gewusst?

Kauen Sie fünf bis zehn Minuten nach dem Essen zuckerfreien Kaugummi, regt dies die Speichelproduktion an. Der Speichel sorgt wiederum dafür, dass Sie jene Mineralien, die während des Essens aus dem Zahnschmelz herausgelöst werden, wieder schneller aufnehmen.

Unbeliebt, aber manchmal unumgänglich – der Besuch beim Zahnarzt

Auch wenn Sie Ihre Zähne vorbildlich nach unserer Anleitung pflegen, ist der zweimal jährliche Besuch beim Zahnarzt ein Muss. Untersucht werden bei diesen Terminen der allgemeine Zustand Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleischs – die Kosten übernimmt hierbei Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Durch die Untersuchungen ist eine Früherkennung von Zahnerkrankungen wie Karies oder Parodontitis möglich. Darüber hinaus werden häufig auch Fluoridierungsmaßnahmen zur Vorbeugung von Karies durchgeführt.

Neben den Kontrolluntersuchungen ist eine professionelle Zahnreinigung ratsam, um verschiedene Beläge, Zahnverfärbungen und Zahnstein zu entfernen. Dies schützt Ihre Zähne zusätzlich vor Karies, Parodontitis und Zahnfleischentzündungen.

Die empfohlene Häufigkeit liegt hier bei zwei bis dreimal pro Jahr. Häufig werden professionelle Zahnreinigungen aber gar nicht oder nicht vollständig von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sie gelten als Privatleistungen.

Schon gewusst?

Mit unserer WGV Zahnzusatzversicherung erhalten Sie auch für kostspielige Zahnreinigungen bis 100 Euro je Kalenderjahr erstattet.

Ob groß, ob klein – sauber müssen die Zähne sein!

Auch wenn elektrische Zahnbürsten bessere Putzergebnisse erzielen, sollten Kinder das Zähneputzen immer zuerst mit einer manuellen Zahnbürste lernen. Die Putzregeln sind auch bei den Kleinen nicht anders als bei den Erwachsenen. Es sollte lediglich darauf geachtet werden, dass die Zahnbürste über einen möglichst kleinen Kopf verfügt, um so auch alle Regionen im Mund erreichen zu können.

Die professionelle Zahnprophylaxe startet für Kinder mit der gesetzlichen Vorsorge im sechsten Lebensmonat. Bis zum sechsten Lebensjahr hat jedes Kind einen Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Ab dem sechsten Lebensjahr sollten dann auch Kinder stets zweimal jährlich zur Zahnkontrolle. Auch durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt ist zudem eine Fissurenversiegelung der zwei bleibenden Backzähne, die sich vor den Weisheitszähnen befinden. Damit die Kosten dafür übernommen werden, muss die Behandlung im Alter zwischen sechs und 18 Jahren stattfinden.

Unser Tipp für Groß und Klein!

Führen Sie ein Zahnarztbonusheft! Bereits ab dem 12. Lebensjahr können hier alle absolvierten Kontrolluntersuchungen vermerkt werden.

Was Ihnen das nützt? Schlicht und einfach gesagt: ein hohes Sparpotenzial, denn: Nehmen Sie stets alle Kontrolluntersuchungen wahr und lassen Sie dies in Ihrem Bonusheft vermerken, erhöht sich der Festzuschuss im Falle eines benötigten Zahnersatzes deutlich.

Können Sie ein über mindestens zehn Jahre hinweg lückenlos gefülltes Bonusheft vorweisen, erhalten Sie einen Zuschuss von 75 Prozent.

Zur Kasse bitte – welche Kosten Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt

Pauschal lässt sich sagen: Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für jene Behandlungen auf, die als medizinisch notwendig erachtet werden.

Hierzu zählen neben der jährlichen Zahnsteinentfernung und der alle zwei Jahre anfallenden Parodontitis-Früherkennung auch umfangreichere und kostenintensivere Behandlungen, die anteilig übernommen werden.

Wurzelbehandlungen

Diese oft nicht sehr angenehme Prozedur sowie die Entfernung von Wurzelspitzen im Front- und Seitenzahnbereich übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung, sofern der betroffene Zahn als erhaltungswürdig erachtet wird.

Parodontitis

Auch im Falle einer Parodontitis-Erkrankung erstattet Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Behandlung. Bedingung ist hierbei, dass die Tiefe der Zahnfleischtasche bei 3,5 mm oder höher liegt und bereits eine Vorbehandlung erfolgt ist. Um die Kosten erstattet zu bekommen, ist es notwendig, dass Sie einen schriftlichen Antrag stellen, der einen Heil- und Kostenplan Ihres behandelnden Zahnarztes enthält.

Zu der notwendigen Vorbehandlung zählt die Entfernung des Zahnsteins und anderer möglicher Reizfaktoren. Übernommen werden die Kosten auch hier von der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern Sie diese Leistungen nicht schon einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen haben. Für alle Maßnahmen, die zur Nachsorge zählen, müssen Sie als Patient jedoch selbst aufkommen.

Zahnfüllungen

Beim Thema Zahnfüllungen wird es kniffliger. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zwar kostengünstige Komposit-Füllungen aus Kunststoff im Frontzahnbereich, aber eben keine hochwertigeren Füllungen. Entscheiden Sie sich trotzdem für die teurere Variante, leistet Ihre Krankenversicherung stets denselben Satz wie bei der günstigeren Alternative, wodurch Sie noch für die Differenz aufkommen müssen.

Kieferorthopädische Behandlungen

Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung alle notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen, sofern Ihre Zahnfehlstellung einen gewissen Schweregrad aufweist. Dieser Grad wird anhand von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) bestimmt. Ab einer Einstufung in die Indikationsgruppe 3 werden bestimmte Behandlungskosten, die beispielsweise durch eine lose oder feste Spange anfallen, übernommen. Viele Mehrkosten werden jedoch nicht übernommen und müssen selbst getragen werden – hier lohnt sich der WGV OPTIMAL- oder PLUS-Tarif , der diese Leistungen mitversichert. Zunächst müssen die Eltern des Kindes zwar 20 Prozent der Kosten selbst tragen, dieser Anteil wird jedoch nach einer erfolgreich abgeschlossenen Behandlung zurückerstattet. Ab dem zweiten Kind sinkt der prozentuale Kostenanteil auf 10 Prozent.

Erwachsene haben hingegen nur dann einen Anspruch auf Kostenübernahme, wenn ihre Kieferfehlstellung als äußerst schwer eingestuft wird und eine zusätzliche kieferchirurgische Behandlung notwendig ist.

Zahnersatz

Kommen wir nun zur kostspieligen Königsklasse, wenn es um Zähne geht: zum Thema Zahnersatz. Ob Brücken, Kronen, herausnehmbare Prothesen oder Implantate – die gesetzliche Krankenkasse leistet hier stets einen befundbezogenen Festzuschuss, basierend auf dem persönlichen Untersuchungsergebnis, dem sogenannten Befund. Pro Befund wird dann eine Regelversorgung definiert, die nur in ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Fällen als medizinisch notwendig gilt.

Die Kosten für diese Regelversorgung, auch gerne als Standardtherapie oder Mindestversorgung bezeichnet, werden mit einem Festzuschuss von 60 Prozent von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die restlichen Kosten tragen Sie demnach selbst, sofern bei Ihnen keine Härtefallregelung greift. Zur Regelversorgung zählt beispielsweise der Einsatz einer Krone oder Brücke aus Nicht-Edelmetall im Seitenzahnbereich, hochwertige Implantate gehören hingegen nicht zur Regelversorgung. Hier haben Sie mit einer Zahnzusatzversicherung gut lachen!

Schon gewusst?

Mit dem OPTIMAL-Tarif der WGV Zahnzusatzversicherung bekommen Sie, auch bei der Wahl eines Implantats, insgesamt 80 % der Kosten erstattet.

WGV Zahnzusatzversicherung

Hier geht’s zur Zahnzusatzversicherung der WGV!

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