Die günstige Anhängerversicherung der WGV

Anhängerversicherung

  • 24h-Schadenservice
  • 100 Millionen € Deckungssumme in Haftpflichtversicherung
  • Diebstahlschutz ab Teilkasko

Preis & Leistung immer dabei!

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Die WGV als bester Kfz-Versicherer ausgezeichnet!

Focus Money Ausgabe 36/2024

WGV Bester KFZ-Versicherer laut Focus Money Ausgabe 36/2024
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  • 100 Millionen € Deckungssumme in Haftpflichtversicherung
  • Diebstahlschutz ab Teilkasko

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Focus Money Ausgabe 36/2024

WGV Bester KFZ-Versicherer laut Focus Money Ausgabe 36/2024

Günstig und leistungsstark

Ob gebremst oder ungebremst, Einachser oder Zweiachser: Beim Fahren mit Anhänger ist die Unfallgefahr nicht zu unterschätzen. Hinzu kommen Schäden, die beim Rangieren entstehen können. Darum gilt für Ihren Anhänger dasselbe wie für Ihr Auto: Er benötigt einen zuverlässigen Versicherungsschutz.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für Ihre Anhängerversicherung bei der WGV

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24h-Schadenservice – online oder telefonisch unter der 0711 1695-1300

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Diebstahl mitversichert bei Abschluss einer Teilkasko

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100 Millionen € Versicherungssumme je Schadenfall, bei Personenschäden bis zu 15 Millionen € je geschädigte Person

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Ersatz von Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall in Vollkasko

Das sagen unsere Kunden

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Das bieten wir Ihnen für Ihren Anhänger

Haftpflicht

Gesetzlich vorgeschrieben

Ein Unfall kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Vor allem wenn auch andere zu Schaden kommen und das Unfallopfer dauerhafte gesundheitliche Schäden davonträgt.

Die Kfz-Haftpflicht springt ein, wenn zum Beispiel Ihr abgestellter Anhänger ins Rollen kommt und einen Sachschaden verursacht.

Gilt in Europa und den außereuropäischen Gebieten der EU.

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Teilkasko

Die preiswerte Grundabsicherung

Brand oder Explosion

Diebstahl, unbefugten Gebrauch oder Raub

Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Kurzschluss an der Verkabelung

Glasbruch

Naturgewalten

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Vollkasko

Der leistungsstarke Rundumschutz

Alle Leistungen aus der

Teilkasko

Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall

Mut- und böswilliger Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)

Transport auf einer Fähre

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

In drei Schritten zur eVB

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

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2. Vertrag online abschließen
3. eVB-Nummer per E-Mail erhalten

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Informationen zur internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz)
Fahrzeug verkauft?

Die häufigsten Fragen zur Anhängerversicherung:

Muss ich meinen Anhänger versichern?

Seit 2002 ist für Anhänger eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind Sportanhänger und Anhänger für die Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Pferdeanhänger, Bootsanhänger, Segelfluganhänger und ähnliche Spezialanhänger. In den meisten Fällen sind diese Anhänger über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Um sicher zu gehen, fragen Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung nach. Selbstverständlich können Sie auch für diese Anhänger eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Auch nicht versicherungspflichtige Anhänger müssen mit einem Kennzeichen versehen werden. Hierfür benötigen Sie jedoch keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Versicherungspflichtige Anhänger müssen mit einer eVB bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.

Wenn mein Anhänger mein Fahrzeug beschädigt, wer zahlt den Schaden?

Schäden, die am Fahrzeug durch den angekoppelten Anhänger ohne Einwirkung von außen entstehen, z.B. Rangierschäden, sind nicht versichert.

Ist das Zugfahrzeug ein Pkw, sind diese Schäden im Optimal-Tarif im Rahmen der Vollkaskoversicherung ab den Bedingungen AKB 04.2018 als sog. Schlingerdeckung mitversichert.

Gibt es eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse?

Nein, es gibt in der Anhängerversicherung keine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Deshalb kann sich auch kein Schadenfreiheitsrabatt entwickeln.

Alle Informationen zum Download

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    • Optimale Versicherung auch als Verkehrsteilnehmer z.B. Fußgänger oder Radfahrer
    • Kostenfreie telefonische und Online-Rechtsberatung
    ab 3,42 €* pro Monat * Weiterführende Informationen ansehen
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