Seit 2002 ist für Anhänger eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig. Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind Sportanhänger und Anhänger für die Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Pferdeanhänger, Bootsanhänger, Segelfluganhänger und ähnliche Spezialanhänger. In den meisten Fällen sind diese Anhänger über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Um sicher zu gehen, fragen Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung nach. Selbstverständlich können Sie auch für diese Anhänger eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Auch nicht versicherungspflichtige Anhänger müssen mit einem Kennzeichen versehen werden. Hierfür benötigen Sie jedoch keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
Versicherungspflichtige Anhänger müssen mit einer eVB bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.