Was eine Hausratversicherung bei der WGV abdeckt
Die Hausratversicherung sichert den gesamten Hausrat in einer Wohnung oder einem Haus ab. Dazu zählen alle beweglichen Gegenstände, die zum täglichen Leben gehören. Typische Beispiele sind Möbel, Teppiche, Kleidung sowie elektrische Geräte wie Fernseher oder Computer.
Versichert sind Schäden, bei denen der Hausrat zerstört, beschädigt oder gestohlen wird. Dazu gehören insbesondere:
- Brand- und Feuerschäden
- Leitungswasserschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
Im Schadensfall ersetzt der Versicherer in der Regel den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Sachen. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Wert der Gegenstände nicht entscheidend ist, sondern der Betrag, der für eine Neuanschaffung erforderlich wäre.
Die Versicherungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe der gesamte Hausrat abgesichert ist. Sie entspricht idealerweise dem vollständigen Wert aller Gegenstände in der Wohnung. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, liegt eine Unterversicherung vor. In diesem Fall wird der Schaden nur anteilig ersetzt. Die WGV bietet je nach Tarif einen Unterversicherungsverzicht. Dadurch profitieren Versicherte von zusätzlicher Sicherheit, wenn die Versicherungssumme anhand der vereinbarten Wohnfläche korrekt ermittelt wurde.