Gilt die Hausratversicherung für eine Zweitwohnung?
Die Hausratversicherung ist in der Regel auf einen festen Haushalt ausgelegt. Das bedeutet: Sie schützt den Hausrat in der Wohnung, für die sie abgeschlossen wurde. Eine zweite Wohnung oder ein zusätzlicher Zweitwohnsitz ist meist nicht automatisch mitversichert.
Der Grund liegt im Versicherungsprinzip. Jede Wohnung wird als eigener Haushalt betrachtet: mit eigenem Risiko und eigenem Versicherungsschutz. Deshalb reicht eine bestehende Hausratversicherung oft nicht aus, um auch den Hausrat in einer Zweitwohnung vollständig abzudecken.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Je nach Tarif kann es möglich sein, eine Zweitwohnung in den bestehenden Vertrag einzubeziehen oder den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern. Ein Blick in die Vertragsbedingungen zeigt, welche Regelungen im Einzelfall gelten.
Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Fällen bei der WGV Versicherungsschutz bestehen kann und wann eine gesonderte Absicherung erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt: Der Hausrat in der Hauptwohnung ist über die dafür abgeschlossene Hausratversicherung abgesichert. Ein beruflich bedingter Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands kann bei der WGV auf Antrag mitversichert werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag ist eine Zweitwohnung in der Regel nicht automatisch geschützt. Bei Ferienwohnungen oder weiteren Wohnsitzen sollte individuell geprüft werden, welcher Versicherungsschutz erforderlich ist.