Was tun, wenn keine Nebenkostenabrechnung kommt?
Neben einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung kommt es auch vor, dass Vermieter die Abrechnung gar nicht oder erst verspätet erstellen. Viele Mieter fragen sich dann, wie sie in dieser Situation vorgehen sollten.
Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Endet der Abrechnungszeitraum beispielsweise am 31. Dezember 2025, muss die Abrechnung grundsätzlich bis spätestens 31. Dezember 2026 zugehen. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend machen. Ein bereits bestehendes Guthaben des Mieters bleibt hingegen bestehen und kann weiterhin verlangt werden.
Bleibt die Abrechnung aus, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
1. Den Vermieter schriftlich an die ausstehende Abrechnung erinnern.
2. Eine angemessene Frist zur Erstellung setzen.
3. Bei weiter ausbleibender Reaktion rechtlichen Rat einholen.
Gerade bei hohen Nebenkostenvorauszahlungen kann es sinnvoll sein, auf eine zeitnahe Abrechnung zu drängen, da sich daraus möglicherweise Erstattungsansprüche ergeben.