Leben retten! Das müssen Sie beim Bilden einer Rettungsgasse beachten.

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Das Grundprinzip scheint klar zu sein: Eine Rettungsgasse wird immer zwischen zwei Fahrstreifen gebildet. Doch ab wann müssen Sie eine Rettungsgasse bilden? Wie verhalten Sie sich bei herannahenden Einsatzfahrzeugen? Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung der Gesetzesgrundlage? Lesen Sie bei uns alles rund um das Thema Rettungsgasse.

Sie befinden sich auf einer dreispurigen Autobahn, der Verkehr ist aufgrund eines Unfalls zum Erliegen gekommen. Was sieht man meist? Viele Autos, wütende Gesichter, aber keine richtige Rettungsgasse. Warum? Viele gehen noch immer davon aus, dass eine Rettungsgasse erst bei einem großen Stau gebildet werden muss. Das ist aber nicht umsetzbar, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle Autos stehen und so ein notwendiges Ausweichen unmöglich ist. Das Ergebnis: Die Rettungsfahrzeuge kommen gar nicht oder nur sehr schleppend durch die verschiedenen Lücken. Und genau das kann schlimme Folgen für die Verunglückten haben.

Das Vorgehen ist durch den § 11 Abs. 2 StVO deutlich festgelegt: Sobald sich die Fahrzeuge, sei es nun auf der Autobahn oder außerorts, nur noch in Schrittgeschwindigkeit bewegen, müssen Sie die schnelle Durchfahrt von Polizei- und Hilfswagen durch das Bilden einer Rettungsgasse garantieren. Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Hilfsfahrzeugen, also von Polizei, Krankenwagen, Notarzt, Feuerwehr, Räum- und Bergungsfahrzeugen sowie Bestattungswagen befahren werden. Sollten Sie diese Vorgaben missachten, drohen Ihnen bereits beim Tatbestand einer nicht gebildeten Rettungsgasse 200 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte. Kommt es im Zuge einer Missachtung sogar zu einer Gefährdung, so drohen Ihnen 280 Euro, ebenfalls zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Wählen Sie die richtige Spur.

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Eine Rettungsgasse wird also immer zwischen der linken Spur und den restlichen Fahrbahnen gebildet. Befinden Sie sich beispielsweise auf der linken Fahrbahn, so weichen Sie nach links aus. Befinden Sie sich auf der rechten oder einer der mittleren Spuren, so weichen Sie nach rechts aus. Der Standstreifen sollte aber immer frei gehalten werden.

Müssen Sie innerorts eine Rettungsgasse bilden, so muss Ihr Auto stets so weit wie möglich am Fahrbahnrand platziert werden, und dies möglichst parallel zur Fahrbahn, damit es nicht in die Rettungsgasse hineinragt. Sollten Sie sich unmittelbar an einer Kreuzung befinden, dürfen Sie auch im Falle einer roten Ampel langsam auf die Kreuzung ausweichen. Verhalten sich die Autofahrer diesem Prinzip entsprechend, so bildet sich mittig eine ausreichend große Rettungsgasse.

Hier geht’s zur Autoversicherung der WGV:

Das Blaulicht naht.

Auch wenn Sie das Stauende noch nicht erreicht haben, herannahende Einsatzfahrzeuge aber bereits hören oder sehen, so gilt es, die folgenden Verhaltensweisen zu beachten:

1.

Bremsen Sie nicht abrupt ab, reduzieren Sie jedoch Ihre Geschwindigkeit.

2.

Halten Sie genug Abstand zu Ihrem Vordermann (ca. zwei Wagenlängen).

3.

Zeigen Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch das Setzen des Blinkers an, in welche Richtung Sie ausweichen werden.

4.

Richten Sie Ihr Auto parallel zur Straße aus, sobald Sie eine Rettungsgasse bilden müssen.

5.

Befahren Sie zu keinem Zeitpunkt die Rettungsgasse. Es können zeitversetzt weitere Einsatzfahrzeuge folgen.

6.

Ist es Ihnen möglich, den Unfall zu passieren, fahren Sie konzentriert am Unfallort vorbei und richten Sie Ihren Blick auf die Straße und nicht auf das Unfallgeschehen.

Unfälle vorbeugen: Das richtige Verhalten im Stau.

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Neben Unfällen und Baustellen sorgt meist ein zu hohes Verkehrsaufkommen für Staus auf Autobahnen und Landstraßen. Da auch hier Unfälle drohen, ist es wichtig, stets vorausschauend zu fahren. Passen Sie Ihr Tempo so an, damit Sie im Notfall abbremsen können. Nähern Sie sich einem Stau, können Sie das Warnblinklicht Ihres Autos anschalten, um nachfolgende Fahrer zu warnen.

No-Gos im Stau.

Wenden Sie nicht und fahren Sie auch nicht rückwärts auf der Autobahn. Dies ist laut § 18 Abs. 7 StVO untersagt und ist nur dann erlaubt, wenn die Polizei Sie explizit dazu auffordert. Es drohen hohe Bußgelder und Fahrverbote.
Telefonieren Sie nicht ohne Freisprechanlage, solange der Motor Ihres Wagens noch läuft. Die Handynutzung am Steuer wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bewirkt dieses Verhalten zudem eine Gefährdung, so drohen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, zwei Punkte und sogar ein Fahrverbot.
Steigen Sie nicht aus. Laut § 18 Abs. 9 Satz 1 StVO ist es untersagt, das Auto während eines Staus zu verlassen. Eine Ausnahme gilt lediglich für das Absichern von Unfällen.
Für Motorradfahrer: Auch wenn es verführerisch erscheint, sich zwischen den Autos hindurchzuschlängeln, so ist es doch untersagt und wird als unerlaubtes Rechtsüberholen geahndet, das mit einem Bußgeld und einem Punkt bestraft wird.

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Sollten Sie als Fahrer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einen Unfall selbst- oder mitverschulden und dabei verletzt werden, sind Sie mit unserer Fahrerschutzversicherung, die Sie zu Ihrer bereits bestehenden WGV Kfz-Versicherung hinzubuchen können, finanziell optimal abgesichert. Wo andere Versicherungen nicht mehr greifen, sind mit diesem Zusatzbaustein Personenschäden des Fahrers bis zu 15 Mio. Euro versichert. Zu den versicherten Leistungen zählen unter anderem der Verdienstausfall des Fahrers, mögliche Kosten für eine Haushaltshilfe, Schmerzensgeld oder im Todesfall auch Unterhaltszahlungen an die Hinterbliebenen.

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