Rettungsgasse bilden! – Das gilt es zu beachten

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Das Grundprinzip scheint klar: Eine Rettungsgasse wird immer zwischen zwei Fahrstreifen gebildet. Doch ab wann müssen Sie eine Rettungsgasse bilden? Wie verhalten Sie sich bei herannahenden Einsatzfahrzeugen? Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung der Gesetzesgrundlage? Lesen Sie bei uns alles rund um das Thema Rettungsgasse.

Sie befinden sich auf einer dreispurigen Autobahn, doch plötzlich ist der Verkehr aufgrund eines Unfalls zum Erliegen gekommen. Alles, was Sie sehen, sind viele Autos, wütende Gesichter, aber keine richtige Rettungsgasse. Denn leider gehen noch immer viele davon aus, dass eine Rettungsgasse erst bei einem großen Stau gebildet werden muss. Das wird allerdings ziemlich schwierig, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle Autos stehen und ein notwendiges Ausweichen unmöglich ist. Das Ergebnis: Die Rettungsfahrzeuge kommen gar nicht oder nur sehr schleppend voran, was schwerwiegende Folgen für die Verunglückten haben kann.

Das richtige Verhalten ist durch § 11 Abs. 2 StVO festgelegt: Sobald sich die Fahrzeuge, sei es auf der Autobahn oder außerorts, nur noch in Schrittgeschwindigkeit bewegen, müssen Sie die schnelle Durchfahrt von Polizei- und Hilfswagen durch das Bilden einer Rettungsgasse garantieren. Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Hilfsfahrzeugen, also von Polizei, Krankenwagen, Notarzt, Feuerwehr, Räum- und Bergungsfahrzeugen sowie Bestattungswagen befahren werden. Sollten Sie diese Vorgaben missachten, drohen Ihnen ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Die richtige Spur wählen

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Eine Rettungsgasse wird immer zwischen der linken Spur und den restlichen Fahrbahnen gebildet. Befinden Sie sich beispielsweise auf der linken Fahrbahn, so weichen Sie nach links aus. Befinden Sie sich auf der rechten oder einer der mittleren Spuren, so weichen Sie nach rechts aus. Der Standstreifen sollte aber freigehalten werden.

Müssen Sie innerorts eine Rettungsgasse bilden, so muss Ihr Auto stets so weit wie möglich am Fahrbahnrand platziert werden, und dies möglichst parallel zur Fahrbahn, damit es nicht in die Rettungsgasse hineinragt. Sollten Sie sich unmittelbar an einer Kreuzung befinden, dürfen Sie auch im Falle einer roten Ampel langsam auf die Kreuzung ausweichen. Verhalten sich alle Autofahrer entsprechend diesem Prinzip, bildet sich mittig eine ausreichend große Rettungsgasse.

Hier geht’s zur Autoversicherung der WGV:

Das Blaulicht naht

Auch wenn Sie das Stauende noch nicht erreicht haben, herannahende Einsatzfahrzeuge aber bereits hören oder sehen, so gilt es folgende Verhaltensweisen zu beachten:

1.

Bremsen Sie nicht abrupt ab, reduzieren Sie jedoch Ihre Geschwindigkeit.

2.

Halten Sie genug Abstand zu Ihrem Vordermann (ca. zwei Wagenlängen).

3.

Zeigen Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch das Setzen des Blinkers an, in welche Richtung Sie ausweichen werden.

4.

Richten Sie Ihr Auto parallel zur Straße aus, sobald Sie eine Rettungsgasse bilden müssen.

5.

Befahren Sie zu keinem Zeitpunkt die Rettungsgasse. Es können zeitversetzt weitere Einsatzfahrzeuge folgen.

6.

Ist es Ihnen möglich, den Unfall zu passieren, fahren Sie konzentriert am Unfallort vorbei und richten Sie Ihren Blick auf die Straße und nicht auf das Unfallgeschehen.

Unfälle vorbeugen: Das richtige Verhalten im Stau

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Neben Unfällen und Baustellen sorgt meist ein zu hohes Verkehrsaufkommen für Staus auf Autobahnen und Landstraßen. Da auch hier Unfälle drohen, ist es wichtig, stets vorausschauend zu fahren. Passen Sie Ihr Tempo so an, damit Sie im Notfall abbremsen können. Nähern Sie sich einem Stau, können Sie das Warnblinklicht Ihres Autos anschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen.

No-Gos im Stau

Wenden Sie nicht und fahren Sie auch nicht rückwärts auf der Autobahn. Dies ist laut § 18 Abs. 7 StVO untersagt und ist nur dann erlaubt, wenn die Polizei Sie explizit dazu auffordert. Es drohen hohe Bußgelder und Fahrverbote.
Steigen Sie nicht aus. Laut § 18 Abs. 9 Satz 1 StVO ist es untersagt, das Auto während eines Staus zu verlassen. Eine Ausnahme gilt lediglich für das Absichern von Unfällen.
Telefonieren Sie nicht ohne Freisprechanlage, solange der Motor Ihres Wagens noch läuft. Die Handynutzung am Steuer wird mit einem Bußgeld von 128,50 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bewirkt Ihr Verhalten zudem eine Gefährdung, drohen ein Bußgeld in Höhe von 178,50 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
Für Motorradfahrer: Auch wenn es verführerisch scheint, sich zwischen den Autos hindurchzuschlängeln, so ist es doch untersagt und wird als unerlaubtes Rechtsüberholen geahndet, das mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft wird.

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