Wer zahlt bei einer Rohrverstopfung?
Wer die Kosten für eine Rohrreinigung trägt, hängt davon ab, wo die Verstopfung liegt und wodurch sie verursacht wurde. Ganz ohne Detektivarbeit geht es hier leider nicht.
Eine Rohrverstopfung allein ist normalerweise kein klassischer Fall für die Hausratversicherung. Denn die Hausratversicherung schützt in erster Linie bewegliche Gegenstände in Ihrer Wohnung, nicht die Reinigung des Rohrs selbst. Anders sieht es aus, wenn durch die Verstopfung Wasser austritt und dadurch Hausrat beschädigt wird. Dann kann die Hausratversicherung für die entstandenen Folgeschäden relevant werden.
Bei einer einfachen Rohrreinigung zahlen in der Regel Mieter oder Vermieter, je nachdem, wer für die Ursache verantwortlich ist. Liegt ein Gebäudemangel vor, zum Beispiel ein defektes oder mangelhaftes Rohrsystem, ist meist der Vermieter zuständig. Werden Möbel, Teppiche, Elektrogeräte oder anderer Hausrat durch austretendes Wasser beschädigt, kann die Hausratversicherung greifen. Schäden an Wänden, fest verbauten Böden oder Gebäudebestandteilen fallen dagegen eher in den Bereich der Wohngebäudeversicherung.
Wenn Sie den Haus- und Wohnungsschutzbrief der WGV abgeschlossen haben, kann im Notfall zusätzlich Unterstützung organisiert werden. Die WGV vermittelt dann fachkundige Hilfe und übernimmt Kosten im vereinbarten Umfang.
Oft ist die Ursache nicht immer sofort erkennbar. Deshalb sollte der Schaden gut dokumentiert werden: Fotos machen, Rechnung aufbewahren und bei größerem Wasserschaden die zuständige Versicherung informieren. So bleibt später nachvollziehbar, was passiert ist und wer wofür verantwortlich ist.