Todesfall in der Familie: Was Angehörige jetzt tun müssen

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, gerät das Leben der Angehörigen oft plötzlich aus dem Gleichgewicht. Neben Trauer und Abschied stehen viele organisatorische Fragen und Entscheidungen an. Gerade in dieser schweren Zeit fällt es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte nun wichtig sind und worauf Sie achten sollten.

Eine Frau legt ihre Hände tröstend über die Hände einer anderen Person.

In aller Kürze

  • Unmittelbare Schritte nach dem Todesfall: Totenschein ausstellen lassen, wichtige Dokumente suchen und Sterbeurkunde beantragen
  • Wichtig sind außerdem folgende Angelegenheiten: Bestattung planen, Arbeitgeber informieren, Erbschein beantragen und steuerliche Verpflichtungen prüfen
  • Todesfall melden: Über unseren neuen Service können Sie den Todesfall schnell und unkompliziert online übermitteln.

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Welche Schritte sind nach einem Todesfall sofort notwendig?

1. Totenschein ausstellen lassen

Tritt der Todesfall zu Hause ein, muss zunächst ein Arzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausstellen. Bei einem Sterbefall in der Öffentlichkeit (durch einen Unfall), im Pflegeheim oder im Krankenhaus wird der Totenschein durch das Personal vor Ort ausgestellt. Der Totenschein ist unverzichtbar, da er die Grundlage für alle weiteren formalen Schritte ist.

2. Wichtige Dokumente suchen

Um die Wünsche einer verstorbenen Person umsetzen zu können, sollten wichtige Dokumente schnellstmöglich zusammengetragen werden.

Falls die folgenden Dokumente vorhanden sind, geben sie Aufschluss über die Wünsche des Verstorbenen und erleichtern die nächsten Schritte:

  • Organspendeausweis
  • Bestattungsverfügung oder andere Anweisungen zur Beerdigung
  • Unterlagen über eine Bestattungsvorsorge
  • Privates Testament
  • Versicherungsunterlagen
  • Rentenversicherungsnummer (falls die verstorbene Person Rente bezogen hat)

3. Sterbeurkunde beantragen

Innerhalb von drei Werktagen muss der Todesfall beim Standesamt gemeldet werden. Dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt, die für den Erhalt des Erbscheins oder auch das Melden des Todesfalls bei der Kranken- und Rentenkasse notwendig ist. Oftmals wird die Sterbeurkunde auch zum Kündigen von Verträgen benötigt.

Welche Unterlagen für das Anzeigen eines Todesfalls beim Standesamt notwendig sind, ist vom Familienstand des Verstorbenen abhängig. Der Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person, deren Geburtsurkunde sowie der Totenschein müssen immer vorgelegt werden. Bei verheirateten oder geschiedenen Personen wird eine Heiratsurkunde beziehungsweise ein Scheidungsbeschluss und bei verwitweten Personen eine Sterbeurkunde des Lebens- oder Ehepartners benötigt

Eine Frau sortiert Papiere vor einem offenen Laptop.

4. Weitere wichtige organisatorische Schritte

  • Testament einreichen: Existiert ein handschriftliches Testament, das nicht notariell verwahrt wurde, besteht die Pflicht, dieses ohne Verzögerung im Original beim Nachlassgericht einzureichen. Dafür ist das Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person zuständig. Das Nachlassgericht ist auch für die Erteilung des Erbscheins verantwortlich.
  • Bestattung planen: Die nächsten Angehörigen sind dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. Dazu gehören Lebens- oder Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister. Sie sollten zeitnah Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen aufnehmen, das sie bei der Planung und Durchführung der Beisetzung unterstützt. Auf Wunsch übernehmen Bestatter auch administrative Aufgaben, wie die Beantragung der Sterbeurkunde. Wurde zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen, kann bereits ein bestimmtes Unternehmen hierfür vorgesehen sein. Fehlt eine solche Regelung, steht den Angehörigen die Auswahl des Bestattungsunternehmens frei.
  • Arbeitgeber informieren: War die verstorbene Person erwerbstätig, sollte der jeweilige Arbeitgeber umgehend über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, wichtige Unterlagen wie Personalunterlagen, Lohnsteuerdaten sowie Nachweise zur Rentenversicherung anzufordern.
  • Verträge kündigen: Verträge, die die verstorbene Person zu Lebzeiten abgeschlossen hat, bestehen grundsätzlich auch nach dem Tod weiter. Kontoauszüge können Aufschluss über die aktiven Verträge geben. Wenn der Verstorbene Reisen gebucht oder Bestellungen aufgegeben hat, sollten diese storniert werden. Falls die verstorbene Person einen Mietvertrag hatte, sollte das Mietverhältnis gemeinsam mit dem Vermieter geklärt werden.

Was muss nach den ersten Entscheidungen noch geregelt werden?

  • 1

    Ansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung klären

    Hinterbliebene können sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden, sofern die verstorbene Person gesetzlich rentenversichert war. Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, finanzielle Leistungen zu erhalten. Dazu zählt unter anderem die Hinterbliebenenrente, die Ehe- oder eingetragene Lebenspartner beantragen können. In den ersten drei Monaten (sogenanntes Sterbevierteljahr) nach dem Todesfall wird die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe an die verwitwete Person ausgezahlt.

  • 2

    Steuerliche Verpflichtungen prüfen

    Erben müssen eine letzte Steuererklärung für die verstorbene Person abgeben, wenn bis zum Tod noch Einkünfte erzielt wurden, auf die keine Lohn- oder Kapitalertragsteuer gezahlt wurde. Besteht eine Abgabepflicht, muss die Erklärung bis zum 31. Juli des auf das Todesjahr folgenden Jahres beim Finanzamt eingereicht werden. Für freiwillige Steuererklärungen gilt eine Frist von vier Jahren.

  • 3

    Erbschein beantragen

    Der Erbschein dient als amtlicher Nachweis dafür, wer rechtmäßig Erbe einer verstorbenen Person ist und in welchem Umfang. Zuständig für den Antrag ist das Nachlassgericht. In der Regel sind hierfür ein Ausweisdokument, die Sterbeurkunde sowie vorhandene Testamente oder bei gesetzlicher Erbfolge entsprechende Nachweise zu den familiären Verhältnissen erforderlich. Für die Beantragung selbst gilt keine feste Frist. Dennoch sollten Erben nicht zu lange warten, da bestimmte Ansprüche, wie etwa der Pflichtteil, nur zeitlich begrenzt geltend gemacht werden können.

  • 4

    Digitalen Nachlass organisieren

    Zum Nachlass zählen auch digitale Inhalte wie E-Mail-Konten, Social Media-Profile sowie Daten auf Smartphones oder Computern. Erben sollten daher auch den sogenannten digitalen Nachlass regeln, indem Online-Profile der verstorbenen Person geschlossen oder verwaltet werden.

Todesfall melden

Viele der genannten Schritte sind für Angehörige organisatorisch aufwendig und müssen oft parallel erledigt werden. Um die Meldung eines Todesfalls bei uns möglichst einfach zu gestalten, steht Ihnen unser Online-Service rund um die Uhr zur Verfügung. Damit können Sie einen Todesfall schnell und unkompliziert online melden.

Wir benötigen folgende Daten und Dokumente des Verstorbenen:

  • Personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Vertrags- / Kundennummer
  • Sterbedatum
  • Ggf. Sterbeurkunde und Erbschein

Welche weiteren Schritte anschließend möglich oder erforderlich sind, hängt von den Versicherungen ab, die der Verstorbene abgeschlossen hatte:

Glasversicherung

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Rechtsschutzversicherung

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Musikinstrumentenversicherung

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Reisegepäckversicherung

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Fahrradversicherung

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Cyberversicherung

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Starter-Rechtsschutz

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Bei Erben unter 30 Jahren

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Tier-OP Versicherung

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Hausratversicherung

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Wenn der Erbe in der Immobilie wohnt

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Wohngebäudeversicherung

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Unfallversicherung

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Auf die verwitwete oder versicherte Person

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Ausnahme bei Tod der versicherten Person: Vertrag endet mit dem Sterbedatum

Privathaftpflichtversicherung

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Bei Familientarif (mit mitversicherten Personen). Ausnahme bei Single- und Familientarif (ohne mitversicherte Personen): Vertragsaufhebung zum Sterbedatum

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

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Krankenzusatzversicherung

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Auf die versicherte Person

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Risiko-Lebensversicherung

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Auf die versicherte Person

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Rentenversicherung

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Auf die versicherte Person

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Kapitallebensversicherung

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Auf die versicherte Person

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Berufsunfähigkeitsversicherung

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Auf die versicherte Person

Im Tarif enthalten4

Zusätzliche Unterlagen, die benötigt werden:

  • Originaler Versicherungsschein
  • Amtliche Sterbeurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Informationen zur Todesursache
  • Ausweiskopie und Bankverbindung des Bezugsberechtigten
  • Ggf. ärztliche Unterlagen, Unfallberichte, Auslandsdokumente, Erbschein

Kfz-Versicherung

Ummeldung:

  • Der Erbe ist (nach Meldung des Todesfalls) verpflichtet, das betreffende Fahrzeug bei der Zulassungsstelle auf sich umzumelden oder stillzulegen.
  • Für die Ummeldung wird eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt.

Ein Erbe kann für die Dauer seines Führerscheines den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen. Dafür muss das Rabattübertragungsformular (TB28) ausgefüllt werden.

Der neue Fahrzeughalter muss einen neuen Antrag stellen, auch wenn es sich dabei um die verwitwete Person handelt.

Kündigungsfrist:

  • Kündigungsfrist bis zum 30.11. des Jahres
  • Liegt keine Ab- oder Ummeldung vor, endet der Vertrag zum nächstfolgenden 01.01.

Vorsorge für den Ernstfall: Angehörige entlasten

Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, selbst frühzeitig vorzusorgen und Angehörige im Ernstfall spürbar zu entlasten. Wer wichtige Entscheidungen trifft und Unterlagen vorbereitet, schafft eine Orientierung für Hinterbliebene in einer ohnehin belastenden Situation.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • das Zusammenstellen wichtiger Dokumente und Zugangsdaten (wie Login-Daten, Verträge, Mitgliedschaften, Bankkonten)
  • das Erteilen von Vollmachten (wie Kontovollmachten, Vollmachten für den Todesfall oder Bestattungsverfügungen)
  • das Festhalten persönlicher Wünsche für die Bestattung

Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen an einem bekannten und gut zugänglichen Ort gebündelt sind.

Auch finanzielle Aspekte können im Voraus geregelt werden, indem für anfallende Kosten vorgesorgt wird. Eine Möglichkeit, die eigene Familie zusätzlich abzusichern, ist eine Sterbegeldversicherung. Mit der WGV-Sterbegeldversicherung lassen sich Bestattungskosten frühzeitig absichern, sodass Angehörige im Ernstfall finanziell entlastet werden.

Weitere Ratgeber zum Thema:

WGV Familienversicherungen

Damit diese für alle Eventualitäten des Lebens optimal abgesichert sind, haben wir für Sie einen Ratgeber rund um das Thema Familienversicherungen zusammengestellt.

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