Wählen Sie Ihren Leistungsumfang
Verkehrs-Rechtsschutz für ein einzelnes Kraftfahrzeug:
Sie können ein Kraftfahrzeug bestimmen, für das die Versicherung gelten soll.
Verkehrs-Rechtsschutz für mehrere Kraftfahrzeuge:
Versichern Sie alle Kraftfahrzeuge, die auf Sie, Ihren Ehe- bzw. Lebenspartner sowie Ihre mitversicherten Kinder zugelassen sind. Zu den mitversicherten Kindern gehören alle minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder, sofern diese ledig sind und keine auf Dauer ausgerichtete berufliche Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt ausüben (ausgenommen Ausbildungsvergütung oder Minijobs). Die Fahrzeuge können auch auf Ihre Geschwister, Ihre Pflegekinder, Ihre Enkelkinder und Ihre Eltern bzw. Großeltern zugelassen sein, sofern sie gemeinsam mit Ihnen in einer Hausgemeinschaft leben.
Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Kraftfahrzeug:
Für Fahrer eines geliehenen Kraftfahrzeugs (z.B. Carsharing, Mietwagen) ist unser Verkehrs-Rechtsschutz besonders empfehlenswert. Und auch als Beifahrer, Radfahrer und Fußgänger sind Sie so im Straßenverkehr abgesichert.