Die YoungDriver-Versicherung der WGV.

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Schon für günstige 235 € im Jahr!* Beitrag berechnen

Die YoungDriver-Versicherung der WGV.

Sie sind Fahranfänger ohne eigenes Auto und haben seit Kurzem erst die Fahrprüfung bestanden – und zum vollendeten Führerschein-Glück fehlen Ihnen nur noch Papas oder Mamas Autoschlüssel.

Mit der YoungDriver-Versicherung der WGV fahren Fahranfänger ohne eigenes Fahrzeug immer auf der sicheren Straßenseite. Schon für günstige 235 €* im Jahr versichern wir jeden jungen Fahrer – ab 17 Jahren – für jedes Fahrzeug**, das bei der WGV versichert ist. Und das alles ohne zusätzliche Kosten oder Beiträge für den Fahrzeughalter. Denn die YoungDriver-Versicherung ist eine eigenständige Versicherung für den jungen Fahrer.

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
Weitere Informationen zum ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis der WGV

Die WGV bester Kfz-Versicherer und günstigster Anbieter!
Die WGV als bester Kfz-Versicherer ausgezeichnet!

Focus Money Ausgabe 36/2023

Einführung

Warum die YoungDriver-Versicherung der WGV so sinnvoll ist.

Zu Beginn ihrer frischen Führerschein-Karriere sind junge Fahrer aufgrund fehlender Fahrpraxis häufig noch etwas unsicher im Straßenverkehr unterwegs. Deswegen besteht vor allem bei 18- bis 24-Jährigen ein erhöhtes Unfallrisiko. Laut Statistik gehen rund 20 Prozent aller Unfälle mit Personenschäden auf ihr Konto. Das ist auch der Grund dafür, wieso die Aufnahme eines Zusatzfahrers in eine bestehende Autoversicherung oftmals teuer ist. Bei einigen Versicherungsanbietern steigt die Jahresrechnung sogar auf das Doppelte oder mehr. Oft zum Leidwesen der Eltern, die ihr Kind als zusätzlichen Fahrer auf ihr Auto versichern und die hohen Kosten tragen.

Quelle: Stiftung Warentest Online-Themen Autoversicherung und Fahrerkreis; https://www.test.de/Autoversicherung-und-Fahrerkreis-Zusatzfahrer-versichern-so-gelingt-es-am-guenstigsten-5295104-0/

Für alle Eltern oder Fahranfänger, die sich lieber nach einer günstigeren Alternative zum teuren Fahrereinschluss umsehen, empfehlen wir die YoungDriver-Versicherung der WGV für nur 235 €* im Jahr. Damit fahren nicht nur junge Fahrer ab 17 Jahren günstig mit allen bei der WGV versicherten Fahrzeugen**, auch der Geldbeutel für den Fahrzeughalter bleibt verschont. Denn der jährliche Versicherungsbeitrag für das jeweilige Fahrzeug steigt mit dem YoungDriver-Tarif nicht.

Vorteile

Weitere überzeugende Argumente gefällig?

Täglich kündbar
Sie können aus der Versicherung aussteigen, wann immer Sie wollen; zum Beispiel wenn Sie endlich Ihr erstes eigenes Auto besitzen. Ihr YoungDriver-Vertrag ist täglich und ohne weitere Fristen kündbar.
Alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge sind eingeschlossen
Mit der YoungDriver-Versicherung der WGV können Sie als junger Fahrer alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge fahren. Ausgenommen sind hier Fahrzeuge im Young&Oldtimer-Tarif.
Kein Mehrbeitrag für den Fahrzeughalter
Die YoungDriver-Versicherung ist eine eigenständige Versicherung und in den meisten Fällen deutlich günstiger als der Einschluss eines Fahranfängers in eine bestehende KfZ-Versicherung.
Preis & Leistung

Ob Kurz- oder Langstrecke: Sie entscheiden, in welchen Abständen Sie zahlen.

Wir sind ja der Meinung, dass der Sprit für Spritztouren schon teuer genug ist. Deshalb haben wir die YoungDriver-Versicherung besonders günstig gemacht. Sie können sich ruhig schon mal anschnallen: denn für günstige 235 €* im Jahr können Sie mit allen bei der WGV versicherten Autos** so viele Runden um den Block drehen, wie Sie möchten. Und damit Sie noch flexibler auf der Straße unterwegs sind, können Sie den Beitragssatz auf einmal oder in monatlichen Kurzstrecken zahlen. Ganz wie Sie möchten:

Alles drin, was Fahranfänger brauchen.

Nicht nur der unschlagbar günstige Preis glänzt wie die frisch polierte Karosserie eines Cadillacs, auch die weitere Ausstattung der YoungDriver-Versicherung kann sich sehen lassen. Dass Sie als junger Fahrer alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge** nutzen können, klingt schon gut. Aber unser wohl erstklassigstes Argument sorgt regelmäßig für Hupkonzerte: Denn mit der im Beitrag enthaltenen Fahrerschutzversicherung sind Sie als Fahrer eines Pkws oder Campingfahrzeugs bei Unfällen abgesichert, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben. Alle weiteren PS-starken Leistungen gibt es hier in der Leistungsübersicht zum Nachlesen:

Leistungen der Fahrerschutzversicherung¹

Personenschäden bis zu 15 Millionen € V
Verdienstausfall des Fahrers V
Kostenübernahme für behindertengerechte Umbaumaßnahmen V
Schmerzensgeld V
Im Todesfall auch eine Hinterbliebenenrente V

Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert. Mit einem Strich versehene Leistungen sind im Tarif nicht versichert.

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Beispiele

Zwei Beispiele, bei denen sich die YoungDriver-Versicherung einschaltet.

1.

Bei einem Roadtrip durch Deutschland mit dem bei der WGV versicherten Fahrzeug Ihres Freundes verursachen Sie als Fahrer einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall. Leider wird bei Ihnen nach dem Unfall ein Knochenbruch festgestellt, der eine OP und einen viertägigen Krankenhausaufenthalt nach sich zieht. Mit der im YoungDriver-Vertrag enthaltenen Fahrerschutzversicherung haben Sie unter anderem Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

2.

Sie schnappen sich die Schlüssel zum heiß geliebten, bei der WGV versicherten Cabriolet Ihrer Eltern, obwohl Sie nicht als Fahrer im Vertrag eingetragen sind. Sie verursachen mit dem Cabriolet einen Auffahrunfall. Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug wird über die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern abgewickelt. Ist das Cabriolet vollkaskoversichert, erstatten wir auch den eigenen Schaden. Dank Ihrem YoungDriver-Vertrag verzichten wir auf eine Vertragsstrafe und eine Beitragsnachzahlung bei Ihren Eltern.

Tipp

Die Sondereinstufung, die sich besonders lohnt.

Wenn Sie irgendwann nach Abschluss der YoungDriver-Versicherung Ihr erstes eigenes Fahrzeug bei der WGV versichern, geben wir Ihnen gleich die nötige Starthilfe. Mit unserer Sondereinstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse sparen Sie bereits nach einer Laufzeit der YoungDriver-Versicherung von einem Jahr. Die folgende Einstufung haben wir für Sie in petto:

  • Nach einer Laufzeit des YoungDriver-Vertrags von mindestens einem Jahr:
    Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 2
  • Nach einer Laufzeit des YoungDriver-Vertrags über zwei Jahre:
    Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 4.

Ihr Vorsprung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse zahlt sich aus.

In der Regel werden Fahranfänger beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bei anderen Versicherungen in die Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0) eingestuft. In dieser Schadenfreiheitsklasse fällt der Versicherungsbeitrag meist sehr hoch aus, was junge Erwachsene finanziell belasten kann. Denn erst wenn die jungen Fahrer unfallfreie Versicherungsjahre vorweisen können, steigt ihre Schadenfreiheitsklasse für das versicherte Fahrzeug – und die Kosten für die Kfz-Versicherung sinken schrittweise.

Wie gut, dass Sie nach Beendigung der YoungDriver-Versicherung mit unserer Sondereinstufung direkt in einer höheren Schadenfreiheitsklasse mit Ihrer Kfz-Versicherung starten. Dadurch sparen Sie schon zu Beginn Ihrer ersten Kfz-Versicherung jährlich hohe Versicherungskosten.

Die YoungDriver-Versicherung der WGV für 235 €* im Jahr abschließen:

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur YoungDriver-Versicherung.

Sie wollen noch mehr zur YoungDriver-Versicherung wissen? Wir haben ein paar oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

  • Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt so lange, bis Sie die YoungDriver-Versicherung selbst kündigen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr erstes eigenes Fahrzeug bei der WGV versichern und nicht mehr auf Fahrzeuge anderer Halter angewiesen sind. Wenn Sie Ihren YoungDriver-Tarif kündigen möchten, können Sie das übrigens täglich tun.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz der YoungDriver-Versicherung, inklusive der Fahrerschutzversicherung gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Dort sind Sie als junger Fahrer bei Unfällen abgesichert, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben.

  • Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss der YoungDriver-Versicherung?

    Die YoungDriver-Versicherung können Sie als junger Fahrer ab 17 Jahren abschließen. Ein Höchstalter gibt es in dem Sinne nicht. Jedoch können Fahrer ab 25 Jahren meist ohne zusätzlichen Mehrbeitrag in eine bestehende Kfz-Versicherung vom Fahrzeughalter eingeschlossen werden. Daher ist die YoungDriver-Versicherung für 17- bis 24-jährige Fahrer ohne eigenes Fahrzeug die optimale Lösung.

  • Sind auch Mitfahrer versichert?

    Nutzen Sie im Rahmen der YoungDriver-Versicherung ein bei der WGV versichertes Fahrzeug, sind Ihre Mitfahrer bei einem durch Sie verschuldeten Unfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Der im YoungDriver beinhaltete Fahrerschutz gilt ausschließlich für den Versicherungsnehmer.

  • Muss ich mit dem Fahrzeughalter verwandt sein, um sein Fahrzeug fahren zu können?

    Als Versicherungsnehmer der YoungDriver-Versicherung müssen Sie nicht mit dem Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer verwandt sein.

  • Welche Voraussetzungen brauche ich, um die YoungDriver-Versicherung abzuschließen?

    Sie müssen bei Abschluss der YoungDriver-Versicherung mindestens 17 Jahre alt sein und eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis besitzen. Nach Abschluss gilt der Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, für alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge**.

  • Wie lange geht die Mindestvertragslaufzeit?

    Für den YoungDriver-Vertrag gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können den Vertrag täglich kündigen. Wir empfehlen Ihnen aber, den Vertrag mindestens ein Jahr laufen zu lassen. Hat der Vertrag mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen bei Abschluss einer eigenen Kfz-Versicherung bei der WGV die SF-Klasse 2 an. Hat der Vertrag länger als zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 4 an.

  • Wer ist der Versicherungsnehmer der YoungDriver-Versicherung?

    Versicherungsnehmer ist die Person, die die YoungDriver-Versicherung für sich abschließt, um alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge** fahren zu können.

  • Welche Fahrzeuge sind versichert?

    Bei Abschluss der Versicherung ist der junge Fahrer berechtigt, alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge zu fahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Verträgen der Young- und Oldtimerversicherung.
    Im YoungDriver-Vertrag ist automatisch eine Fahrerschutzversicherung enthalten. Die Fahrerschutzversicherung gilt für Pkw und Campingfahrzeuge, die der Versicherungsnehmer fährt.

  • Welchen Vorteil bietet mir die YoungDriver-Versicherung?

    Neben dem Vorteil, dass Sie ohne weiteren Mehrbeitrag alle bei der WGV versicherten Pkw und Campingfahrzeuge nutzen dürfen, sammeln Sie schadenfreie Jahre für eine eigene Kfz-Versicherung bei der WGV an. Sie starten dadurch mit einem günstigeren Beitrag.
    Abhängig von der Vertragslaufzeit von YoungDriver rechnen wir Ihnen als Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Kfz-Versicherung auf Ihren Namen bei den WGV Versicherungen eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) an. Hat der Vertrag mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 2 an. Hat der Vertrag länger als zwei Jahre bestanden, rechnen wir Ihnen die SF-Klasse 4 an.

Kfz-Versicherung der WGV

Unser Tipp für alle, die ihr erstes Auto lieber gleich gut versichern.

Sie sind seit Kurzem stolzer Fahrzeugbesitzer und nicht mehr auf die Autoschlüssel Ihrer Eltern oder Bekannten angewiesen? Dann legen wir Ihnen die Autoversicherung der WGV ans Herz. Sie wissen schon, die mit dem besonders günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis.
Und damit Sie nicht länger auf heißen Kohlen, sondern auf dem Fahrersitz Ihres Autos sitzen, können Sie Ihren Tarif jetzt individuell berechnen und sogar gleich online abschließen. Ob Voll- oder Teilkasko mit oder ohne Selbstbehalt, Schutzbrief, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Ausland-Schadenschutz oder Rabattschutz: Bei uns finden Sie garantiert den passenden Tarif und den besten Schutz für Ihr eigenes neues, altes oder gebrauchtes Auto.

In nur drei Schritten zur passenden Kfz-Versicherung und dann ab auf die Straßen dieser Welt im ersten eigenen Auto:
1. Angaben ausfüllen
2. Tarif auswählen
3. Individuelles Angebot einholen

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Infomaterial

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Vertragsbedingungen

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Aktuelles & Ratgeber

* jährliche Zahlweise, einschließlich gesetzlicher Versicherungsteuer von zzt. 19 %, Stand: 10.08.2023
** ausgenommen: Fahrzeuge im Young&Oldtimer-Tarif
¹ Bei Nutzung eines Pkws oder Campingfahrzeugs. Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein zeitlich zusammenhängender, unfallbedingter und stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall.

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