Die günstige Kfz-Versicherung der WGV

Kfz-Versicherung

  • Bis zu 50 % sparen bei Wechsel
  • Bester Schutz bei flexiblen Leistungen
  • Top Schadenregulierung
  • Allgefahrenversicherung für Akkus (bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen)
  • Nachhaltige Reparatur auf Wunsch

Ihre Kfz-Versicherung pro Monat

ab 16,12 €* inkl. Vollkasko

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Die WGV als bester Kfz-Versicherer ausgezeichnet!

Focus Money Ausgabe 36/2024

WGV Bester KFZ-Versicherer laut Focus Money Ausgabe 36/2024
Die günstige Kfz-Versicherung der WGV

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Focus Money Ausgabe 36/2024

WGV Bester KFZ-Versicherer laut Focus Money Ausgabe 36/2024

Eine Kfz-Versicherung nach Ihren Wünschen

Die WGV Kfz-Versicherung belegt Spitzenplätze, wenn es um besten Schutz, umfassenden Service und große Erfahrung zu günstigsten Preisen geht. Gestalten Sie Ihren Versicherungsschutz so, wie Sie ihn brauchen: Von Kfz-Haftpflicht , Teil- oder Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung bis hin zu Zusatzbausteinen wie Schutzbrief, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Ausland-Schadenschutz oder Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für Ihre Kfz-Versicherung bei der WGV

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Günstige Sondereinstufung für Zweitwagen

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Mallorca-Police im OPTIMAL-Tarif: Haftpflichtschutz für Mietwagen im europäischen Ausland inklusive

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Mitversicherung von Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen schon im BASIS-Tarif

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SmartRepair-Reparaturen im OPTIMAL-Tarif mit Vollkasko für Kfz-Kleinschäden bis zu 300 €

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Ersatz des noch offenen Leasing- oder Finanzierungs-Restbetrag bei Totalschaden oder Verlust während der Laufzeit von Leasing- oder Kreditverträgen im OPTIMAL-Tarif (GAP-Deckung)

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Schnelle und unbürokratische Schadenbearbeitung

Das sagen unsere Kunden

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In drei Schritten zur eVB

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

1. Beitrag berechnen
2. Vertrag online abschließen
3. eVB-Nummer per E-Mail erhalten

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Informationen zur internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz)
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Hier leistet unsere Kfz-Versicherung

Abgesichert

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Das bieten wir Ihnen

Zuverlässiger Schutz, der zu Ihrem Leben passt

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – aus gutem Grund. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursachen, müssten Sie die Fremdschäden aus eigener Tasche bezahlen. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus bei Schäden am eigenen Fahrzeug.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Pflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und für alle ideal, die nur eine Grundabsicherung benötigen.

Abgedeckt sind:

  • Schutz vor finanziellen Folgen bei Schäden, die Sie mit Ihrem Auto verursachen
  • 100 Mio. € Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person)

Vorteile Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung:

  • Gültig in Europa und den außereuropäischen Gebieten der EU
  • Mallorca-Police im OPTIMAL-Tarif: Ein Unfall mit dem Mietwagen im Urlaub kann teuer werden. Hier greift die Mallorca-Police europaweit und ohne zeitliche Begrenzung

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Teilkaskoversicherung: Preiswerte Grundabsicherung für bestimmte Schäden am eigenen Auto

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch bestimmte Ereignisse entstanden sind. Im Gegensatz zu einer Vollkaskoversicherung deckt sie jedoch nicht alle Schäden ab.

Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei folgenden Gefahren:

  • Wildschaden (im BASIS-Tarif nur Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz)
  • Schäden durch Tierbiss inkl. Folgeschäden (im OPTIMAL-Tarif)
  • Brand, Explosion
  • Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden (im BASIS-Tarif bis 3.000 €)
  • Glasbruch, inkl. Vignetten und Umweltplakette
  • Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch
  • Sturm (bereits ab Windstärke 7), Hagel, Blitzschlag inkl. Überspannungsschäden

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Vollkaskoversicherung: Optimaler Rundumschutz

Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch selbst verschuldete Unfälle oder durch Vandalismus entstanden sind. Sie bietet damit einen umfassenden Schutz für das eigene Auto. Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung.

Zusätzlich leistet sie zum Beispiel bei folgenden Gefahren:

  • Allgefahrenversicherung für den Akku bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
  • Mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)
  • Eigenschäden (im OPTIMAL-Tarif)
  • SmartRepair (Parkschadenschutz), Schadenhöhe bis 300 € (im OPTIMAL-Tarif 1x jährlich)

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Zusatzleistungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge

In der Teilkaskoversicherung ist im BASIS- und im OPTIMAL-Tarif das Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen (Wandladestation, Ladegerät, Ladekabel und Induktionsladeplatte) mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Exklusiv im OPTIMAL-Tarif bezahlen wir beispielsweise bei einem beschädigten Akku die Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung inkl. Abschlepp- oder Transportkosten. Bei drohender Entzündung kommen wir für die Fahrzeugabstellung (Quarantäneplatz) bzw. Fahrzeuglagerung (Wassercontainer o. Ä.) auf. Im Falle eines defekten oder zerstörten Akkus tragen wir die Kosten für den Ausbau und die Verbringung. Im OPTIMAL-Tarif ist in der Vollkaskoversicherung zusätzlich ein Allgefahrenschutz für den Fahrzeug-Akku inklusive.

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Elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

In drei Schritten zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

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2. Vertrag online abschließen
3. eVB-Nummer für die Fahrzeug-Zulassung ausdrucken

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Informationen zur internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz)

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Mehr Informationen zu unseren Zusatzleistungen

Sparen mit Kasko SELECT

Sie sparen, wenn Sie Ihr Auto nach einem Schaden in einer Werkstatt aus unserem Werkstattnetz reparieren lassen. Denn die Kostenvorteile durch schnelle Abläufe und Großkundenkonditionen geben wir als Beitragsermäßigung an Sie weiter.

Wir arbeiten mit geprüften und zertifizierten Werkstätten, die hohe Qualitätsstandards erfüllen. Für die fachgerechte Reparatur werden Ersatzteile in Erstausrüsterqualität verwendet. Wir bieten Ihnen zudem sechs Jahre Garantie auf Fahrzeugreparaturen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit uns.

Kasko SELECT – so funktioniert's:

Im Schadenfall rufen Sie uns an – am besten direkt von der Unfallstelle. Wir nennen Ihnen mehrere nahegelegene Partnerwerkstätten, in denen Sie Ihr Auto reparieren lassen können. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, nicht verkehrssicher oder beträgt die Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und der Werkstatt mehr als 15 km, vermitteln wir den Transport auf unsere Kosten. Dies gilt auch für den Rücktransport zu Ihnen nach Hause nach der Reparatur.

Auf Wunsch erhalten Sie über unsere Partnerwerkstatt einen Mietwagen zu günstigen Konditionen.

Kfz-Schutzbrief: noch sicherer unterwegs sein

Als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt der Schutzbrief für eine optimale Absicherung. Er deckt alle Kosten ab, die im In- und Ausland durch eine Panne, einen Unfall oder einen Diebstahl entstehen.

Leistungen:

  • 24-Stunden-Notruf-Telefon
  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Bergen und Abschleppen
  • Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Totalschaden
  • Ersatzteilversand und Fahrzeugrücktransport
  • Übernachtung/Mietwagen
  • Weiter- und Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
  • Finanzielle Überbrückung im Notfall
  • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
  • Krankenbesuch und Krankenrücktransport
  • Kinderrückholung
  • Fahrzeugschlüssel- und Sehhilfen-Versand
  • Reiserückruf und Rückreise in besonderen Fällen

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Rabattschutz im Schadenfall

Der Rabattschutz sichert Ihren Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall. Mit dem Rabattschutz ist ein Schaden pro Jahr frei. Das heißt, Sie werden trotz eines Schadens im Folgejahr in die nächstgünstigere Schadenfreiheitsklasse weitergestuft.

Voraussetzung ist, dass sich Ihr Vertrag mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 4 befindet. Sondereinstufungen können leider nicht berücksichtigt werden. Den Rabattschutz können Sie für die Haftpflichtversicherung und für die Vollkaskoversicherung abschließen.

Kfz-Unfallversicherung

Unsere Kfz-Unfallversicherung schützt Sie als Fahrer sowie alle Mitfahrer vor möglichen finanziellen Belastungen, die durch einen Unfall entstehen – auch im Ausland.

Leistungen:

  • Als Fahrer sind Sie im Invaliditätsfall finanziell abgesichert.
  • Eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ist inklusive.
  • Auch alle weiteren Insassen sind geschützt. Vor allem bei einer teilweisen oder auch vollständigen Invalidität ist die Kfz-Unfallversicherung also eine wichtige finanzielle Absicherung.

Was bedeutet Invalidität und wie wird diese festgestellt?

Als Invalidität wird die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bezeichnet. Sie ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt festzustellen. Wir geben hierzu ein ärztliches Gutachten in Auftrag.

Welche Fristen müssen bei der Geltendmachung beachtet werden?

Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend gemacht werden. Wird diese Frist versäumt, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung erloschen.

Welcher Betrag wird geleistet?

Sie erhalten die mit Ihnen vereinbarten Geldbeträge bei Invalidität oder Tod. Es erfolgt eine Einmalzahlung für die betroffenen Fahrzeuginsassen. Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Heilbehandlungskosten.

Wie schnell erfolgt die Leistung?

Sobald die Invalidität durch einen Arzt festgestellt ist, errechnen wir die Invaliditätsleistung und leisten die Zahlung. Im Todesfall leisten wir an die Erben, sobald uns der Erbschein vorgelegt wird.

Fahrerschutzversicherung

Unser Fahrerschutz sichert Sie als Fahrer bei Unfällen ab, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben. Der Schutz besteht für alle berechtigten Fahrer. Personenschäden sind bis zu 15 Mio. € versichert – also ein Vielfaches einer normalen Unfallversicherung.

Zu den versicherten Leistungen zählen beispielsweise:

  • Verdienstausfall des Fahrers
  • Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Schmerzensgeld
  • Hinterbliebenenrente

Welche Voraussetzungen bestehen für eine Entschädigung?

Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein zeitlich zusammenhängender, unfallbedingter und stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall.

Kann eine Fahrerschutzversicherung für Motorräder abgeschlossen werden?

Nein, die Fahrerschutzversicherung kann nur für Pkw und Campingfahrzeuge vereinbart werden.

Welche Auswirkungen hat es, wenn (auch) ein Dritter für den Unfall verantwortlich ist?

Soweit gegenüber Dritten (z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer) ein Anspruch auf Ersatz des Schadens besteht, leisten wir nicht. Wir leisten nur für den verbliebenen Teil, für den der Dritte nicht haftet.

Werden die Kosten eines Rechtsanwaltes ersetzt?

Nein, Rechtsanwaltskosten sind nicht versichert.

Ausland-Schadenschutz

Sie haben einen unverschuldeten Autounfall im Ausland, wo auch das Fahrzeug des Unfallverursachers zugelassen ist. Anstatt sich mit der gegnerischen Versicherung abzumühen, können Sie Ihre Ansprüche ganz bequem und nach deutschem Recht bei uns geltend machen. Geschützt sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch alle berechtigten Fahrzeuginsassen sowie Halter und Eigentümer des Fahrzeugs.

Worauf muss ich im Schadenfall achten?

Führen Sie im Handschuhfach einen Europäischen Unfallbericht mit, füllen Sie diesen am Unfallort mit dem Unfallverursacher aus und unterzeichnen Sie ihn. Verständigen Sie zusätzlich immer die Polizei, damit diese den Unfall aufnimmt. Und machen Sie Bilder der Unfall-Endstände der Fahrzeuge und der Schäden mit Ihrem Smartphone.

In welchen Ländern und bei welcher Art von Auslandsaufenthalten gilt die Ausland-Schadenschutz-Versicherung?

Innerhalb der europäischen Union, in Andorra, Großbritannien einschl. Nordirland, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, in der Schweiz und dem europäischen Teil der Türkei. Versichert sind Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von drei Monaten. Bei längeren Auslandsaufenthalten endet der Versicherungsschutz nach drei Monaten. Diese Frist wird jedoch unterbrochen und beginnt erneut, wenn Sie kurzfristig, etwa zu einem Besuch, für mehrere Tage nach Deutschland zurückkehren.

Kommt es zu einer Rückstufung?

Nein, die Inanspruchnahme der Ausland-Schadenschutz-Versicherung führt zu keiner Prämien-Erhöhung.

Was ist der Nutzen dieser Versicherung?

Unsere Erfahrung ist, dass die Abwicklung eines internationalen Schadens für Sie als Privatperson schwierig sein kann. Die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung ist aufgrund sprachlicher Barrieren sowie des anderen Versicherungsrechtes zeitaufwändig und es vergehen oft mehrere Monate, bis die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche anerkennt. Die Höhe Ihres Anspruches wird nach dem Recht des Unfalllandes beurteilt und fällt insbesondere im Sachschaden geringer aus als im deutschen Recht. Dessen Anwendung stellen Sie bei Inanspruchnahme der Ausland-Schadenschutz-Versicherung hingegen sicher. Wir übernehmen Ihren unfallbedingten Schaden unkompliziert und zeitnah, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, und setzen uns im Regressweg mit der gegnerischen Versicherung auseinander.

Weitere Möglichkeiten zu sparen

Ab dem dritten Produkt: 5 % Kfz-Rabatt und mehr!

Auf MeineWGV können Sie sich ab sofort Jahr für Jahr satte 5 % Rabatt auf Ihre bei uns versicherten Pkw in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung sowie auf Ihre Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherung sichern. Wie das geht? Ganz einfach: Je mehr WGV Versicherungsprodukte Sie haben, desto mehr Rabatte erhalten Sie!

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Fahranfänger günstig versichern

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Die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung:

Wie ist mein ukrainisches Fahrzeug in Deutschland versichert?

Aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine hatten sich die Deutschen Versicherer im März 2022 darauf verständigt, für jene Betroffenen, die mit ihrem privaten Pkw aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und über keine hier geltende Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unentgeltlich bis zum 31.05.2022 abzusichern. Generell schützt Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung vor Schadenersatzansprüchen, wenn mit Ihrem Fahrzeug Andere zu Schaden kommen. Seit dem 01.06.2022 bieten wir eine Grenzversicherung an.

Ihr Fahrzeug ist haftpflichtversichert, wenn…

… Sie für Ihr Fahrzeug eine gültige Internationale Versicherungskarte (IVK) bei Ihrer ukrainischen Versicherung oder eine gültige Grenzversicherung abgeschlossen haben und sich Ihr Fahrzeug noch nicht länger als ein Jahr in Deutschland befindet.

Was ist zu tun, wenn mein Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist?

Sie können bei Ihrer ukrainischen Kfz-Versicherung eine Internationale Versicherungskarte (IVK) anfordern. Sollten Sie diese nicht erhalten, können Sie eine Grenzversicherung abschließen, sofern sich Ihr Fahrzeug noch nicht länger als ein Jahr in Deutschland befindet.

Für Anfragen zum Abschluss einer Grenzversicherung für die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie sich gerne telefonisch unter der Telefonnummer 0711 1695-1400 an uns wenden.

Hinweis: Sollte sich Ihr Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland befinden, ist eine deutsche Zulassung erforderlich. Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie ebenfalls unter 0711 1695-1400 . Gerne berechnen wir Ihnen ein Angebot.

Wozu benötige ich die Versicherungsbestätigung (eVB) und wie beantrage ich sie?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bestätigt den bestehenden Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsstelle. Sie benötigen in folgenden Fällen eine Versicherungsbestätigung:

  • Neuzulassung oder Wechsel Ihres Fahrzeugs
  • Umschreibung Ihres Fahrzeugs auf einen anderen Fahrzeughalter
  • Wiederzulassung Ihres bereits abgemeldeten Fahrzeugs
  • Wechsel des Kennzeichens oder Wohnortwechsel außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks

Sie erhalten die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) telefonisch unter 0711 1695-1400 , online nachdem Sie einen Antrag auf Kfz-Versicherung gestellt haben, persönlich in allen WGV Kundenservicezentren oder bei Ihrem Vermittler.

Kann ich bei einem Umzug mein bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten?

Ja, Sie können Ihr altes Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie dies der Zulassungsstelle am neuen Wohnort unverzüglich mitteilen und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung vorlegen.

Möchten Sie ein neues Kennzeichen, müssen Sie einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) beantragen. Dazu ist eine Berichtigung des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) notwendig. Das alte Kennzeichen muss daraufhin der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden.

Darf ich ohne Kennzeichen auf die Zulassungsstelle fahren?

Grundsätzlich dürfen nur zugelassene Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Für Zulassungsfahrten gibt es eine Ausnahmeregelung. Die Fahrt mit einem ungestempelten Kennzeichen …

  • muss im Zusammenhang mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs stehen. Beispielsweise die Rückfahrt von der Zulassungsstelle nach Entfernung der Stempelplakette (Abmeldung), die Anbringung der Stempelplakette auf dem Kennzeichen (Anmeldung) oder die Fahrt zum TÜV.
  • muss immer auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen.
  • darf nur erfolgen, sofern die zuständige Zulassungsstelle bereits vorab ein ungestempeltes Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt hat und dieses am Auto ordnungsgemäß angebracht ist.
  • ist regional beschränkt, d.h. nur innerhalb des Zulassungsbezirks oder einem angrenzenden Zulassungsbezirks möglich. Für weitere Auskünfte fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nach.
  • dürfen nur mit gültigen Fahrzeugpapieren stattfinden.
  • verfügt nur über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz.

WICHTIG: Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen erforderlich ist. Rote Kennzeichen sind Überführungskennzeichen, die ausschließlich von Händlern, Sachverständigen und Oldtimer-Sammlern genutzt werden dürfen.

Wann benötige ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Fall 1:

Sie kaufen sich ein neues Auto und müssen dieses erst noch abholen? Für diesen Fall stellen wir Ihnen gerne eine elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen aus. Sollten Sie im Anschluss Ihr Fahrzeug bei uns versichern, verrechnen wir das Kurzzeitkennzeichen mit Ihrem Hauptvertrag. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch unter der 0711 1695-1400 an unseren Kfz-Fachbereich.

Versichern Sie das Fahrzeug im Anschluss nicht bei uns, kostet das Kurzzeitkennzeichen einmalig 80,00 € (Kfz-Haftpflicht) oder 160,00 € (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko).

Fall 2:

Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen auf Ihr neues Fahrzeug übertragen, und Sie das alte Fahrzeug noch überführen müssen, benötigen Sie für Ihr altes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen. Hierfür berechnen wir Kosten in Höhe von einmalig 80,00 € oder 160,00 € (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko). Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch unter der 0711 1695-1400 an unseren Kfz-Fachbereich.

Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug außer Betrieb setze?

Sobald uns die Mitteilung der Zulassungsstelle über die Stilllegung vorliegt, rechnen wir Ihren Vertrag ab. Gleichzeitig gewähren wir Ihnen weiterhin beitragsfreien Versicherungsschutz über die Ruheversicherung.

Der Ruheversicherungsschutz umfasst diese Leistungen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkasko bestand
  • Kfz-Umweltschadenversicherung

Während der Dauer der Ruheversicherung muss Ihr Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein.

Umfriedeter Abstellplatz - Definition:

Das Gelände muss gegenüber Außenstehenden so abgegrenzt sein, dass diese erkennen können, dass ein Betreten ohne Erlaubnis nicht erwünscht ist. Dies betrifft Abstellplätze, die von Zäunen, Mauern oder Hecken umgeben bzw. durch eine Kette abgetrennt sind. Bei offenen Höfen oder einem Carport trifft dies nicht zu.

Ihr Vertrag und damit auch die Ruheversicherung endet 18 Monate nach der Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 18 Monaten mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder anmelden, haben wir das Recht, den Vertrag bei uns fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern.

Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen haben außerhalb der Saison auch Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.

Was passiert, wenn ich meinen Versicherungsbeitrag nicht bezahle?

Wird der Erstbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, können wir rückwirkend vom Vertrag zurücktreten. Die hinterlegte Versicherungsbestätigung (eVB) wird bei der Zulassungsstelle entzogen, was zur Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeugs führt.

Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, kündigen wir Ihren Vertrag aufgrund der Nichtzahlung. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird auch hier die Zulassungsstelle informiert und es kommt zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.

Kann ich meine Kfz-Versicherung bei der Steuer angeben?

Ja, steuerlich absetzbar sind allerdings nur die Kfz-Haftpflicht- und Insassenunfallversicherung für Angestellte sowie die Kaskoversicherung für Selbständige. Die Versicherungsbeiträge können Sie der Jahresrechnung entnehmen.

Ist der Akku meines Elektrofahrzeugs mitversichert?

Der Akku Ihres Elektrofahrzeugs ist im Rahmen der Kaskoversicherung beitragsfrei mitversichert.

Schäden, die durch den Akku oder durch das Fahrzeug entstehen, z.B. der Schaden an einer fremden Ladesäule, sind im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert.

Saisonkennzeichen und TÜV-Termin

Liegt der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison, kann das Fahrzeug im ersten Monat des folgenden Saisonzeitraumes zur Hauptuntersuchung gebracht werden.

Führerschein mit 17 - begleitetes Fahren

Haben Sie in Ihrem Vertrag einen Nutzer mit „begleitetem Fahren ab 17“ berücksichtigt, bedarf es keiner weiteren Mitteilung, wenn dieser das begleitete Fahren beendet hat.

Weitere Informationen zum Thema "begleitetes Fahren ab 17" erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Was sind Eigenschäden?

Wir leisten in der Vollkasko im OPTIMAL-Tarif auch für Sachschäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder andere mitversicherte Personen beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen. Abgedeckt sind Schäden an anderen auf Sie zugelassenen Kfz, an Ihnen gehörenden Gebäuden (z.B. Garagentor) und an Ihren sonstigen Sachen.

Wie berücksichtigen wir Ihre Schadenverlaufsbescheinigung in der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab.

Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

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* Kfz-Versicherung für PKW: Beitrag bei monatlicher Zahlweise, BASIS Select, Angestellter im öffentlichen Dienst, Smart EQ ForTwo (2222/ADL), Zulassung in 26725 Emden, Erstzulassung und Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 15.05.2025 (Neuwagen), jährliche Fahrleistung 6.000 km, Einzelgarage, Einfamilienhaus, Vorversicherung länger als 5 Jahre, der jüngste Fahrer ist 41 Jahre alt (01.01.1984), SF 23, ohne Schutzbrief, Vollkasko 300 € / Teilkasko 150 € Selbstbeteiligung, Versicherungsbeginn 15.05.2025, inkl. gesetzlicher Versicherungssteuer, Stand: 15.05.2025
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