Die günstige Leichtkraftrad-/rollerversicherung der WGV

Leichtkraftrad-/ rollerversicherung

  • Günstig und leistungsstark
  • 24h-Schadenservice
  • Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen schon in der Teilkasko
  • Nachhaltige Reparatur auf Wunsch

Preis & Leistung immer mit dabei

Die WGV als bester Kfz-Versicherer ausgezeichnet!

Focus Money Ausgabe 36/2024

WGV Bester KFZ-Versicherer laut Focus Money Ausgabe 36/2024
Die günstige Leichtkraftrad-/rollerversicherung der WGV

Preis & Leistung immer mit dabei

Leichtkraftrad-/ rollerversicherung

  • Günstig und leistungsstark
  • 24h-Schadenservice
  • Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen schon in der Teilkasko
  • Nachhaltige Reparatur auf Wunsch

Die WGV als bester Kfz-Versicherer ausgezeichnet!

Focus Money Ausgabe 36/2024

WGV Bester KFZ-Versicherer laut Focus Money Ausgabe 36/2024

Was zählt als Leichtkraftrad oder -roller?

Leichtkrafträder und -roller sind kleine Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bis einschließlich 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.

Der Unterschied zwischen einem Leichtkraftroller und einem Leichtkraftrad besteht darin, dass man bei einem Leichtkraftroller die Füße nebeneinander auf ein Trittbrett stellen kann. Beim Leichtkraftrad werden die Füße links und rechts vom Rahmen auf Fußrasten platziert. Meistens befindet sich dann zwischen den Beiden der Tank und Motor.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für Ihre Leichtkraftradversicherung bei der WGV

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Sie können Ihren Schaden 24 Stunden am Tag bei uns melden – entweder online oder telefonisch unter der 0711 1695-1300 .

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Unsere Haftpflichtversicherung für Leichtkrafträder/-roller beinhaltet 100 Mio. € Versicherungssumme je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden bis zu 15 Mio. € je geschädigte Person.

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Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Teilkasko abschließen, ist Ihr Leichtkraftrad/-roller auch gegen Diebstahl versichert.

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In der Teilkaskoversicherung ist bereits das Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen (Wandladestation, Ladegerät, Ladekabel und Induktionsladeplatte) mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Überspannungsschäden durch Blitzschlag.

In drei Schritten zur eVB

Die elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

1. Beitrag berechnen
2. Vertrag online abschließen
3. eVB-Nummer für die Fahrzeug-Zulassung ausdrucken

Informationen zur internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz)
Fahrzeug verkauft?

Das sagen unsere Kunden

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Leistungen & Tarife

Das bieten wir Ihnen für Ihren Leichtkraftrad-/roller

Haftpflicht

Gesetzlich vorgeschrieben

Ein Unfall kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Vor allem wenn auch andere zu Schaden kommen und das Unfallopfer dauerhafte gesundheitliche Schäden davonträgt.

Die Kfz-Haftpflicht Sie springt ein, wenn Ihr umgestürztes Leichtkraftrad zum Beispiel einen Pkw beschädigt.

Gilt in Europa und den außereuropäischen Gebieten der EU.

Teilkasko

Die preiswerte Grundabsicherung

Brand oder Explosion

Diebstahl, unbefugten Gebrauch oder Raub

Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Schäden durch Tierbiss inklusive Folgeschäden

Kurzschluss an der Verkabelung inklusive Folgeschäden

Glasbruch

Naturgewalten

Vollkasko

Der leistungsstarke Rundumschutz

Alle Leistungen aus der

Teilkasko

Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall

Mut- und böswilliger Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)

Transport auf einer Fähre

Allgefahrenversicherung für den Akku von Elektro- und Hybridfahrzeugen

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Beitrag berechnen für ein Leichtkraftrad Beitrag berechnen für ein Leichtkraftroller

Zusatzleistungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge

In der Teilkaskoversicherung ist das Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen (Wandladestation, Ladegerät, Ladekabel und Induktionsladeplatte) mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Wir bezahlen beispielsweise bei beschädigtem Akku die Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung inkl. Abschlepp- oder Transportkosten. Bei drohender Entzündung kommen wir für die Fahrzeugabstellung (Quarantäneplatz) bzw. Fahrzeuglagerung (Wassercontainer o. Ä.) auf. Bei defektem oder zerstörtem Akku tragen wir die Kosten für Ausbau und Verbringung. In der Vollkaskoversicherung ist zusätzlich ein Allgefahrenschutz für den Fahrzeugakku inklusive

Sinnvolle Ergänzungen

Mehr Informationen zu unseren Zusatzleistungen

Mit dem Schutzbrief noch sicherer unterwegs sein

In Kombination mit Ihrer Leichtkraftrad-/ rollerversicherung bietet der Schutzbrief das ideale Service- und Leistungspaket. Er deckt alle Kosten, die durch eine Panne, einen Unfall oder einen Diebstahl entstehen können.

Leistungen:

  • 24-Stunden-Notruf-Telefon
  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Bergen und Abschleppen
  • Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Totalschaden
  • Ersatzteilversand und Fahrzeugrücktransport
  • Übernachtung/Mietwagen
  • Weiter- und Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
  • Finanzielle Überbrückung im Notfall
  • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
  • Krankenbesuch und Krankenrücktransport
  • Kinderrückholung
  • Fahrzeugschlüssel- und Sehhilfen-Versand
  • Reiserückruf und Rückreise in besonderen Fällen

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Weitere Möglichkeiten zu sparen

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Unsere YoungDriver-Versicherung bietet jungen Menschen ab 17 ohne eigenes Fahrzeug eine günstige Alternative zum kostspieligen Fahrereinschluss. Auch eine Fahrerschutzversicherung ist mit dabei.

Zur YoungDriver-Versicherung

THG-Quotenhandel

Sie sind stolzer Besitzer eines batteriebetriebenen E-Zweirades? Dann können Sie jetzt vom THG-Quotenhandel profitieren und Ihre THG-Quote gewinnbringend mit unserem Anbieter vermarkten. Dazu bedarf es nur drei einfacher Schritte. Informieren Sie sich jetzt!

Zum THG-Quotenhandel

Die häufigsten Fragen zur Leichtkraftrad-/rollerversicherung

Wie ist die Neueinstufung der Schadenfreiheitsklasse bei meinem Leichtkraftrad / Leichtkraftroller?

Sofern Sie einen freien Schadenfreiheitsrabatt haben, können Sie diesen für Ihr Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller verwenden.

Wenn Sie keinen freien Schadenfreiheitsrabatt haben, starten Sie mit Klasse 0.

Welche Führerscheinklasse benötige ich?

Die Fahrerlaubnis der Klasse 1b* oder A1 ist erforderlich zum Fahren eines Leichtkraftrads/Leichtkraftrollers. Bereits ab 16 Jahren kann der Führerschein der Klasse A1 erworben werden.

*Der 1b Führerschein wurde bis Ende 1998 ausgestellt. Diese entspricht der heutigen Führerscheinkasse A1.

Von welchen Fahrzeugklassen kann der Schadenfreiheitsrabatt übernommen oder abgegeben werden?

Der Tausch der Schadenfreiheitsklasse ist zwischen Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse möglich.

Alle Informationen zum Download

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    • Keine Wartezeit
    • Optimale Versicherung auch als Verkehrsteilnehmer z.B. Fußgänger oder Radfahrer
    • Kostenfreie telefonische und Online-Rechtsberatung
    ab 3,42 €* pro Monat * Weiterführende Informationen ansehen
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