Kündigung ohne Abmahnung – wann ist sie rechtens?
Grundsätzlich gilt: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist häufig zunächst eine Abmahnung erforderlich. Sie soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern und weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine Kündigung ohne Abmahnung kann rechtens sein, wenn eine so schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Dazu zählen beispielsweise:
- Straftaten zulasten des Arbeitgebers (z. B. Diebstahl oder Betrug),
- tätliche Angriffe,
- schwerwiegende Beleidigungen,
- vorsätzliche Arbeitszeitmanipulation oder
- erhebliche Verstöße gegen Geheimhaltungs- oder Loyalitätspflichten.
Ob eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei berücksichtigen Gerichte unter anderem die Schwere des Verstoßes, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers.