Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten: Was jetzt wichtig ist

Eine Abmahnung sorgt häufig für Verunsicherung. Viele Beschäftigte fragen sich, ob der Arbeitsplatz nun gefährdet ist, welche Rechte bestehen oder ob eine Kündigung unmittelbar bevorsteht. Tatsächlich bedeutet eine Abmahnung nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie erfüllt im Arbeitsrecht eine wichtige Funktion: Der Arbeitgeber weist auf ein konkretes Fehlverhalten hin und fordert dazu auf, dieses künftig zu unterlassen.
Dennoch ist nicht jede Abmahnung automatisch wirksam oder gerechtfertigt. Fehler beim Inhalt, bei der Begründung oder beim zugrunde liegenden Sachverhalt können dazu führen, dass eine Abmahnung rechtlich angreifbar ist.

Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Abmahnung rechtens ist, welche Rechte Arbeitnehmer bei einer Abmahnung haben und was nach einer Abmahnung sinnvoll zu tun ist. Außerdem wird erläutert, wann eine arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll sein kann und welche Unterstützung eine Rechtsschutzversicherung bietet.

Mann sitzt im Büro und öffnet einen Brief mit einer schlechten Nachricht.

In aller Kürze

  • Eine Abmahnung ist zunächst keine Kündigung, sondern meist eine formelle Warnung wegen eines konkreten Pflichtverstoßes.
  • Arbeitnehmer haben das Recht, eine Abmahnung prüfen zu lassen und unter bestimmten Voraussetzungen ihre Entfernung aus der Personalakte zu verlangen.
  • Nicht jede Abmahnung ist rechtens. Form, Inhalt und Anlass müssen bestimmten arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
  • Ruhe bewahren und den Sachverhalt sorgfältig prüfen ist oft der wichtigste erste Schritt.
  • Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, die eigenen Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen und rechtliche Risiken zu reduzieren.

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Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, mit dem ein Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten beanstandet. Gleichzeitig macht er deutlich, dass bei einer Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen können.

Die Abmahnung erfüllt dabei grundsätzlich drei Funktionen:

  • Dokumentation des beanstandeten Verhaltens
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Warnfunktion, dass weitere Pflichtverletzungen Konsequenzen haben können

Im Gegensatz zu einer Ermahnung enthält eine Abmahnung regelmäßig eine ausdrückliche Warnung vor weiteren arbeitsrechtlichen Maßnahmen.

Welche Inhalte muss eine Abmahnung enthalten?

Damit eine Abmahnung ihre arbeitsrechtliche Wirkung entfalten kann, sollte sie möglichst präzise formuliert sein.
Dazu gehören insbesondere:

  • Beschreibung des konkreten Vorfalls
  • Datum oder Zeitraum des Fehlverhaltens
  • Benennung der verletzten arbeitsvertraglichen Pflicht
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu unterlassen
  • Hinweis auf mögliche Konsequenzen bei einer Wiederholung

Allgemeine Formulierungen wie „unzureichende Arbeitsleistung" oder „unangemessenes Verhalten" reichen häufig nicht aus, wenn der Sachverhalt dadurch nicht nachvollziehbar wird.

Wann ist eine Abmahnung rechtens?

Die Frage „Wann ist eine Abmahnung rechtens?" gehört zu den häufigsten im Arbeitsrecht. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn jeder Einzelfall muss individuell betrachtet werden.

Grundsätzlich ist eine Abmahnung rechtens, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?

Ein häufiger Irrtum lautet, dass eine Abmahnung zwingend schriftlich erfolgen müsse.
Das ist nicht der Fall.

Eine schriftliche Abmahnung ist zwar aus Beweisgründen üblich und in der Praxis nahezu Standard. Das Arbeitsrecht schreibt jedoch grundsätzlich keine bestimmte Form vor. Auch eine mündliche Abmahnung kann unter Umständen wirksam sein. Allerdings lässt sich ihr Inhalt später oft nur schwer nachweisen.

Nahaufnahme eines Briefs der geöffnet wird.

Ab wann ist eine Abmahnung rechtens?

Viele Beschäftigte stellen sich die Frage, ab wann eine Abmahnung rechtens ist.
Eine feste Anzahl von Pflichtverletzungen gibt es nicht.

Bereits ein einzelner erheblicher Verstoß kann ausreichen, wenn dadurch arbeitsvertragliche Pflichten verletzt wurden und eine Abmahnung als angemessene Reaktion erscheint.

Bei leichteren Pflichtverletzungen kommt es dagegen häufig auf die Umstände des Einzelfalls an. Arbeitgeber müssen stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Nicht jedes geringfügige Fehlverhalten rechtfertigt sofort eine förmliche Abmahnung.

Gerichte berücksichtigen dabei unter anderem:

  • Schwere des Verstoßes
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • bisheriges Verhalten
  • mögliche Wiederholungsgefahr
  • Auswirkungen auf den Betrieb

Gerade deshalb lässt sich die Frage „Wann ist eine Abmahnung rechtens?" niemals allein anhand einer Checkliste beantworten.
Entscheidend ist immer die Gesamtsituation.

Wann ist eine Abmahnung nicht rechtens?

Nicht jede Abmahnung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Enthält sie formale oder inhaltliche Mängel oder fehlt ein berechtigter Anlass, kann sie unwirksam sein. In solchen Fällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Entfernung aus der Personalakte zu verlangen.

Eine Abmahnung ist nicht rechtens, wenn beispielsweise:

  • kein tatsächlicher Pflichtverstoß vorliegt,
  • der Sachverhalt falsch oder unvollständig dargestellt wird,
  • die Vorwürfe zu allgemein formuliert sind,
  • die Warnfunktion fehlt,
  • die Abmahnung unverhältnismäßig ist oder
  • der Arbeitgeber bereits über einen längeren Zeitraum vergleichbares Verhalten geduldet hat.

Kann eine unberechtigte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?

Ja. Arbeitnehmer können verlangen, dass eine unberechtigte oder fehlerhafte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Voraussetzung ist, dass sie objektiv unzutreffend, unverhältnismäßig oder aus anderen Gründen rechtswidrig ist.

Kommt es zu keiner Einigung mit dem Arbeitgeber, kann der Anspruch gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Offene Schublade mit Akten.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einer Abmahnung?

Wer eine Abmahnung erhält, muss diese nicht widerspruchslos hinnehmen. Das Arbeitsrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, auf eine Abmahnung zu reagieren und die eigenen Interessen zu wahren.

Abmahnung erhalten – was tun?

Eine Abmahnung löst häufig Unsicherheit aus. Trotzdem sollte nichts überstürzt werden. Überlegte Schritte helfen dabei, die eigene rechtliche Position zu sichern.

  • 1

    Ruhe bewahren
    Auch wenn eine Abmahnung belastend ist: Sie beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. In vielen Fällen handelt es sich zunächst um eine Warnung, das beanstandete Verhalten künftig zu ändern.

  • 2

    Inhalt sorgfältig prüfen
    Folgende Fragen helfen bei der ersten Einschätzung:
    Sind die Vorwürfe konkret beschrieben? Stimmen Datum, Uhrzeit und Sachverhalt? Wurde tatsächlich gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen? Enthält die Abmahnung eine Warnung vor weiteren Konsequenzen?
    Je genauer die Prüfung erfolgt, desto besser lässt sich beurteilen, ob die Abmahnung rechtens ist.

  • 3

    Beweise sichern
    Sinnvoll ist es, relevante Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen. Dazu gehören beispielsweise E-Mails, Arbeitszeitnachweise, Dienstpläne, Gesprächsnotizen oder Aussagen möglicher Zeugen. Diese können später wichtig werden, falls der Sachverhalt rechtlich geklärt werden muss.

  • 4

    Nicht vorschnell unterschreiben
    Mitunter bitten Arbeitgeber darum, den Erhalt einer Abmahnung schriftlich zu bestätigen. Grundsätzlich sollte genau geprüft werden, was unterschrieben wird. Eine reine Empfangsbestätigung unterscheidet sich von einer Erklärung, mit der zugleich die inhaltlichen Vorwürfe anerkannt werden. Bestehen Zweifel, empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung.

  • 5

    Fristen beachten
    Soll gegen eine Abmahnung vorgegangen werden, empfiehlt sich ein zeitnahes Handeln. Zwar gibt es für die Gegendarstellung oder die Beanstandung einer Abmahnung grundsätzlich keine gesetzlich festgelegte Frist. Wer jedoch längere Zeit untätig bleibt, riskiert, dass sich Sachverhalte später schwieriger aufklären lassen oder wichtige Nachweise verloren gehen.

Ist eine mündliche Abmahnung rechtens?

Grundsätzlich ja. Das Arbeitsrecht schreibt keine bestimmte Form vor. Deshalb kann auch eine mündliche Abmahnung wirksam sein, sofern sie alle wesentlichen Bestandteile einer Abmahnung enthält.

Dazu gehören:

  • die konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens,
  • die Aufforderung, dieses künftig zu unterlassen,
  • sowie die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei einer Wiederholung.

In der Praxis haben mündliche Abmahnungen jedoch einen entscheidenden Nachteil: Sie lassen sich später häufig nur schwer beweisen. Deshalb greifen Arbeitgeber in den meisten Fällen auf eine schriftliche Abmahnung zurück.

Ist eine Abmahnung per E-Mail rechtens?

Da das Gesetz grundsätzlich keine Schriftform verlangt, kann eine Abmahnung auch elektronisch übermittelt werden. Entscheidend ist nicht das Übermittlungsmedium, sondern der Inhalt.

Eine Abmahnung per E-Mail oder per Mail kann daher grundsätzlich rechtlich wirksam sein, wenn sie den Sachverhalt eindeutig beschreibt, die Pflichtverletzung konkret benennt, zur Verhaltensänderung auffordert und die Warnfunktion erfüllt.

In der Praxis wählen viele Arbeitgeber dennoch ein unterschriebenes Schreiben, weil sich dessen Zugang häufig leichter nachweisen lässt.

Mann sitzt am Laptop.

Kündigung ohne Abmahnung – wann ist sie rechtens?

Grundsätzlich gilt: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist häufig zunächst eine Abmahnung erforderlich. Sie soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern und weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine Kündigung ohne Abmahnung kann rechtens sein, wenn eine so schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Straftaten zulasten des Arbeitgebers (z. B. Diebstahl oder Betrug),
  • tätliche Angriffe,
  • schwerwiegende Beleidigungen,
  • vorsätzliche Arbeitszeitmanipulation oder
  • erhebliche Verstöße gegen Geheimhaltungs- oder Loyalitätspflichten.

Ob eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei berücksichtigen Gerichte unter anderem die Schwere des Verstoßes, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers.

Wann hilft eine Rechtsschutzversicherung?

Nicht jede Abmahnung führt zu einem Rechtsstreit. Bestehen jedoch Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit oder drohen weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Versicherte unter anderem bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Dazu gehören – abhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz – beispielsweise:

  • die Prüfung der Erfolgsaussichten,
  • die Beratung durch einen Rechtsanwalt,
  • die außergerichtliche Interessenvertretung sowie
  • die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten im versicherten Umfang.

Die jeweiligen Leistungsdetails ergeben sich aus den geltenden Versicherungsbedingungen.

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FAQ

Wann ist eine Abmahnung rechtens?

Eine Abmahnung ist grundsätzlich rechtens, wenn ein konkreter Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorliegt, dieser nachvollziehbar beschrieben wird, zur Verhaltensänderung aufgefordert wird und auf mögliche Konsequenzen bei einer Wiederholung hingewiesen wird.

Was tun, wenn eine Abmahnung unberechtigt ist?

Zunächst sollte geprüft werden, ob die Vorwürfe zutreffen. Ist die Abmahnung fehlerhaft oder unbegründet, kann eine Gegendarstellung sinnvoll sein oder – unter bestimmten Voraussetzungen – ihre Entfernung aus der Personalakte verlangt werden.

Ist eine mündliche Abmahnung rechtens?

Ja. Eine mündliche Abmahnung kann grundsätzlich wirksam sein. Da sie sich jedoch später häufig nur schwer nachweisen lässt, erfolgen Abmahnungen in der Praxis meist schriftlich.

Ist eine Abmahnung per E-Mail rechtens?

Ja. Das Arbeitsrecht schreibt grundsätzlich keine bestimmte Form vor. Entscheidend ist, dass die Abmahnung den beanstandeten Sachverhalt konkret beschreibt und ihre Warnfunktion erfüllt.

Kann nach einer Abmahnung sofort gekündigt werden?

Nicht automatisch. Bei vielen verhaltensbedingten Kündigungen ist zunächst eine wirksame Abmahnung erforderlich. Nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zulässig sein.

Muss eine Abmahnung unterschrieben werden?

Eine Unterschrift ist grundsätzlich nicht erforderlich, damit eine Abmahnung wirksam wird. Soll lediglich der Erhalt bestätigt werden, sollte genau geprüft werden, dass damit keine Zustimmung zum Inhalt verbunden ist.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es nicht. Je nach Einzelfall kann eine Abmahnung ihre Warnfunktion mit der Zeit verlieren. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dann ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte.

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Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit unserem WGV-Experten für Rechtschutzversicherungen erstellt und am 28.05.2026 zuletzt geprüft.

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In Zusammenarbeit mit unserem Experten für Rechtsschutzversicherungen

Torsten Widmann verantwortet als Abteilungsdirektor die Produktentwicklung Privatkunden bei der WGV. Sein Schwerpunkt liegt unter anderem auf Rechtsschutzversicherungen sowie auf der fachlichen Weiterentwicklung leistungsstarker Versicherungslösungen. Durch seine juristische Ausbildung und seine langjährige Erfahrung in der Versicherungswirtschaft verbindet er rechtliches Fachwissen mit einem klaren Blick für die Bedürfnisse von Privatkundinnen und Privatkunden.

Torsten Widmann hat Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen studiert und sein Studium mit dem 2. juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Bei der WGV verfügt er über mehr als 25 Jahre Erfahrung in unterschiedlichen fachlichen Funktionen.

Rolle im Content-Team: Torsten Widmann prüft Inhalte zu Rechtsschutzversicherungen sowie zu rechtlichen Themen im Versicherungskontext fachlich.

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