Die GAP-Deckung bei Leasing schützt vor einer möglichen Differenz zwischen der Versicherungsleistung und dem Betrag, der bei der vorzeitigen Abrechnung des Leasingvertrags noch offen ist.
Das ist relevant, weil das Leasingfahrzeug in der Regel nicht dem Leasingnehmer gehört. Eigentümer ist der Leasinggeber. Kommt es zu einem Totalschaden oder Diebstahl, wird der Leasingvertrag häufig vorzeitig abgerechnet. Die reguläre Kaskoleistung muss dabei nicht automatisch dem Ablösebetrag des Leasingvertrags entsprechen.
Gerade bei höherpreisigen Leasingfahrzeugen kann die mögliche Differenz entsprechend groß ausfallen. Je stärker der Fahrzeugwert bereits gesunken ist und je höher die verbleibende Forderung aus dem Vertrag ausfällt, desto größer ist das finanzielle Risiko ohne GAP-Schutz.
Bei einer Leasing-Versicherung fürs Auto sollte deshalb nicht nur geprüft werden, ob eine Vollkaskoversicherung besteht. Ebenso wichtig ist die Frage, ob eine GAP-Deckung bereits enthalten ist oder zusätzlich vereinbart werden muss.