Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist grundsätzlich erlaubt?
Grundsätzlich gehört das Grillen zu den verbreiteten Freizeitbeschäftigungen. Daraus folgt jedoch kein uneingeschränktes Recht, überall und jederzeit zu grillen. In einem Mehrfamilienhaus müssen die Interessen anderer Bewohner berücksichtigt werden.
Für Eigentümer enthält § 906 BGB einen wichtigen nachbarrechtlichen Maßstab: Einwirkungen durch unter anderem Rauch, Gerüche und Geräusche sind hinzunehmen, soweit sie die Nutzung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Bei erheblichen Beeinträchtigungen kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen.
Auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz erfasst Luftverunreinigungen und Geräusche. Als schädliche Umwelteinwirkungen gelten Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Nachbarschaft hervorzurufen. Zu Luftverunreinigungen zählen ausdrücklich auch Rauch und Geruchsstoffe. Für das Grillen im Mehrfamilienhaus bedeutet das: Nicht jeder Grillgeruch ist automatisch unzulässig. Je stärker, länger und häufiger andere Wohnungen beeinträchtigt werden, desto eher kann jedoch eine rechtlich relevante Grenze erreicht sein.