Roller-Führerschein mit 15: Alles zur Klasse AM, Kosten und Voraussetzungen

Der erste eigene Roller bedeutet für viele Jugendliche ein großes Stück Freiheit. Der Schulweg wird flexibler, Wege zum Sport oder zu Freunden lassen sich unabhängig von Bus und Bahn zurücklegen und gleichzeitig entsteht oft das erste Gefühl echter Mobilität. Seit der Einführung des Führerscheins AM ab 15 Jahren ist der Einstieg in die motorisierte Zweiradwelt früher möglich als noch vor einigen Jahren. Gleichzeitig tauchen rund um den Roller-Führerschein viele Fragen auf: Ab wann darf man Roller fahren? Welche Fahrzeuge sind mit der Klasse AM erlaubt? Wie teuer ist der Führerschein? Und welche Versicherung wird für ein Moped oder einen Motorroller benötigt?

Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was beim Roller-Führerschein wichtig ist, welche Voraussetzungen gelten und worauf bei Fahrzeug und Versicherung geachtet werden sollte.

Symbolbild Rollerführerschein: Junge Person mit Motorroller.

In aller Kürze

  • Der Roller-Führerschein der Klasse AM kann in vielen Bundesländern bereits ab 15 Jahren gemacht werden.
  • Mit dem AM-Führerschein dürfen Roller, Mopeds und leichte vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h gefahren werden.
  • Die Ausbildung umfasst Theorie- und Praxisunterricht sowie eine theoretische und praktische Prüfung.
  • Für Motorroller und Mopeds ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mopedversicherung notwendig.
  • Der AM-Führerschein unterscheidet sich deutlich vom Mofa-Führerschein und vom A1-Führerschein für 125er-Roller.

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Was ist der Roller-Führerschein der Klasse AM?

Der Roller-Führerschein entspricht in Deutschland der Führerscheinklasse AM. Umgangssprachlich wird häufig auch von Moped-Führerschein oder 50 ccm Roller-Führerschein gesprochen. Gemeint ist damit die Fahrerlaubnis für kleine motorisierte Zweiräder mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit.

Die Klasse AM ist die kleinste Motorrad-Führerscheinklasse in Deutschland und richtet sich vor allem an Jugendliche und Fahranfänger. Sie erlaubt das Fahren bestimmter Roller, Mopeds und Leichtfahrzeuge mit maximal 45 km/h.

Für viele junge Fahrer ist der AM-Führerschein der erste Schritt in die mobile Unabhängigkeit. Gleichzeitig dient er oft als Einstieg in spätere Motorradführerscheine wie A1, A2 oder A.

Ab wann darf man Moped oder Roller fahren?

Grundsätzlich gilt: Der AM Führerschein ab 15 ist inzwischen bundesweit möglich.

Wichtig ist dabei: Die praktische und theoretische Ausbildung kann bereits einige Monate vor dem Geburtstag begonnen werden. Die Prüfungen dürfen jedoch erst kurz vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Person hält Motorradhelm in der Hand.

Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein der Klasse AM fahren?

Mit dem Roller-Führerschein der Klasse AM dürfen verschiedene leichte Kraftfahrzeuge gefahren werden. Entscheidend sind dabei vor allem Geschwindigkeit, Leistung und Hubraum.
Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor liegt die Grenze bei maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum. Elektrische Fahrzeuge dürfen eine vergleichbare Leistung besitzen. Viele Jugendliche interessieren sich heute auch für den E-Roller-Führerschein. Hier gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für klassische Roller mit Benzinmotor.

Der AM-Führerschein gilt unter anderem für:

Welche Voraussetzungen braucht man für den Roller-Führerschein?

Für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden:

  • Mindestalter (meist 15 oder 16 Jahre)
  • Teilnahme an einem theoretischen Unterricht
  • Absolvieren von praktischen Fahrstunden
  • Bestehen der theoretischen Prüfung
  • Bestehen der praktischen Prüfung (je nach geltender Regelung)

Wie läuft die Ausbildung für den AM-Führerschein ab?

Die Ausbildung für den Roller-Führerschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil sowie abschließenden Prüfungen.
Im Theorieunterricht geht es unter anderem um:

  • Verkehrsregeln
  • Vorfahrtsregeln
  • Verhalten im Straßenverkehr
  • Sicherheitsvorschriften
  • Umwelt und Technik

Zusätzlich zu den Grundstunden gibt es spezielle Motorrad-Theoriestunden.

In den Praxisstunden lernen Fahrschüler den sicheren Umgang mit dem Roller.
Dazu gehören:

  • Anfahren und Bremsen
  • Kurvenfahren
  • Ausweichmanöver
  • sicheres Verhalten im Straßenverkehr

Pflichtfahrstunden wie bei höheren Motorradklassen gibt es beim AM-Führerschein nicht. Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab.

Zum Abschluss müssen zwei Prüfungen bestanden werden:
1. Theoretische Prüfung
2. Praktische Fahrprüfung

Erst danach wird der Roller-Führerschein offiziell ausgestellt.

Wie viel kostet ein Roller-Führerschein?

Die Preise unterscheiden sich je nach Region, Fahrschule und Anzahl der benötigten Fahrstunden.

Typische Kostenbestandteile sind die Anmeldegebühren der Fahrschule, Theorieunterricht, praktische Fahrstunden und Prüfungsgebühren.

Zusätzliche Fahrstunden können die Gesamtkosten erhöhen.

Roter Motorroller

Unterschied zwischen AM-Führerschein, Mofa-Führerschein und A1-Führerschein

Roller & Moped ab 15: Welche Regeln gelten?

Auch mit dem Roller-Führerschein gelten klare gesetzliche Vorschriften. Dazu gehören insbesondere:

  • Helmpflicht
    Beim Fahren eines Rollers oder Mopeds besteht Helmpflicht.

  • Versicherungspflicht
    Jedes Moped benötigt ein gültiges Versicherungskennzeichen und eine Haftpflichtversicherung.

  • Keine Tuning-Umbauten
    Oftmals werden die Folgen und Konsequenzen illegaler Umbauten unterschätzt. Wird ein Roller schneller gemacht als erlaubt, erlischt unter Umständen der Versicherungsschutz. Zusätzlich drohen Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.

Warum ist eine Mopedversicherung wichtig?

Wer mit einem Roller oder Moped am Straßenverkehr teilnimmt, benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Erst mit einem gültigen Versicherungskennzeichen darf das Fahrzeug gefahren werden.

Mit der WGV Mopedversicherung sind Roller, Mopeds und andere Kleinkrafträder zuverlässig abgesichert. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bietet die WGV auf Wunsch zusätzliche Leistungen an, wie etwa Schutz bei Diebstahl, Brand oder Unwetterschäden. So bleibt die Mobilität auch im Alltag und auf dem Weg zur Schule, Ausbildung oder Arbeit gut geschützt.

Wer sich auf die neue Zweiradsaison vorbereiten möchte, findet im Ratgeber "Mopedsaison" praktische Tipps rund um Versicherungsschutz, Kennzeichen und sichere Fahrten mit Roller und Moped.

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FAQ

Ab wann darf man den AM-Führerschein machen?

Der Roller-Führerschein der Klasse AM kann bereits ab 15 Jahren erworben werden.

Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein der Klasse AM fahren?

Erlaubt sind Roller, Mopeds und leichte Fahrzeuge bis maximal 45 km/h.

Ist der AM-Führerschein ein Moped-Führerschein?

Ja. Umgangssprachlich wird die Klasse AM häufig als Moped-Führerschein bezeichnet.

Darf man mit dem AM-Führerschein einen 125er-Roller fahren?

Nein. Für 125er-Roller wird die Führerscheinklasse A1 benötigt.

Braucht ein Roller eine Versicherung?

Ja. Für Roller und Mopeds besteht in Deutschland Versicherungspflicht.

Gibt es einen speziellen E-Roller-Führerschein?

Für elektrische Kleinkrafträder bis 45 km/h gilt ebenfalls die Führerscheinklasse AM.

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Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit unserem WGV-Experten für Kfz-Versicherungen erstellt und am 28.05.2026 zuletzt geprüft.

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Frank Folkert verantwortet als Abteilungsdirektor die Kfz-Schadenabteilung der WGV. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt auf Kraftfahrtschäden, Schadenregulierung und Kfz-Versicherung. Durch seine jahrzehntelange Erfahrung im Kfz-Bereich verbindet er fundiertes Versicherungswissen mit einem klaren Blick für die Praxis der Schadenbearbeitung.

Nach seiner Ausbildung bei der WGV war Frank Folkert bereits im Kfz-Bereich tätig. Es folgte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Nürtingen, in dem er sich auch in seiner Diplomarbeit mit einem Kfz-bezogenen Thema auseinandersetzte. Nach einer weiteren Station bei einer anderen Versicherung kehrte er 2001 zur WGV zurück. Seitdem ist er durchgehend im Bereich Kfz-Schaden tätig.

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