Deutschland kennt klare Promillegrenzen für die Teilnahme am Straßenverkehr. Bereits ab 0,3 Promille mit auffälligen Ausfallerscheinungen (schwankendes Fahren, Fahrfehler) gelten Fahrende als relativ fahruntüchtig und müssen mit Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Folgen rechnen. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit, die unabhängig von Ausfallerscheinungen strafbar ist.
Fahranfänger in der Probezeit unterliegen einer 0,0-Promille-Regel – jeder nachweisbare Alkoholwert gilt als Verstoß.