Unfall unter Alkoholeinfluss: Rechtliche Folgen, Strafen und Versicherungsschutz

Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss gilt als einer der schwerwiegendsten Verkehrsverstöße im Straßenverkehr. Bereits geringe Blutalkoholwerte können die Fahrtüchtigkeit so stark beeinträchtigen, dass es zu schwerwiegenden Unfällen kommt. In Deutschland sind die rechtlichen Konsequenzen, Sanktionen und auch die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Versicherungen leisten, klar geregelt.

Wir erklären relevante Promillegrenzen, welche Strafen bei einem Unfall mit Alkohol drohen, wie Versicherungen in solchen Fällen reagieren und was Betroffene sonst noch wissen müssen.

Symbolbild autofahren unter Alkoholeinfluss: Autoschlüssel liegt auf Tisch, im Hintergrund wird mit Biergläsern angestoßen.

In aller Kürze

  • Bereits ab 0,3 Promille können bei einem Unfall ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen; ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit mit Strafbarkeit.
  • Promillegrenzen und Sanktionen variieren nach Fahrergruppen.
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden des Unfallgegners, zahlt aber nicht uneingeschränkt, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Der Versicherer kann bei Alkohol am Steuer Regress nehmen und Leistung kürzen.

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Promillegrenzen und rechtliche Grundlagen

Deutschland kennt klare Promillegrenzen für die Teilnahme am Straßenverkehr. Bereits ab 0,3 Promille mit auffälligen Ausfallerscheinungen (schwankendes Fahren, Fahrfehler) gelten Fahrende als relativ fahruntüchtig und müssen mit Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Folgen rechnen. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit, die unabhängig von Ausfallerscheinungen strafbar ist.

Fahranfänger in der Probezeit unterliegen einer 0,0-Promille-Regel – jeder nachweisbare Alkoholwert gilt als Verstoß.

Bierflasche und Alkoholmessgerät

Rechtliche Konsequenzen bei einem Unfall mit Alkohol

Verursachen Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall, sind verschiedene rechtliche Ebenen betroffen:

  • Verkehrsrechtlich gilt Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder Straftat, abhängig vom Promillewert und ob ein Unfall entstanden ist.
  • Strafrechtlich kann es bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB) zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen kommen.
  • Der Bußgeldkatalog sanktioniert Promilleverstöße mit Punkten, Fahrverbot und Geldbußen.
  • Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis sind typische Sanktionen ab 1,1 Promille oder bei Unfall mit Alkohol.
  • Punkte in Flensburg und Kosten für Auflagen wie medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) können folgen.
  • Schon bei Werten unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit können bei einem Unfall Geldstrafen oder Fahrverbote drohen.

Versicherungsschutz bei einem Unfall mit Alkohol

Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Schäden, die Dritten durch den Unfall entstanden sind. Auch wenn der Unfallverursacher alkoholisiert war, leistet sie in der Regel zunächst.

Allerdings kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit wegen Alkohol am Steuer Regress fordern. Das bedeutet, er kann einen Teil der Schadenssumme vom Versicherungsnehmer zurückverlangen. Bei einem Zahlbetrag von unter 5.000 Euro kann dieser sogar vollständig zurückgefordert werden.

Vollkasko und Teilkasko

Die Vollkasko-Versicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, sofern vereinbart. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann der Versicherer jedoch die Leistung kürzen oder sogar verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, etwa durch eine stark alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit.

Die Teilkasko-Versicherung deckt in der Regel keinen selbst verschuldeten Unfall – Alkohol am Steuer verschärft die Bedingungen zusätzlich.

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Promillegrenzen in der Probezeit und für Fahrradfahrer

  • Probezeit: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer, die jünger als 21 sind, gilt eine strenge 0,0 Promille-Grenze; Verstöße führen zu Maßnahmen wie Verlängerung der Probezeit, Geldbußen und Punkten in Flensburg.
  • Fahrradfahrer: Auch Radfahrende können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss sanktioniert werden und haften unter zivilrechtlichen Aspekten.

Unser Service: Online-Schadenmeldung

Nach einem Unfall mit einem bei der WGV versicherten Fahrzeug können Schäden schnell und einfach über die Online-Schadenmeldung gemeldet werden.Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Kundendienst und garantieren eine schnelle Bearbeitung Ihres Schadens – inklusive digitaler Einreichung von Unterlagen und direkter Kommunikation.

Schaden melden

FAQ – Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Alkohol?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel Sach- und Personenschäden, die dem Unfallgegner entstanden sind. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Geschädigte. Allerdings kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit, etwa bei Trunkenheit am Steuer, einen Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer zurückfordern (Regress). Bei einem Zahlbetrag von unter 5.000 Euro kann dieser sogar vollständig zurückgefordert werden. In der Vollkasko kann die Leistung gekürzt oder in bestimmten Fällen ganz verweigert werden.

Ab welchem Promillewert droht eine Strafe bei einem Unfall mit Alkohol?

Bereits ab 0,3 Promille kann es bei Ausfallerscheinungen und einer damit einhergehenden Gefährdung des Straßenverkehrs oder im Falle eines Unfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Ab 0,5 Promille liegt auch ohne Unfall eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – unabhängig von Fahrfehlern – und es handelt sich um eine Straftat.

Wie lange ist der Führerschein nach einem Unfall mit Alkohol weg?

Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss droht in der Regel ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Sperrfrist beträgt meist mindestens sechs Monate. Bei schweren Verstößen oder Wiederholungstaten kann sie deutlich länger ausfallen. Zusätzlich kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Zahlt die Vollkasko bei einem Unfall mit Alkohol?

Die Vollkasko deckt grundsätzlich selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Liegt jedoch grobe Fahrlässigkeit vor – etwa durch erheblichen Alkoholeinfluss – kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder im Extremfall verweigern. Maßgeblich sind neben dem festgestellten Promillewert und den alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wer zahlt bei einem Unfall mit Alkohol ohne Personenschaden?

Auch ohne Personenschaden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst die Schäden des Unfallgegners. Bei Eigenschäden greift die Vollkasko, sofern vereinbart. Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit kann jedoch zu Leistungskürzungen und Regressforderungen führen.

Welche Besonderheiten gelten in der Probezeit bei einem Unfall mit Alkohol?

Für Fahranfänger gilt die 0,0-Promille-Grenze. Jeder nachweisbare Alkoholkonsum stellt einen Verstoß dar. Neben Bußgeld und Punkten wird die Probezeit in der Regel verlängert, zudem ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend.

Gilt Alkohol am Steuer auch für Fahrradfahrer?

Ja, auch bei einem Unfall mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss drohen rechtliche Konsequenzen. Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kann eine Strafbarkeit vorliegen. Ab 1,6 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer. Zudem können zivilrechtliche Haftungsansprüche entstehen.

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