Die günstige Wohnmobilversicherung der WGV

Wohnmobilversicherung

  • Versicherung von Vorzelten und Markisen
  • 10 % Nachlass bei GfK-Dächern
  • Mögliche Erweiterung auf Camping-Inhaltschutz
  • Beitragsfrei außerhalb der Saison
  • Nachhaltige Reparatur auf Wunsch

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Die WGV als bester Kfz-Versicherer ausgezeichnet!

Focus Money Ausgabe 36/2024

WGV Bester KFZ-Versicherer laut Focus Money Ausgabe 36/2024
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  • Versicherung von Vorzelten und Markisen
  • 10 % Nachlass bei GfK-Dächern
  • Mögliche Erweiterung auf Camping-Inhaltschutz
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WGV Bester KFZ-Versicherer laut Focus Money Ausgabe 36/2024

Eine Versicherung für alles

Die WGV Autoversicherung belegt Spitzenplätze, wenn es um besten Schutz, umfassenden Service und große Erfahrung zu günstigsten Preisen geht. Gestalten Sie Ihren Versicherungsschutz so, wie Sie ihn brauchen: Von Kfz-Haftpflicht , Teil- oder Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung bis hin zu Zusatzbausteinen wie Schutzbrief, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung oder Ausland-Schadenschutz.

Unsere Leistungen

Überzeugende Gründe für Ihre Wohnmobilversicherung bei der WGV

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100 Millionen € Versicherungssumme je Schadenfall, bei Personenschäden bis zu 15 Millionen € je geschädigte Person in der Haftpflichtversicherung

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Beitragsfreie Mitversicherung von Vorzelten bis zu 1.500 € und Markisen

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Beitragsfreier Versicherungsschutz außerhalb der Saison über die Ruheversicherung in der Teilkasko

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In der Teilkaskoversicherung ist bereits das Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen (Wandladestation, Ladegerät, Ladekabel und Induktionsladeplatte) mitversichert.

Das sagen unsere Kunden

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In drei Schritten zur eVB

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

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2. Vertrag online abschließen
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Das bieten wir Ihnen

Zuverlässiger Schutz, der zu Ihrem Leben passt

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – aus gutem Grund. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursachen, müssten Sie die Fremdschäden aus eigener Tasche bezahlen. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus bei Schäden am eigenen Fahrzeug.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Pflichtversicherung

Ein Unfall mit dem Wohnmobil kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Vor allem, wenn auch andere zu Schaden kommen oder das Unfallopfer dauerhafte gesundheitliche Schäden davonträgt.

Hier greift unsere Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie springt zum Beispiel auch dann ein, wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil beim Abstellen auf einem Campingplatz ein anderes Fahrzeug oder einen Wohnwagen beschädigen.

  • Europaweit gültig: Inklusive außereuropäischen Gebieten der EU
  • 100 Millionen € Deckungssumme: Je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden bis zu 15 Millionen € je geschädigte Person
  • Mallorca-Police inklusive: Ein Unfall mit dem Mietwagen im Urlaub kann teuer werden. Oft sind die Haftpflicht-Versicherungssummen in anderen Ländern zu niedrig, um den Schaden zu begleichen. Die Differenz müssten Sie aus eigener Tasche zahlen. Hier leistet die Mallorca-Police europaweit und ohne zeitliche Begrenzung.

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Teilkaskoversicherung: Preiswerte Grundabsicherung für bestimmte Schäden am eigenen Wohnmobil

Die Teilkasko bietet eine preiswerte Grundabsicherung und ist für jedes Wohnmobil empfehlenswert. Sie kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden und schützt Ihr Fahrzeug unter anderem bei:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, unbefugtem Gebrauch oder Raub
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Schäden durch Tierbiss inklusive Folgeschäden
  • Kurzschluss an der Verkabelung inklusive Folgeschäden
  • Glasbruch (inkl. Vignetten, Umweltplaketten sowie Solarmodule)
  • Naturgewalten
  • Neupreisentschädigung bei Neufahrzeugen innerhalb von 24 Monaten
  • Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen innerhalb von 24 Monaten

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Vollkaskoversicherung: Optimaler Rundumschutz

Wir empfehlen die Vollkasko für alle neuwertigen und gut erhaltenen Wohnmobile. Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und bietet zusätzlichen Schutz bei:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
  • Mut- und böswilliger Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)
  • Transport auf einer Fähre
  • Allgefahrenversicherung für den Akku von Elektro- und Hybridfahrzeugen

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Zusatzleistungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge

In der Teilkaskoversicherung ist das Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen (Wandladestation, Ladegerät, Ladekabel und Induktionsladeplatte) mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Wir bezahlen beispielsweise bei einem beschädigten Akku die Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung inkl. Abschlepp- oder Transportkosten. Bei drohender Entzündung kommen wir für die Fahrzeugabstellung (Quarantäneplatz) bzw. Fahrzeuglagerung (Wassercontainer o. Ä.) auf. Im Falle eines defekten oder zerstörten Akkus tragen wir die Kosten für den Ausbau und die Verbringung.

In der Vollkaskoversicherung ist zusätzlich ein Allgefahrenschutz für den Fahrzeug-Akku enthalten.

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Zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

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Schutzbrief - noch sicherer unterwegs sein

In Kombination mit der Haftpflichtversicherung für Ihr Wohnmobil bietet der Schutzbrief das ideale Service- und Leistungspaket. Er deckt alle Kosten, die durch eine Panne, einen Unfall oder einen Diebstahl entstehen.

Leistungen:

  • 24-Stunden-Notruf-Telefon
  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Bergen und Abschleppen
  • Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Totalschaden
  • Ersatzteilversand und Fahrzeugrücktransport
  • Übernachtung/Mietwagen
  • Weiter- und Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
  • Finanzielle Überbrückung im Notfall
  • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
  • Krankenbesuch und Krankenrücktransport
  • Kinderrückholung
  • Fahrzeugschlüssel- und Sehhilfen-Versand
  • Reiserückruf und Rückreise in besonderen Fällen

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Rabattschutz im Schadensfall

Der Rabattschutz sichert Ihren Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall. Mit dem Rabattschutz ist ein Schaden pro Jahr frei. Das heißt, Sie werden trotz eines Schadens im Folgejahr in die nächstgünstigere Schadenfreiheitsklasse weitergestuft.

Voraussetzung ist, dass sich Ihr Vertrag mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 4 befindet. Sondereinstufungen werden leider nicht berücksichtigt. Den Rabattschutz können Sie für die Haftpflichtversicherung und für die Vollkaskoversicherung abschließen.

Kfz-Unfallversicherung

Unsere Kfz-Unfallversicherung schützt Sie als Fahrer sowie alle Mitfahrer vor möglichen finanziellen Belastungen, die durch einen Unfall entstehen – auch im Ausland.

Leistungen:

  • Als Fahrer sind Sie im Invaliditätsfall finanziell abgesichert.
  • Eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ist inklusive.
  • Auch alle weiteren Insassen sind geschützt. Vor allem bei einer teilweisen oder auch vollständigen Invalidität ist die Kfz-Unfallversicherung also eine wichtige finanzielle Absicherung.

Was bedeutet Invalidität und wie wird diese festgestellt?

Als Invalidität wird die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bezeichnet. Sie ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt festzustellen. Wir geben hierzu ein ärztliches Gutachten in Auftrag.

Welche Fristen müssen bei der Geltendmachung beachtet werden?

Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend gemacht werden. Wird diese Frist versäumt, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung erloschen.

Welcher Betrag wird geleistet?

Sie erhalten die mit Ihnen vereinbarten Geldbeträge bei Invalidität oder Tod. Es erfolgt eine Einmalzahlung für die betroffenen Fahrzeuginsassen. Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Heilbehandlungskosten.

Wie schnell erfolgt die Leistung?

Sobald die Invalidität durch einen Arzt festgestellt ist, errechnen wir die Invaliditätsleistung und leisten die Zahlung. Im Todesfall leisten wir an die Erben, sobald uns der Erbschein vorgelegt wird.

Fahrerschutzversicherung

Unser Fahrerschutz sichert Sie als Fahrer bei Unfällen ab, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben. Der Schutz besteht für alle berechtigten Fahrer. Personenschäden sind bis zu 15 Millionen € versichert – also ein Vielfaches einer normalen Unfallversicherung.

Zu den versicherten Leistungen zählen beispielsweise:

  • Verdienstausfall des Fahrers
  • Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Schmerzensgeld
  • Hinterbliebenenrente

Welche Voraussetzungen bestehen für eine Entschädigung?

Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein zeitlich zusammenhängender, unfallbedingter und stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall.

Kann eine Fahrerschutzversicherung für Motorräder abgeschlossen werden?

Nein, die Fahrerschutzversicherung kann nur für Pkw und Campingfahrzeuge vereinbart werden.

Welche Auswirkungen hat es, wenn (auch) ein Dritter für den Unfall verantwortlich ist?

Soweit gegenüber Dritten (z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer) ein Anspruch auf Ersatz des Schadens besteht, leisten wir nicht. Wir leisten nur für den verbliebenen Teil, für den der Dritte nicht haftet.

Werden die Kosten eines Rechtsanwaltes ersetzt?

Nein, Rechtsanwaltskosten sind nicht versichert.

Ausland-Schadenschutz

Sie haben einen unverschuldeten Autounfall im Ausland, wo auch das Fahrzeug des Unfallverursachers zugelassen ist. Anstatt sich mit der gegnerischen Versicherung abzumühen, können Sie Ihre Ansprüche ganz bequem und nach deutschem Recht bei uns geltend machen. Geschützt sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch alle berechtigten Fahrzeuginsassen sowie Halter und Eigentümer des Fahrzeugs.

Worauf muss ich im Schadenfall achten?

Führen Sie im Handschuhfach einen Europäischen Unfallbericht mit, füllen Sie diesen am Unfallort mit dem Unfallverursacher aus und unterzeichnen Sie ihn. Verständigen Sie zusätzlich immer die Polizei, damit diese den Unfall aufnimmt. Und machen Sie Bilder der Unfall-Endstände der Fahrzeuge und der Schäden mit Ihrem Smartphone.

In welchen Ländern und bei welcher Art von Auslandsaufenthalten gilt die Ausland-Schadenschutz-Versicherung?

Innerhalb der europäischen Union, in Andorra, Großbritannien einschl. Nordirland, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, in der Schweiz und dem europäischen Teil der Türkei. Versichert sind Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von drei Monaten. Bei längeren Auslandsaufenthalten endet der Versicherungsschutz nach drei Monaten. Diese Frist wird jedoch unterbrochen und beginnt erneut, wenn Sie kurzfristig, etwa zu einem Besuch, für mehrere Tage nach Deutschland zurückkehren.

Kommt es zu einer Rückstufung?

Nein, die Inanspruchnahme der Ausland-Schadenschutz-Versicherung führt zu keiner Prämien-Erhöhung.

Was ist der Nutzen dieser Versicherung?

Unsere Erfahrung ist, dass die Abwicklung eines internationalen Schadens für Sie als Privatperson schwierig sein kann. Die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung ist aufgrund sprachlicher Barrieren sowie des anderen Versicherungsrechtes zeitaufwändig und es vergehen oft mehrere Monate, bis die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche anerkennt. Die Höhe Ihres Anspruches wird nach dem Recht des Unfalllandes beurteilt und fällt insbesondere im Sachschaden geringer aus als im deutschen Recht. Dessen Anwendung stellen Sie bei Inanspruchnahme der Ausland-Schadenschutz-Versicherung hingegen sicher. Wir übernehmen Ihren unfallbedingten Schaden unkompliziert und zeitnah, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, und setzen uns im Regressweg mit der gegnerischen Versicherung auseinander.

Inhaltsversicherung für Campingfahrzeuge

Mit dem Leistungsbaustein Camping-Inhaltsschutz können Sie jetzt auch Ihren mitgeführten Hausrat gegen Diebstahl und Raub sowie Schäden, z. B. durch Unfall, Feuer oder Überschwemmung, absichern – rund um die Uhr, auch außerhalb von Campingplätzen und ohne Selbstbeteiligung. Buchen Sie die Inventarversicherung ganz einfach zu Ihrer WGV Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung hinzu. Ausgenommen sind Kurzkasko-Verträge. Außerhalb des Saisonzeitraumes besteht im Rahmen des Camping-Inhaltsschutz kein Versicherungsschutz.

Leistungen und versicherte Gefahren

  • 10.000 € Versicherungssumme
  • Neuwertentschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Geltungsbereich in Europa und im außereuropäischen Teil der EU
  • Inventar des Wohnmobils
  • Bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 € mitversichert:
    • Unterhaltungselektronik (z. B. Kamera, Computer, Tablet), Smartphone, Navi, Sportausrüstung (z. B. Golf-Equipment), Pelze, Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall
    • Nicht versicherungspflichtige Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor (E-Bike, Elektrofahrrad bzw. Pedelec)
    • Faltboote, Schlauchboote, Ruder- und Paddelboote, jeweils mit Zubehör (Motoren ausgenommen)
  • Kosten für Wiederbeschaffung von Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein
  • Inventar im Vorzelt (Campingmöbel, Reiseküche, Kühlboxen, Vorrats-/Multifunktionsschränke, Stromerzeuger)
  • Diebstahl und Raub
  • Brand und Explosion
  • Naturgewalten
  • Unfall
  • Vandalismus

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Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

10 % sparen mit GfK-Dach

Wenn Ihr Fahrzeug ein Dach aus speziellem, hagelresistentem Kunststoff hat, erhalten Sie auf die Kaskoversicherung Ihres Campingfahrzeugs einen Nachlass von 10 %.

Weitere Möglichkeiten zu sparen

Fahranfänger günstig versichern

Unsere YoungDriver-Versicherung bietet jungen Menschen ab 17 ohne eigenes Fahrzeug eine günstige Alternative zum kostspieligen Fahrereinschluss. Auch eine Fahrerschutzversicherung ist mit dabei.

Zur YoungDriver-Versicherung

THG-Quotenhandel

Sie besitzen ein batteriebetriebenes Elektrowohnmobils der Klasse M1? Dann können Sie jetzt vom THG-Quotenhandel profitieren und das in nur drei einfachen Schritten

Zum THG-Quotenhandel

Die häufigsten Fragen zur Wohnmobilversicherung:

In welche Schadenfreiheitsklasse wird mein Campingfahrzeug eingestuft?

Sofern Sie einen freien Schadenfreiheitsrabatt haben, können Sie diesen für Ihr Campingfahrzeug verwenden.

  • Ohne Vorversicherung: Sie besitzen keine Vorversicherung und haben somit keinen Schadenfreiheitsrabatt? Dann erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0.
  • Führerscheinregelung: Sie haben seit mindestens drei Jahren den EU-Führerschein Klasse A (Kraftrad) oder B (PKW)? Dann greift die Führerscheinregelung und Sie beginnen mit der Schadenfreiheitsklasse ½.
  • Ehegattenregelung: Ihr Ehe- oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft hat bereits einen Pkw, ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei der WGV versichert und der Vertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft? Dann bekommen auch Sie die Schadenfreiheitsklasse 1/2.
  • Eltern-Kind-Regelung: Wenn ein Elternteil bereits einen Pkw, ein Motorrad oder Campingfahrzeug bei uns versichert hat, dessen Vertrag in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist, dann stufen wir Ihren Vertrag in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.
  • Zweitwagen-Regelung: Auf Sie ist bereits ein Pkw, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen und versichert und der Vertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1, 2, 3 oder 4 eingestuft? Dann erhalten Sie ebenfalls die Schadenfreiheitsklasse, in die Ihr Erstfahrzeug eingestuft ist.

Wonach richtet sich der Beitrag beim Campingfahrzeug?

Der Versicherungsbeitrag richtet sich in der Kaskoversicherung nach dem Kaufpreis Ihres Fahrzeugs.

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  • Verkehrs-Rechtsschutz

    • Keine Wartezeit
    • Optimale Versicherung auch als Verkehrsteilnehmer z.B. Fußgänger oder Radfahrer
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    ab 3,42 €* pro Monat * Weiterführende Informationen ansehen
  • Privathaftpflicht

    • Weltweiter Schutz, rund um die Uhr
    • Verlust von fremden (privat und beruflich) genutzten Schlüsseln
    • Übernahme von berechtigten und Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
    ab 2,50 €* im Monat * Weiterführende Informationen ansehen
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