Die WGV Pferde- & Hundehaftpflicht-Versicherung.

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Die WGV Pferde- & Hundehaftpflicht-Versicherung.

Mit der WGV Tierhalterhaftpflichtversicherung bieten wir Hunde- und Pferdebesitzern eine leistungsstarke und zuverlässige Absicherung gegen die Risiken der privaten Tierhaltung. Für die Haltung von zum Beispiel Katzen, Wellensittichen oder Meerschweinchen genügt unsere private Haftpflichtversicherung.

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
Weitere Informationen zum ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis der WGV

Einführung

Warum die Tierhalterhaftpflichtversicherung so wichtig ist.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Sie als Pferde- und Hundehalter für Schäden verantwortlich, die durch das Verhalten Ihres Vierbeiners verursacht werden. So können Sie beispielsweise auch für Schäden haftbar gemacht werden, wenn jemand vor Ihrem Tier erschrickt und sich deshalb verletzt.

„Stiftung Warentest ist überzeugt:
Wer Hunde oder Pferde hat, sollte auch eine Tierhalterhaftpflicht haben.“

Stiftung Warentest Online-Themenseite Tierhalterhaftpflicht
Beispiele

4 Beispiele, bei denen die WGV Tierhalterhaftpflicht für Sie leistet:

1.

Ihr Hund reißt sich los und springt einen Fußgänger an, der dadurch schwer stürzt.

2.

Ein fremder Hund greift Ihr Tier an und verletzt es mit mehreren Bissen. Der Halter des Hundes hat weder eine Tierhalterhaftpflicht noch die finanziellen Mittel, um für die entstandenen Kosten aufzukommen.

3.

Beim Ausreiten erschreckt sich Ihr Pferd aufgrund eines lauten Geräusches. Das Tier schlägt mit dem Huf aus und trifft einen Passanten.

4.

Die Umzäunung der Koppel hat ein Loch. Ihr Pferd büxt aus und verursacht auf einer nahegelegenen Landstraße einen Verkehrsunfall.

Vorteile

Überzeugende Gründe für Ihre Tierhalterhaftpflicht bei der WGV:

Weltweiter Versicherungsschutz: Bei Auslandsaufenthalten mit Ihrem Tier sind Sie mit unserer Tierhalterhaftpflicht ebenfalls geschützt.
Mietsachschäden: Sie können auch dann auf uns zählen, wenn Ihr Hund z. B. in einer gemieteten Ferienwohnung mit seinen Krallen den Sofabezug zerstört
Mithalterschutz: Alle Mitbewohner des Versicherungsnehmers und Hüter sind bei uns grundsätzlich mitversichert.
Hohe Versicherungssumme: Wir leisten bis zu 15 Mio. Euro pauschal für Vermögens-, Sach- und Personenschäden.
Mehrvertragsrabatt: Bei uns versichern Sie Ihr zweites Tier noch günstiger. Sparen Sie bis zu 20 % Beitrag!
Forderungsausfallversicherung inklusive: Wir springen ein, wenn Sie oder Ihr Vierbeiner von jemandem verletzt werden und Anspruch auf Wiedergutmachung haben, doch der versicherungslose Schadenverursacher zahlungsunfähig ist. Auch für Schäden, die Sie durch Vorsatz erleiden, kommen wir auf.
Beitragsrechner
Details

Weitere Leistungen der Tierhaftpflichtversicherung.

  • Ausgewählte Leistungen für Tierhalter.

    • 15 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    • 15 Mio. Euro Vorsorgeversicherung
    • Auslandsaufenthalt (weltweit) ohne zeitliche Begrenzung
    • Kautionsleistungen bei Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflicht im Ausland bis 500.000 Euro
    • Beschädigung an vorübergehend zur Tierhaltung geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen
    • Mitversicherung von Welpen/Fohlen in den ersten 12 Monaten
    • Schäden aus einem gewollten oder ungewollten Deckakt
    • Forderungsausfallversicherung inklusive Vorsatz
    • Keine Deckungslücke bei Versichererwechsel
    • Keine Anrechnung der Mithaftung bis 250 Euro
    • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 3.000 Euro

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Besondere Leistungen für Hundehalter.

    • Mitversicherung von Tierhütern (nicht gewerblich), Personen, die nur kurzfristig die Aufsicht über das Tier übernehmen, sowie Familienangehörigen des Versicherungsnehmers und allen sonstigen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen als weiteren Haltern oder Aufsehern des Tieres
    • Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins oder einer Hundeschule, Hundelehrgängen und -prüfungen
    • Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
    • Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (z. B. Hotelzimmer, Ferienwohnung/-haus, Schiffskabine)
    • Haftpflichtansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Besondere Leistungen für Pferdehalter.

    • Mitversicherung von Tierhütern (nicht gewerblich) und berechtigten Reitern sowie Familienangehörigen des Versicherungsnehmers als weiteren Haltern oder Aufsehern des Tieres
    • Teilnahme am Reitunterricht sowie das Zurverfügungstellen des Pferdes für den Reitunterricht
    • Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, Weiden, Stallungen, Reithallen, Offenställen, Pferdeboxen, Gebäuden und Räumen in Gebäuden
    • Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen oder geleasten Pferdetransportanhängern/Pferdekutschen und -schlitten
    • Flurschäden, tierische Ausscheidungen, Weiderisiko/Offen- oder Laufstallhaltung
    • Haftpflichtansprüche der Tierhüter, Reitbeteiligten und Reittiernutzer gegen den Versicherungsnehmer

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Entscheiden Sie sich jetzt für unsere günstige Tierhalterhaftpflicht.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht:

Sie wollen noch mehr zur Tierhalterhaftpflicht der WGV wissen? Wir haben oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

  • Sind Welpen und Fohlen mitversichert?

    Welpen und Fohlen sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt im gleichen Umfang wie beim Muttertier. Voraussetzung ist, dass sich die Jungtiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.

  • Was muss ich veranlassen, wenn mein Hund (Pferd) verstorben ist?

    Bitte teilen Sie uns schriftlich das Sterbedatum des Hundes/ des Pferdes mit oder per E-Mail an hus-vertrag@wgv.de. Wir werden dann Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung beenden.

  • Was ist die Widerristhöhe?

    Die Widerristhöhe wird vom Boden entlang der Vorderpfote bis zur höchsten Erhebung des Schulterblattes (Halsbeginn) des Hundes gemessen. Maßgeblich ist die Höhe beim ausgewachsenen Hund.

  • Ist eine Reitbeteiligung mitversichert?

    Im Falle eines Unfalls durch das Pferd ist die gesetzliche Haftpflicht im Rahmen der Reithaftpflichtversicherung mitversichert, sofern sich eine Person am Unterhalt des Pferdes beteiligt (Reitbeteiligung), ohne dass dies gewerbsmäßig erfolgt und sofern es sich um Schadenersatzansprüche Dritter handelt und keine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist. Gesetzliche Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten gegen Sie als Versicherungsnehmer/in sind eingeschlossen, sofern es sich nicht um Angehörige handelt, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. Bei einer unentgeltlichen Überlassung des Pferdes oder einer Reitbeteiligung gegen Aufwandsersatz (also ohne Gewinnerzielungsabsicht) ist die Haftungsfrage im Einzelfall zu klären. Bei einer Überlassung eines Pferdes an Dritte sowie bei einer Reitbeteiligung empfehlen wir einen schriftlichen Haftungsausschluss zu vereinbaren, in der der Reiter auf eigene Ansprüche gegen den Pferdehalter für den Fall verzichtet, dass sie/er anlässlich der Überlassung/Nutzung des Pferdes einen Schaden erleidet. Dem Fremdreiter empfehlen wir den Abschluss unserer privaten Unfallversicherung und erstellen bei Interesse gerne eine entsprechende Tarifauskunft.

  • Können Kampfhunde bei der WGV versichert werden?

    Hierbei handelt es sich um Listenhunde. Diese sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich eingestuft. Bei folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden bieten wir grundsätzlich keine Tierhalterhaftpflichtversicherung an:
    American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.

Infomaterial

Alle Informationen zum Download.


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Auf Wunsch senden wir Ihnen das Infomaterial auch gerne per E-Mail oder Post zu.

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