Welche Gegenstände zum Hausrat zählen
Zum Hausrat gehören grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände innerhalb der Wohnung oder des Hauses. Vereinfacht gesagt: alles, was bei einem Umzug mitgenommen werden kann. Dazu zählen unter anderem Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Küchenausstattung, Fernseher und Computer, Fahrräder, Bücher, Sportgeräte, Teppiche und Dekoration.
Auch Dinge, die nicht täglich genutzt werden, gehören dazu. Das betrifft zum Beispiel Werkzeug im Keller, Winterkleidung im Schrank, Vorräte in der Speisekammer oder Spielzeug im Kinderzimmer. Gerade solche Gegenstände werden beim Hausrat berechnen schnell übersehen.
Nicht zum Hausrat zählen dagegen fest verbaute Bestandteile des Gebäudes, etwa eingebaute Heizungen oder fest verlegte Böden.
Viele unterschätzen besonders den Wert von:
- E-Bikes,
- Smartphones,
- Unterhaltungselektronik,
- Werkzeugen,
- Haushaltsgeräten.
Gerade hier entstehen im Schadenfall schnell hohe Kosten. Deshalb lohnt es sich, nicht nur die großen Anschaffungen zu berücksichtigen, sondern auch viele kleinere Dinge zusammenzurechnen. Aus 30 Büchern, mehreren Paar Schuhen, Küchenzubehör, Lampen und Kleidung wird schnell ein Betrag, der in der Versicherungssumme nicht fehlen sollte.