Wohngebäude-Schaden melden

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Melden Sie uns Ihren Wohngebäude-Schaden schnell und einfach online. Die Schadenmeldung kommt so direkt bei dem richtigen Schadensachbearbeiter an und kann ohne Umwege bearbeitet werden. Für eine sichere Übertragung Ihrer Daten haben wir gesorgt.

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Melden Sie uns Ihren Wohngebäude-Schaden schnell und einfach online. Die Schadenmeldung kommt so direkt bei dem richtigen Schadensachbearbeiter an und kann ohne Umwege bearbeitet werden. Für eine sichere Übertragung Ihrer Daten haben wir gesorgt.

Schaden-Hotline

0711 1695-1520

Montag bis Freitag von 7:45 bis 19:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr

Tipps für den Schadenfall

Generell sollten Sie im Fall eines Schadens versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten. Dafür können Sie selbstständig Notmaßnahmen einleiten. Bitte melden Sie uns den Schaden möglichst schnell und sprechen Sie die weitere Vorgehensweise mit uns ab.

Brand

  • Informieren Sie sich vor Beginn von Reinigungsversuchen über geeignete Sanierungsmöglichkeiten.
  • Nehmen Sie durch Ruß, Rauchgase oder Wasser kontaminierte technische Geräte nach einem Brandschaden nicht in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge mit Hilfe einer Abdeckung oder Auslagerung.
  • Bitte entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
  • Informieren Sie vor Einleitung weitergehender Maßnahmen unbedingt unsere Schadenabteilung.

Leitungswasser

  • Unterbrechen Sie bei beschädigten Rohrleitungen die Wasserversorgung.
  • Schließen Sie die Hauptventile.
  • Ist die Schadenstelle bekannt, können Sie einen Installateur mit der Reparatur der Leckage beauftragen. Bitte sprechen Sie die weitere Vorgehensweise mit uns ab.
  • Wenn die Schadenstelle nicht bekannt ist, lassen Sie bitte vor Beginn von Stemm- und Mauerarbeiten eine Leckageortung durchführen. Wir nennen Ihnen gerne qualifizierte Firmen.
  • Um weitere Schäden im Gebäudebereich zu vermeiden prüfen Sie bitte, ob Trocknungsarbeiten notwendig sind. Gerne nennen wir Ihnen geeignete Fachfirmen.
  • Lassen Sie bei Frostschäden die Auftauarbeiten nur von einem Installationsbetrieb durchführen. Oft werden die Schäden sonst unnötig vergrößert.
  • Bitte kontaktieren Sie uns, um weitergehende Maßnahmen zu besprechen.

Einbruchdiebstahl

  • Zeigen Sie einen Einbruchdiebstahl schnell bei der zuständigen Polizeidienststelle an.
  • Veranlassen Sie, auch mit Hilfe der Polizei, eine provisorische Sicherung. Vor der endgültigen Reparatur nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und informieren uns über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
  • Stellen Sie der Polizei kurzfristig eine vollständige Aufstellung der entwendeten Gegenstände zur Verfügung.
  • Bitte informieren Sie uns schnell über den Schaden und senden uns die Schadenmeldung zu.

Sturm

  • Sorgen Sie, in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, anderen Hilfsorganisationen oder einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des Gebäudes.
  • Bitte prüfen Sie ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind, um weitere Schäden im Gebäudebereich zu vermeiden. Gerne nennen wir Ihnen geeignete Fachfirmen.
  • Sorgen Sie dafür, dass keine Personen durch lose Teile verletzt werden.
  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch eindringende Niederschläge durch Abdeckung oder Auslagerung.
  • Bitte informieren Sie unsere Schadenabteilung bevor Sie weitergehende Maßnahmen veranlassen.

Überschwemmung

  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Schaden so gering wie möglich halten und Ihrer Schadenminderungspflicht nachkommen.
  • Verhindern Sie weitere Schäden. Ist eine Schadenausweitung zu befürchten, melden Sie sich bitte.
  • Machen Sie Fotos: Dokumentieren Sie die Schäden an Ihrem Gebäude und Gebäudeteilen bzw. der Garage. Dann können wir das ganze Schadenausmaß besser nachvollziehen und die Abwicklung geht für Sie schneller.
  • Beginnen Sie nach Rückgang des Hochwassers umgehend mit Aufräum- und Reinigungsarbeiten, um Folgeschäden zu vermeiden.
  • Führen Sie Notmaßnahmen durch. Dringt Wasser in das Gebäude ein? Dichten Sie Fenster, Türen und Abläufe provisorisch (z.B. mit Sandsäcken) ab.
  • Entsorgen Sie beschädigte Gebäudebestandteile oder Einrichtungsgegenstände erst nach Absprache mit unserer Schadenabteilung.
  • Bitte prüfen Sie ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind, um weitere Schäden im Gebäudebereich zu vermeiden. Gerne nennen wir Ihnen geeignete Fachfirmen.

Schadenservice

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