Die Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung der WGV & Würzburger Versicherung.

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Die Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung der WGV & Würzburger Versicherung.

Endlich Urlaub. Die Vorfreude auf die Reise ist groß – und die Enttäuschung noch größer, wenn es doch nicht klappt. Wenn man zu krank ist, um zu reisen, oder ein anderer Grund den Urlaub unmöglich macht. Noch ärgerlicher ist es allerdings, wenn man die nicht angetretene Reise bzw. die Ausfallkosten dann auch noch bezahlen muss. Damit das nicht passiert, gibt es die Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die durch den Rücktritt entstehen.

Manchmal ist es aber auch so, dass man die bereits begonnene Reise abbrechen muss. Gründe hierfür kann es viele geben: Entweder Sie werden am Reise- bzw. Urlaubsort ernsthaft krank oder etwas, das in der Heimat passiert, erfordert Ihre Rückkehr. Auch hier gilt: Mit der richtigen Versicherung – unserer Reiseabbruchversicherung – bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen.

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
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Focus Money Ausgabe 41/2022

Einführung

Leistungen unsere Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Reisearten: Urlaubs- und Geschäftsreisen
  • Geltungsbereich: weltweit
  • Abschlussfristen: Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen ist der Versicherungsschutz nur dann gewährleistet, wenn die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung am Buchungstag oder maximal vier Tage nach Buchung abgeschlossen wurden.
  • Versicherungssumme: Die Versicherungssumme soll dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis entsprechen.
  • Laufzeit: Beide Versicherungen werden für ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich jährlich automatisch. Es sei denn, es wird einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt.

Ihre Leistungen im Basispaket:

  • Warum eine Reiserücktrittsversicherung?

    Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, die anfallen, wenn Sie eine Reise bzw. einen Urlaub nicht antreten. Das sind in der Regel die anfallenden Stornierungskosten für die Reise bzw. die Unterkunft. Damit Ihr Reiserücktritt versichert ist, muss einer der folgenden Gründe für den Nichtantritt der Reise zutreffen:

    • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
    • Impfunverträglichkeit
    • Verlust des Arbeitsplatzes
    • Schwangerschaft
    • Schaden am Eigentum
    • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
    • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule, Berufsschule, Universität, Fachhochschule/College
    • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Warum eine Reiseabbruchversicherung?

    Wenn der Urlaub kürzer ist als geplant und das einen guten bzw. versicherten Grund hat, kommt die Reiseabbruchversicherung ins Spiel. Für die Kostenerstattung gelten folgende Bedingungen:

    • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie
    • Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten acht Reisetagen erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag, erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommene Reiseleistung rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus versichertem Grund erfolgt.
    • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
    • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
    • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
    • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
    • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen.

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Vorteile

Ihre Vorteile mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung im Paket:

Sparsam: Schließen Sie beide Versicherungen im Paket ab und sparen Sie im Vergleich zu Einzelabschlüssen.
Vielfältig: Die Tarife sind für alle Reise mit mindestens einer Übernachtung gültig, also auch für Städtereisen und Wochenendausflüge.
Ausgezeichnet: Stiftung Warentest Finanztest bewertet die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung mit 1,6 und macht uns damit zum Testsieger.
Rundum: Die Versicherung gilt sowohl für Einzelpersonen, als auch für die ganze Familie. Und zwar für zwei Erwachsene und bis zu fünf Kinder (bis zum Ende der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Ebenso für Großeltern (maximal zwei Erwachsene) und ihre Enkelkinder.
Unbegrenzt: Die Versicherungen gelten für beliebig viele Urlaubs- oder Geschäftsreisen innerhalb eines Jahres.
FAQ

FAQ - häufig gestellte Fragen.

Sie wollen noch mehr zur Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung der WGV in Kooperation mit der Würzburger Versicherung wissen? Wir haben oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

  • Ab wann lohnt sich eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

    Ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung im Jahrespaket. Die WGV bietet in Kooperation mit der Würzburger Versicherung neben enormer Kostenersparnis beim Beitrag vor allem für Familien mit Kindern viele gute Gründe, um mit einer Versicherung für alle Reisen in einem Jahr z. B. Stornokosten oder Mehrkosten im Schadenfall zu vermeiden.

  • Welche Laufzeit hat der Vertrag?

    Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag jährlich automatisch – es sei denn, Sie kündigen fristgerecht einen Monat vor Versicherungsende.

  • Welche Reisen sind versichert?

    Der Versicherungsschutz gilt für sämtliche Reisen weltweit - von Last-Minute-Städtereisen über Geschäftsreisen bis hin zu Kreuzfahrten innerhalb eines Jahres. Es sind alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres bis zu einer Reisedauer von 56 Tagen versichert. Das gilt auch, wenn die Familienmitglieder einzeln oder parallel verreisen.

  • Verlängert sich die Versicherung automatisch?

    Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, falls er nicht einen Monat vor Versicherungsende schriftlich gekündigt wird.

  • Welche Bedeutung hat die Selbstbeteiligung?

    Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Kosten Ihrer Jahrespolice senken. Tritt ein Versicherungsfall ein, zahlen Sie je Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25,00 Euro je versicherter Person.

    Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, trägt die versicherte Person 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,00 Euro je Person.

    Wir empfehlen Ihnen, einen Jahresvertrag ohne Selbstbehalt abzuschließen. Dann haben Sie den Vorteil, dass Sie sämtliche Kosten über die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abwickeln können.

So günstig sind Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung im Jahrespaket:

Bitte beachten Sie hierbei, dass bei der Nutzung der Beitragsrechner Ihre Daten direkt bei der Würzburger Versicherung gespeichert werden. Die im Beitragsrechner einzugebenden Daten werden von der WGV weder erhoben noch gespeichert oder sonst verarbeitet.

Infomaterial

Alle Informationen zum Download.


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