Führerschein neu beantragen: Was gilt bei Verlust, Ablauf oder Umtausch?
Ein neuer Führerschein kann aus mehreren Gründen nötig werden. Dazu gehören Verlust, Diebstahl, Namensänderung, Beschädigung, Ablauf des Dokuments oder der verpflichtende Umtausch alter Führerscheine.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
Bei Verlust oder Diebstahl sollte ein neuer Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragt werden. Häufig wird zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung oder eine Diebstahlanzeige verlangt. Die genauen Anforderungen legt die zuständige Behörde fest.
Wann muss ein alter Führerschein umgetauscht werden?
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 sollen diese Dokumente ersetzt sein. Die Umtauschpflicht betrifft das Dokument, nicht automatisch die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Der Umtausch dient vor allem dazu, Führerscheine EU-weit einheitlicher und fälschungssicherer zu machen.